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Vergünstigte Mitgliedschaft in Lohnsteuerhilfevereinen
ADEXA schließt Kooperationsvertrag mit dem BDL
Jedes Jahr ist es das gleiche Elend: Der Termin für die Lohn- bzw. Einkommensteuererklärung naht und man kann sich zu der ebenso trocke- nen wie häufig komplizierten Materie einfach nicht aufraffen. Steuerberater sind zwar nützlich, aber nicht für jeden erschwinglich. ADEXA hat deshalb mit dem Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BDL) einen Kooperationsvertrag zugunsten der Mitglieder abgeschlossen. Dadurch können ADEXA-Mitglieder und ihre Familienangehörigen ohne die normalerweise fällige Aufnahmegebühr Mitglied in einem der bundesweit über 160 Lohnsteuerhilfevereine des BDL werden und deren im Vergleich zu Steuerberatern preisgünstige Leistungen in Anspruch nehmen. Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeorganisationen von ArbeitnehmerInnen zur Hilfeleistung in Steuersachen. Die Beratung erfolgt im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Ziff. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Sie dürfen die überwiegende Mehrzahl aller Beschäftigten und Rentner beraten und unterstützen. Der Jahresbeitrag in einem Lohnsteuerhilfeverein beträgt je nach Einkommen zwischen 50 und 290 Euro und beinhaltet einen Anspruch auf alle Leistungen ohne weitere Kosten. Leistungsspektrum: Es werden Einkommensteuererklärungen erstellt:
jeweils unbegrenzt;
Außerdem werden folgende Leistungen angeboten:
Unterstützung gibt es bei der Erstellung und Begründung von Anträgen z. B. für folgende Leistungen:
Und so funktioniert es Im BDL sind zahlreiche Lohnsteuerhilfevereine zusammengeschlossen. Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft im Rahmen des Kooperationsvertrages interessieren, wenden Sie sich bitte an die ADEXA Hauptgeschäftsstelle in Hamburg (Tel. 0 40/36 38 29; Fax 0 40/36 30 58, info@adexa-online.de). Sie vermittelt Ihnen einen Verein in Ihrer Nähe. Wenn Sie vor Ort die Auswahl zwischen mehreren Vereinen haben, können diese Kriterien die Auswahl erleichtern:
*Bei einem der bundesweit vertretenen Lohnsteuervereine beträgt der Jahresbeitrag bei einem Jahreseinkommen zwischen 16.000 Euro bis 24.000 Euro (steuerpflichtige und steuerfreie Einnahmen) zurzeit 78 Euro pro Jahr, bei Einnahmen bis 32.000 Euro jährlich 95 Euro.
Veröffentlicht am 23.12.2009 von Dr. Sigrid Joachimsthaler
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