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Die PKA-Ausbildung

Berufsbild Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte

Bereits aus der Berufsbezeichnung gehen die Bereiche hervor, in denen Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) arbeiten: der apothekenspezifische und der kaufmännisch-verwaltende Teil. Aber auch die Präsentation und der Verkauf von apothekenüblichen Waren wie Kosmetika gehören zum Berufsbild. Mehr Informationen zu den Arbeitsmöglichkeiten für PKA und zur Fachgruppe PKA bei ADEXA gibt es hier.

Ausbildung im dualen System

Eine gesetzlich vorgeschriebene Schulbildung als Zugangsvoraussetzung gibt es nicht; die meisten PKA-SchülerInnen haben einen mittlerem Bildungsabschluss. Solide Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern sowie der sichere Umgang mit dem Computer bilden eine gute Grundlage. Die angehenden PKA sollten zudem Interesse an pharmazeutischen und kaufmännischen Fragestellungen mitbringen. Auch Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit sind ein „Muss“.

In der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur PKA vom 3. März 1993 ist die Ausbildungsdauer mit drei Jahren angegeben. Der Zeitraum kann sich aber auch verkürzen, etwa aufgrund sehr guter Leistungen. 
Die Ausbildung erfolgt in einer öffentlichen Apotheke. Dabei sollen die SchülerInnen an die Tätigkeiten, die sie später ausüben, herangeführt werden. Zwischen der Apotheke und der/dem Auszubildenden wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen, der sowohl die Rechte als auch die Pflichten beider Vertragspartner niederlegt. Parallel dazu vermittelt die Berufsschule theoretische Inhalte.

Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres ist eine schriftliche Zwischenprüfung Pflicht, um den Wissensstand in den Bereichen Apothekenbetrieb und spezifische Rechtsvorschriften, Wareneingang und -lagerung, Umgang mit Arzneimitteln, Bestellwesen, apothekenspezifische Fachsprache bzw. Wirtschafts- und Sozialkunde zu ermitteln. Am Ende der Ausbildungszeit wird vor der Apothekerkammer eine Abschlussprüfung abgelegt. Inhalte des schriftlichen Teils sind Apothekenbetriebslehre, Warensortimente und Verkauf bzw. Wirtschafts- und Sozialkunde. In den Fächern Warenbewirtschaftung bzw. Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung müssen sich die angehenden PKA einer praktischen Prüfung unterziehen.

Warum es so wichtig ist, Mitglied bei ADEXA zu sein:

  • ADEXA vertritt Ihre beruflichen und tarifrechtlichen Interessen und Sie stärken durch Ihre Mitgliedschaft Ihre Interessenvertretung.
  • Sie können sich vom ersten Tag Ihrer Mitgliedschaft rechtlich von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zeugnis beraten lassen und erhalten aktuelle Informationen rund um das Berufsleben. Dies kostet Sie keinen Cent mehr.
  • Der Bundesrahmentarifvertrag und Gehaltstarif, der nur für Mitglieder gilt, bietet eine solide Grundlage für Ihre Arbeitsbedingungen schon während der Ausbildungszeit. Darin enthalten sind einige Vorzüge, die die allgemeingültige gesetzlichen Mindestbedingungen übertreffen, wie z. B. ein höherer Urlaubsanspruch und Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung.
  • Fachgruppen innerhalb von ADEXA beschäftigen sich mit den speziellen Interessen Ihrer Berufsgruppe. Dort können Sie auch selber aktiv werden.
  • Info-Treffs und ADEXA-Fortbildungen sind für Mitglieder - bis auf wenige Ausnahmen - kostenfrei oder vergünstigt, dienen der beruflichen Weiterentwicklung, der Arbeitsplatzsicherung und verbessern die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
  • ADEXA-Mitglieder sind immer aktuell informiert über berufspolitische Themen, Tarife, Gesetzesänderungen, Fortbildungen usw.

Ansprechpartnerin

ADEXA-Referat Schulen & Unis
Michaela Freudenfeld
Deichstraße 19
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Tel.: 0 40 / 43 27 70 50
Fax: 0 32 22 / 5 15 26 52
m.freudenfeld(at)adexa-online.de

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Tarifliche Altersvorsorge für PKA-Azubi

Tarifgebundene PKA-Azubi haben nach einer Probezeit von max. 4 Monaten Anspruch auf monatlich 10,00 Euro Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge. Dieser tarifliche Anspruch gilt ab 1.1.2012 im ganzen Bundesgebiet mit Ausnahme der Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen. [mehr]

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Bild: Fotolia.com

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