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Düsseldorfer Tabelle 2010: Unterhaltsansprüche von Kindern steigen um 13 Prozent
Wer Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist, muss ab 1. Januar im Schnitt rund 13 Prozent mehr bezahlen als im Vorjahr. In der vom Oberlandesgericht Düsseldorf am 6. Januar veröffentlichten „Düsseldorfer Tabelle“, die bundesweit als Richtlinie für Unterhaltszahlungen gilt, wurde die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz berücksichtigt. Unterhaltspflichtige Eltern müssen damit je nach Alter des Kindes zwischen 26 und 69 Euro monatlich mehr zahlen. Allerdings werden Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil schon bisher den Mindestunterhalt nicht zahlen konnte, von der Erhöhung nichts spüren. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter begrüßte die Anhebung. Er beziffert die Zahl unterhaltsberechtigter Kinder unter 18 Jahren in Deutschland auf rund 2,2 Millionen. Die im Frühjahr erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Bedarfssätzen für Kinder beim Arbeitslosengeld II könnte aber nochmals zu Nachbesserungen führen, so der Koordinator der Düsseldorfer Tabelle, Jürgen Soyka. Außerdem wollen die Oberlandesgerichte im Sommer über eine Neukonzeption der Tabelle beraten. Dr. Sigrid Joachimsthaler Tabelle Mindestunterhalt 2010 In der untersten Einkommensstufe (Nettoeinkommen bis 1.500 Euro) sind für das 1. und 2. Kind folgende Tabellenbeträge und die daraus resultierenden konkreten Mindestunterhaltszahlungen* vorgegeben:
*Der Zahlbetrag ist niedriger als der Tabellenbetrag, da bei Minderjährigen der hälftige Kindergeldbetrag abgezogen wird und bei Volljährigen das volle Kindergeld. Die vollständige Düsseldorfer Tabelle finden Sie im Internet.
Veröffentlicht am 08.01.2010 von Dr. Sigrid Joachimsthaler
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