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Änderungen zum 1. Januar: Angestellte und Familien entlastet
Zum Jahreswechsel wurde mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz ein weiteres Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Familien profitieren durch die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags. Angestellte können außerdem künftig ihre Krankenkassenbeiträge besser absetzen sowie einen günstigeren Steuertarif wählen.
Neues Steuerklassen-Modell für Ehepaare Bei der Einkommensteuer steigt der Grundfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2010 für Alleinstehende von 7.834 auf 8.004 Euro und für Ehepaare von 15.669 auf 16.009 Euro. Diese Eckdaten gelten auch für Rentner. Für Doppelverdiener-Ehepaare wird ab dem Veranlagungszeitraum 2010 bei der Einkommenssteuer das sogenannte Faktorverfahren eingeführt. Verheiratete können jetzt nicht nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen. Möglich wird auch die gemeinsame Steuerklasse IV in Kombination mit einem Faktor (daher der Name). Durch das neue Verfahren werden sowohl bei jedem Ehegatten die steuerentlastenden Vorschriften (insbesondere der Grundfreibetrag) beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt als auch der Splitting-Vorteil auf beide Partner verteilt. Das Ziel ist, höhere Anreize für den/die Zweitverdiener/in zu schaffen. Die Steuerklassenänderung kann nur mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden. Beide Eheleute müssen dazu einen Antrag beim Finanzamt stellen. Neuerungen gibt es ebenfalls im Bereich der Technologien: Die Finanzämter stellen das Lohnsteuerverfahren sukzessive auf elektronische Systeme um. Ab 2010 werden keine gedruckten Lohnsteuerkarten mehr verschickt. Kinderfreibetrag und Kindergeld erhöht Außerdem steigt das Kindergeld um 20 Euro auf monatlich 184 Euro für das erste und zweite Kind. Der dritte Sprössling ist dem Staat sogar 190 Euro wert, und ab dem vierten gibt es 215 Euro. Von den Zahlungen können Eltern länger als bisher profitieren. Sie verlieren den Anspruch erst, wenn Jugendliche über 18 Jahren Einnahmen in Höhe von 8.004 Euro haben. Davor lag die Richtschnur bei 7.680 Euro. Auch der Kinderfreibetrag wurde von 6.024 Euro auf 7.008 Euro angehoben. Hartz-IV-Empfängern wird das Kindergeld von den Leistungen abgezogen. Krankenversicherung besser absetzbar Angestellte können im neuen Jahr die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung voll steuerlich geltend machen. Anerkannt werden alle Ausgaben der medizinischen Grundversorgung ohne das Krankengeld und ohne Wahl- bzw. Zusatztarife. Andere Vorsorgeaufwendungen wie Arbeitslosen-, Unfall-, Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen hingegen rechnet der Staat nun zu den Sonderausgaben. Das heißt, die entsprechenden Kosten können nur angegeben werden, wenn die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen durch die Kranken- und Pflegekassenbeiträge noch nicht ausgeschöpft sind. Die Höchstgrenze beträgt 1.900 Euro für Arbeitnehmer, Rentner und mitversicherte, nicht berufstätige Personen. In der Praxis heißt das: Liegen die tatsächlichen Ausgaben für KV und PV nach dem Basistarif über dem Höchstbetrag von 1.900 Euro, so können sie in der Steuererklärung voll abgesetzt werden. Dann werden aber keine sonstigen Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung berücksichtigt. Erben entlastet Schwarz-Gelb hat auch an einer Reform des Erbrechts sowie des Erbsteuerrechts gearbeitet. So rechnet das Finanzamt Geschenke zu Lebzeiten künftig geringer an als bisher. Wurden diese bis dato voll in die Versteuerung mit einbezogen, falls zwischen Schenkung und Tod des Erblassers weniger als zehn Jahre vergangen sind, so gilt jetzt eine zeitlich gestaffelte Regelung: Je länger eine Schenkung zurückliegt, desto weniger Erbschaftssteuer ist zu begleichen. Wer andere Erben auszahlen muss, kann ab Januar bei Gericht einen Aufschub erwirken. Damit sollen die Verluste bei Notverkäufen von Immobilien vermieden werden. Auch die vollständige Enterbung im Falle von Gewalt oder Misshandlung wird deutlich vereinfacht. Das bedeutet auch, dass Straftäter ihr Anrecht auf den Pflichtteil leichter verwirken als bisher. Unterhaltszahlungen besser absetzbar Wer Unterhalt an geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner zahlt, kann diese Ausgaben künftig stärker absetzen. Werden für andere Personen über die Grenze von 13.805 Euro hinaus noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführt, kann die entsprechende Summe als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings belangt der Staat dann die Empfängerin bzw. der Empfänger der Gelder – auch sie oder er kann dies als Sonderausgaben auf die Steuererklärung setzen. Werden bedürftige Angehörige oder Lebenspartner unterstützt, liegt die Grenze der steuerlichen Absetzbarkeit bei 8.004 Euro statt bislang 7.680 Euro. Fortsetzung folgt Die Reformen sind damit aber noch nicht am Ende angelangt. Im nächsten Schritt will die Koalition die Einkommenssteuer in ein „einfacheres, gerechteres Stufenmodell“ überführen, heißt es aus Regierungskreisen. Alle Pläne stünden aber unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Mit ersten Entwürfen ist ab Mitte 2010 zu rechnen. Michael van den Heuvel
Rechenbeispiele für gesetzlich versicherte Angestellte
Neue Grenzwerte 2010 für die Krankenversicherung
