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Das Aktuelle

Vergünstigte Mitgliedschaft in Lohnsteuerhilfevereinen

ADEXA schließt Kooperationsvertrag mit dem BDL

Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BDL)
 

Jedes Jahr ist es das gleiche Elend: Der Termin für die Lohn- bzw. Einkommensteuererklärung naht und man kann sich zu der ebenso trocke- nen wie häufig komplizierten Materie einfach nicht aufraffen. Steuerberater sind zwar nützlich, aber nicht für jeden erschwinglich. ADEXA hat deshalb mit dem Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BDL) einen Kooperationsvertrag zugunsten der Mitglieder abgeschlossen.

Dadurch können ADEXA-Mitglieder und ihre Familienangehörigen ohne die normalerweise fällige Aufnahmegebühr Mitglied in einem der bundesweit über 160 Lohnsteuerhilfevereine des BDL werden und deren im Vergleich zu Steuerberatern preisgünstige Leistungen in Anspruch nehmen.

Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeorganisationen von ArbeitnehmerInnen zur Hilfeleistung in Steuersachen. Die Beratung erfolgt im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Ziff. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Sie dürfen die überwiegende Mehrzahl aller Beschäftigten und Rentner beraten und unterstützen. Der Jahresbeitrag in einem Lohnsteuerhilfeverein beträgt je nach Einkommen zwischen 50 und 290 Euro und beinhaltet einen Anspruch auf alle Leistungen ohne weitere Kosten.

Leistungsspektrum:

Es werden Einkommensteuererklärungen erstellt:

  • bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ( z. B. Lohn und Gehalt),
  • bei Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen (z. B. Rente) und
  • bei Einkünften aus Unterhaltszahlungen –

jeweils unbegrenzt;

  • bei Einkünften aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und privaten Veräußerungsgeschäften (sog. Spekulationsgeschäften) bis zu den gesetzlichen Betragsgrenzen (derzeit bis insgesamt 13.000 EUR, im Falle der Zusammenveranlagung 26.000 EUR jährlich),
  • bei Einnahmen gemäß § 3 Nr. 12, Nr. 26, Nr. 26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter), sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind.

Außerdem werden folgende Leistungen angeboten:

  • Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
  • Komplette Abwicklung mit dem Finanzamt (Schriftverkehr, Rückfragen)
  • Überprüfung und Erläuterung des Steuerbescheids
  • Durchführung eines Einspruchsverfahrens bei fehlerhaften Steuerbescheiden
  • Klage vor dem Finanzgericht (nach Absprache mit dem Mitglied)
  • Unterstützung bei Verfahren vor dem Bundesfinanzhof

Unterstützung gibt es bei der Erstellung und Begründung von Anträgen z. B. für folgende Leistungen:

  • Kindergeld nach Abschnitt X des Einkommensteuergesetzes
  • Lohnsteuerermäßigung
  • Steuerfreistellung von Zinseinnahmen und Anrechnung von Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und Zinsabschlagsteuer
  • Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage und Beantragung der Wohnungsbauprämie
  • Steuerliche Förderung der Altersvorsorgebeiträge („Riester-Rente“ und Wohn-Riester“)

Und so funktioniert es

Im BDL sind zahlreiche Lohnsteuerhilfevereine zusammengeschlossen. Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft im Rahmen des Kooperationsvertrages interessieren, wenden Sie sich bitte an die ADEXA Hauptgeschäftsstelle in Hamburg (Tel. 0 40/36 38 29; Fax 0 40/36 30 58, info@adexa-online.de). Sie vermittelt Ihnen einen Verein in Ihrer Nähe.

Wenn Sie vor Ort die Auswahl zwischen mehreren Vereinen haben, können diese Kriterien die Auswahl erleichtern:

  • Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag in Ihrem Fall? Die Vereine sind in ihrer Beitragsgestaltung frei. Die meisten haben einen sozial gestaffelten Jahresbeitrag, der in der Regel zwischen ca. 50,00 € und 290,00 € liegt.* Die Mitgliedsbeiträge sind als Steuerberatungskosten in vielen Fällen steuerlich abzugsfähig. Mit der Bezahlung des Beitrags haben die Mitglieder einen ganzjährigen Anspruch auf alle Leistungen des Vereins.
  • Welche Kündigungsbedingungen gelten? Meist ist der Austritt zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung der regelmäßig dreimonatigen Kündigungsfrist möglich.

*Bei einem der bundesweit vertretenen Lohnsteuervereine beträgt der Jahresbeitrag bei einem Jahreseinkommen zwischen 16.000 Euro bis 24.000 Euro (steuerpflichtige und steuerfreie Einnahmen) zurzeit 78 Euro pro Jahr, bei Einnahmen bis 32.000 Euro jährlich 95 Euro.

 

Veröffentlicht am 23.12.2009 von Dr. Sigrid Joachimsthaler

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