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Fragebogen zur neuen Beitragsordnung

Apothekenangestellte in Europa

Über ADEXA

 

Eva-Maria Plank
 

 

 
 




Leiterin
Eva-Maria Plank
Gräfin-Adelheid-Str. 9
83308 Trostberg
Tel.-Nr.: 08621 - 5190
Fax: 0862 - 8297
E-Mail: fachgruppe-apotheker@adexa-online.de





Wer Mitglied bei ADEXA ist, gehört automatisch je nach Berufsgruppe zu einer der vier Fachgruppen.

 

Alle Approbierten sind also Mitglieder der Fachgruppe ApothekerInnen. Im Gegensatz zu den Landesvorständen ist keine Kandidatur/Bewerbung oder Wahl nötig! Das bedeutet auch, dass jedes Mitglied an den Treffen der betreffenden Fachgruppe teilnehmen kann.

Aktuelles

 

24.-25.09.2010 Deutsch-österreichischer Approbiertentag in Innsbruck mit Fachgruppentreffen [mehr]

 


Berufsbild Apotheker/in

Aufgabe der Apotheker/innen ist die Abgabe (Beratung), Herstellung, Prüfung und Beurteilung von Arzneimitteln. Das Studium der Pharmazie vermittelt dafür neben den naturwissenschaftlichen Grundlagen in Biologie, Chemie, Physik und Medizin alle für das Fach relevanten Inhalte nach aktuellem Stand der Forschung.

 

Ab 1. Oktober 2001 gilt eine Neuregelung der bundeseinheitlichen Approbationsordnung für Apotheker (AAppO), die gesteigerten Wert auf medizinisch-pharmakologische Grundlagenfächer legt und die durch die Einführung der Klinischen Pharmazie der intensivierten Beratungstätigkeit der Apotheker Rechnung trägt.

 

Das Pharmaziestudium

  

Die Vergabe von Studienplätzen wird von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund geregelt. Kriterien sind dabei neben der Note des Abiturzeugnisses der gewünschte Studienort, die Wartezeit oder eine bereits abgeschlossene Ausbildung (z.B. PTA).

 

Während des achtsemestrigen Hochschulstudiums werden alle Inhalte von der Herstellung über die Verabreichung bis zum Wirkmechanismus der Arzneistoffe vermittelt. Dabei wird sowohl Wert auf Theorie (Vorlesungen, Seminare) als auch Praxis (Laborpraktika, Übungen) gelegt. Die Studierenden sind durch eine entsprechend hohe Zahl an Pflichtveranstaltungen fest eingebunden.

 

Den Schwerpunkt der ersten vier Semester bilden die naturwissenschaftlichen Grundlagen der Pharmazie und ihrer Hilfswissenschaften (allgemeine, anorganische und organische Chemie, pharmazeutische Biologie und Humanbiologie, physikalische Chemie und Arzneiformenlehre sowie pharmazeutische Analytik). Das Grundstudium endet mit dem ersten Staatsexamen: Bei diesem bundesweit einheitlichen, schriftlichen Multiple Choice-Test werden allgemeine, anorganische und organische Chemie, Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und Humanbiologie, Grundlagen der Physik, physikalische Chemie,  Arzneiformenlehre und pharmazeutische Analytik geprüft.

 

Zudem muss im Grundstudium eine achtwöchige Famulatur abgeleistet werden; vier Wochen in einer öffentlichen Apotheke, die restliche Zeit wahlweise in einer öffentlichen Apotheke, in der Industrie, in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke oder einer Bundesinstitution.

 

Im viersemestrigen Hauptstudiums stehen pharmazeutische und medizinische Chemie, pharmazeutische Biologie, pharmazeutische Technologie und Biopharmazie, Pharmakologie und Toxikologie sowie klinische Pharmazie im Vordergrund. Dieser Abschnitt endet mit dem zweiten Staatsexamen, bei dem die Kandidaten/innen ihr Wissen im Rahmen von mündlichen Prüfungen bei Hochschuldozenten in den pharmazeutischen Fachgebieten Pharmakologie, Chemie, Biologie, Technologie und klinische Pharmazie unter Beweis stellen müssen.

