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Bundesarbeitsgericht zum Fall „Emmely“: Abmahnung vor einer Bagatellkündigung
Das Bundesarbeitsgericht hat in der letzen Woche einen Fall sogenannter Bagatellkündigung entschieden, der wie kaum ein anderer die Öffentlichkeit und insbesondere auch die ArbeitnehmerInnen beschäftigt hat. Auch wenn vermutlich jeder weiß, worum es ging, hier noch einmal kurz aufs Wesentliche zusammen gefasst: Eine Supermarktkassiererin, die seit 31 Jahren angestellt war, bekam eine fristlose Kündigung, weil sie Pfandbons im Wert von 1,30 € unterschlagen hat. Die vorhergehenden Urteile des Arbeits- und des Landesarbeitsgerichts konnte kaum jemand nachvollziehen, widersprachen sie doch in der Konsequenz völlig dem „gesunden“ Rechtsempfinden: Beide Vorinstanzen hatten die Kündigung bestätigt, obwohl die Kassiererin vorher keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben hatte. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt festgestellt, dass die fristlose Kündigung unwirksam war. Es bleibt aber in jedem Fall dabei, dass auch die Verursachung eines nur geringen Vermögensschadens eine schwerwiegende Vertragsverletzung darstellen kann, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Gerade bei der Vertrauensstellung als Kassiererin, wie sie die Klägerin innehatte, kann auch die Unterschlagung geringster Geldbeträge das Vertrauensverhältnis nachhaltig stören. Das Bundesarbeitsgericht hat aber das widersprüchliche Verhalten der Klägerin in dem Kündigungsschutzprozess nicht zu ihren Lasten gewertet, weil das Prozessverhalten keine Rückschlüsse auf das vertragsrelevante Verhalten am Arbeitsplatz zulässt. Zu Gunsten der Klägerin war zu berücksichtigen, dass sie schon seit 31 Jahren ohne relevante Störungen beim Beklagten beschäftigt gewesen war. Hier hätte – gerade auch wegen des geringen Betrages – erst einmal eine Abmahnung erfolgen müssen. Im Ergebnis entscheidet das Bundesarbeitsgericht so, wie sicherlich die Mehrzahl in der Bevölkerung ebenfalls entschieden hätte: Es kann nicht sein, dass eine so lang gediente Mitarbeiterin wegen 1,30 € ihren Arbeitsplatz verliert. Das Urteil ist aber kein Freibrief für Bagatelldelikte: Jeder Arbeitnehmer ist seinem Arbeitgeber und dessen Betrieb zu Treue verpflichtet und riskiert mit einer Unterschlagung seinen Arbeitsplatz! Minou Hansen Rechtsanwältin bei ADEXA
Veröffentlicht am 15.06.2010 von Dr. Sigrid Joachimsthaler
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