Änderungen zum 1. Januar Angestellte und Familien entlastet Zum Jahreswechsel wurde mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz ein weiteres Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Familien profitieren durch die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags. Angestellte können außerdem künftig ihre Krankenkassenbeiträge besser absetzen sowie einen günstigeren Steuertarif wählen. Neues Steuerklassen-Modell für Ehepaare Bei der Einkommensteuer steigt der Grundfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2010 für Alleinstehende von 7.834 auf 8.004 Euro und für Ehepaare von 15.669 auf 16.009 Euro. Diese Eckdaten gelten auch für Rentner. Für Doppelverdiener-Ehepaare wird ab dem Veranlagungszeitraum 2010 bei der Einkommenssteuer das sogenannte Faktorverfahren eingeführt. Verheiratete können jetzt nicht nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen. Möglich wird auch die gemeinsame Steuerklasse IV in Kombination mit einem Faktor (daher der Name). Durch das neue Verfahren werden sowohl bei jedem Ehegatten die steuerentlastenden Vorschriften (insbesondere der Grundfreibetrag) beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt als auch der Splitting-Vorteil auf beide Partner verteilt. Das Ziel ist, höhere Anreize für den/die Zweitverdiener/in zu schaffen. Die Steuerklassenänderung kann nur mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden. Beide Eheleute müssen dazu einen Antrag beim Finanzamt stellen. Neuerungen gibt es ebenfalls im Bereich der Technologien: Die Finanzämter stellen das Lohnsteuerverfahren sukzessive auf elektronische Systeme um. Ab 2010 werden keine gedruckten Lohnsteuerkarten mehr verschickt. Kinderfreibetrag und Kindergeld erhöht Außerdem steigt das Kindergeld um 20 Euro auf monatlich 184 Euro für das erste und zweite Kind. Der dritte Sprössling ist dem Staat sogar 190 Euro wert, und ab dem vierten gibt es 215 Euro. Von den Zahlungen können Eltern länger als bisher profitieren. Sie verlieren den Anspruch erst, wenn Jugendliche über 18 Jahren Einnahmen in Höhe von 8.004 Euro haben. Davor lag die Richtschnur bei 7.680 Euro. Auch der Kinderfreibetrag wurde von 6.024 Euro auf 7.008 Euro angehoben. Hartz-IV-Empfängern wird das Kindergeld von den Leistungen abgezogen. Krankenversicherung besser absetzbar Angestellte können im neuen Jahr die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung voll steuerlich geltend machen. Anerkannt werden alle Ausgaben der medizinischen Grundversorgung ohne das Krankengeld und ohne Wahl- bzw. Zusatztarife. Andere Vorsorgeaufwendungen wie Arbeitslosen-, Unfall-, Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen hingegen rechnet der Staat nun zu den Sonderausgaben. Das heißt, die entsprechenden Kosten können nur angegeben werden, wenn die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen durch die Kranken- und Pflegekassenbeiträge noch nicht ausgeschöpft sind. Die Höchstgrenze beträgt 1.900 Euro für Arbeitnehmer, Rentner und mitversicherte, nicht berufstätige Personen. In der Praxis heißt das: Liegen die tatsächlichen Ausgaben für KV und PV nach dem Basistarif über dem Höchstbetrag von 1.900 Euro, so können sie in der Steuererklärung voll abgesetzt werden. Dann werden aber keine sonstigen Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung berücksichtigt. Erben entlastet Schwarz-Gelb hat auch an einer Reform des Erbrechts sowie des Erbsteuerrechts gearbeitet. So rechnet das Finanzamt Geschenke zu Lebzeiten künftig geringer an als bisher. Wurden diese bis dato voll in die Versteuerung mit einbezogen, falls zwischen Schenkung und Tod des Erblassers weniger als zehn Jahre vergangen sind, so gilt jetzt eine zeitlich gestaffelte Regelung: Je länger eine Schenkung zurückliegt, desto weniger Erbschaftssteuer ist zu begleichen. Wer andere Erben auszahlen muss, kann ab Januar bei Gericht einen Aufschub erwirken. Damit sollen die Verluste bei Notverkäufen von Immobilien vermieden werden. Auch die vollständige Enterbung im Falle von Gewalt oder Misshandlung wird deutlich vereinfacht. Das bedeutet auch, dass Straftäter ihr Anrecht auf den Pflichtteil leichter verwirken als bisher. Unterhaltszahlungen besser absetzbar Wer Unterhalt an geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner zahlt, kann diese Ausgaben künftig stärker absetzen. Werden für andere Personen über die Grenze von 13.805 Euro hinaus noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführt, kann die entsprechende Summe als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings belangt der Staat dann die Empfängerin bzw. der Empfänger der Gelder – auch sie oder er kann dies als Sonderausgaben auf die Steuererklärung setzen. Werden bedürftige Angehörige oder Lebenspartner unterstützt, liegt die Grenze der steuerlichen Absetzbarkeit bei 8.004 Euro statt bislang 7.680 Euro. Fortsetzung folgt Die Reformen sind damit aber noch nicht am Ende angelangt. Im nächsten Schritt will die Koalition die Einkommenssteuer in ein „einfacheres, gerechteres Stufenmodell“ überführen, heißt es aus Regierungskreisen. Alle Pläne stünden aber unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Mit ersten Entwürfen ist ab Mitte 2010 zu rechnen. Michael van den Heuvel
Rechenbeispiele für gesetzlich versicherte Angestellte
Neue Grenzwerte 2010 für die Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze: 45.000 Euro (3.750,00 / Monat) Versicherungspflichtgrenze: 49.950 Euro (4.162,50 / Monat)
Veröffentlicht am 22.12.2009 von Dr. Sigrid Joachimsthaler
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