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Das Aktuelle

ADEXA begrüßt EuGH-Entscheidung zu Kündigungsfristen

Kommentar zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs:

Änderung der gesetzlichen Kündigungsfristen war überfällig

ADEXA begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der eine Änderung der gesetzlichen Kündigungsfristen in Deutschland verlangt hat. Dass sich Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht auf die Dauer der Kündigungsfrist auswirken, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung aus Altersgründen. Die EuGH-Richter haben die deutschen Gerichte angewiesen, die Regelung in laufenden Prozessen vor Arbeitsgerichten "erforderlichenfalls unangewendet zu lassen". Die Zeiten der Betriebszugehörigkeit müssen demnach unabhängig vom Eintrittsalter voll angerechnet werden.

In der ADEXA-Rechtsberatung wird schon seit Einführung des Antidiskriminierungsgesetzes entsprechend beraten und viele Gerichte hatten auch bereits so entschieden. Die Klarstellung aus Luxemburg ist deshalb positiv zu bewerten und eine rasche Umsetzung in deutsches Recht überfällig.

Tanja Kratt

ADEXA – Zweite Vorsitzende

Hintergrund

Der Entscheidung des EuGH lag die Klage einer Frau vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf zugrunde, die im 18. Lebensjahr von einem Essener Unternehmen angestellt und nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit mit 28 Jahren entlassen worden war. Dabei wurde ihr wegen einer Beschäftigungsdauer von drei Jahren (das heißt seit dem 25. Geburtstag) nach § 622 BGB nur eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende zugestanden. Bei der Anrechnung der gesamten zehn Jahre hätte sie Anspruch auf eine Frist von vier Monaten zum Monatsende gehabt.

(EuGH; 19.1.2010, Rs. C-555/07)

 

Veröffentlicht am 21.01.2010 von Dr. Sigrid Joachimsthaler

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