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KLARSTELLUNG: Zwischen der TGL Nordrhein und ADEXA wurde KEIN neuer Rahmentarifvertrag mit LOB-Kriterien abgeschlossen!
Liebe Kollegin, lieber Kollege im Kammerbezirk Nordrhein, sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen Veränderungen zu Ihrem Arbeitsvertrag antragen, bei denen es um die von der TGL Nordrhein* einseitig initiierten Kriterien zur leistungsorientierten Bezahlung (LOB) geht, sollten Sie diese keinesfalls einfach akzeptieren. Es handelt sich dabei nicht um Tarifnormen und sie sind daher nicht rechtsverbindlich! Der Arbeitgeber kann eine LOB-Vereinbarung nicht einseitig durchsetzen. Alle betroffenen ADEXA-Mitglieder können sich dazu aktuell unter unserer Hotline 040/36 38 29 informieren.
Veröffentlicht am 08.04.2010 von Dr. Sigrid Joachimsthaler
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