 

Nachdem die Prüfungen erfolgreich absolviert wurden, schließt sich das praktische Jahr an: Mindestens ein halbes Jahr muss dabei in der öffentlichen Apotheke absolviert werden; ein halbes Jahr kann auch an einer anderen pharmazeutischen Institution unter Aufsicht eines Apothekers stattfinden. Der begleitende Unterricht, der von den Apothekerkammern mit organisiert wird, vermittelt Kenntnisse der pharmazeutischen Praxis und spezieller Rechtsgebiete und bereitet so auf das dritte Staatsexamen vor. 

 

Danach kann die Approbation beantragt werden, die zur Ausübung des Apothekerberufs legitimiert.

 

Tätigkeitsfelder

 

Nach wie vor arbeiten die meisten Apotheker/innen in öffentlichen Apotheken. Zu den Tätigkeiten gehört vor allem die Beratung der Kunden bzw. die Abgabe von Arzneimitteln. Weitere wichtige Aspekte sind die Qualitätssicherung oder die Arzneimittelsicherheit. Nicht zuletzt müssen häufig Missverständnisse zwischen Patient/Apotheke, Patient/Arzt und Arzt/Apotheke geklärt werden. Auch der Kontakt zu den Krankenkassen ist hier zu nennen.

 

Weitere Berufsfelder für Approbierte sind Krankenhausapotheken, Apotheken der Bundeswehr, Institutionen der öffentlichen Verwaltung, Krankenkassen und die Industrie.

 

Speziell in der pharmazeutischen Industrie finden sich einige Aufgabenbereiche, etwa die Forschung und Entwicklung von neuen Arzneimitteln, die Arzneimittelherstellung, die  Arzneimittelprüfung bzw. die Zulassung neuer Arzneimittel.

 

Berufssituation

 

Trotz der unsicheren Situation der Apotheken hat man nach einem Studium der Pharmazie nach wie vor sehr gute Chancen auf eine Anstellung. Allerdings sind die langfristigen Folgen der Gesundheitsreformen auf den Arbeitsmarkt noch nicht abzusehen.

Zahlreiche Apothekerinnen arbeiten in öffentlichen Apotheken; entsprechende Möglichkeiten der Teilzeitarbeit sind in der Branche vorhanden.

Mittelfristig versuchen viele Approbierte, sich mit einer eigenen Apotheke selbständig zu machen. Auch hier sind die Prognosen schwierig und von der weiteren Entwicklung der politischen Lage abhängig.

 

Vergütung

  

Das Gehalt von angestellten Apotheker/innen in öffentlichen Apotheken wird durch den Tarifvertrag festgelegt, den ADEXA – Die Apothekengewerkschaft (für die Arbeitnehmer) und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) aushandeln. Voraussetzung für die Zahlung des Tarifgehalts ist, dass sowohl die Angestellten Mitglied bei ADEXA sind, als auch die Chefin/der Chef in der Arbeitgebervertretung ADA (bzw. der TGL Nordrhein) organisiert ist. Letzteres ist bei über 90 Prozent der Apothekenleiter/innen der Fall!

 

Das Gehalt richtet sich zudem nach den Berufsjahren und nach der wöchentlichen Stundenzahl.

 

Die Tarifvertragsparteien erarbeiten zurzeit ein Konzept, das eine leistungsorientierte Bezahlung vorsieht.

 

Bachelor-Master

  

In vielen Ländern Europas ist der „Master´s Degree“ bereits heute nach dem „Bachelor“ der zweite Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums. Jedoch bestehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt Unterschiede zu außereuropäischen Ländern bezüglich des Aufbaus und der Akzeptanz. Nun sollen die traditionellen Hochschulabschlüsse bis 2010 auf das angloamerikanische System umgestellt werden. Das bedeutet neben der europaweiten Abgleichung der Studieninhalte die Einführung eines Punktesystems (European Credit Transfer System), um Leistungen, die im Ausland erworben wurden, leichter anrechnen zu können. Ein weiterer Effekt: Bachelor und Master sollen auch zur Arbeit jenseits der Grenzen des eigenen Landes qualifizieren. Die traditionellen Abschlüsse behalten auch nach Einführung des Bachelor-Master-Systems ihre Gültigkeit; diese werden dem Master gleichgestellt, jedoch nicht umgeschrieben.

 

 

Links und Literatur

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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