
Bereits aus der Berufsbezeichnung gehen die Bereiche hervor, in denen Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) arbeiten: der apothekenspezifische und der kaufmännisch-verwaltende Teil. Aber auch die Präsentation und der Verkauf von apothekenüblichen Waren wie Kosmetika gehören zum Berufsbild. Mehr Informationen zu den Arbeitsmöglichkeiten für PKA und zur Fachgruppe PKA bei ADEXA gibt es hier.

Eine gesetzlich vorgeschriebene Schulbildung als Zugangsvoraussetzung gibt es nicht; die meisten PKA-SchülerInnen haben einen mittlerem Bildungsabschluss. Solide Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern sowie der sichere Umgang mit dem Computer bilden eine gute Grundlage. Die angehenden PKA sollten zudem Interesse an pharmazeutischen und kaufmännischen Fragestellungen mitbringen. Auch Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit sind ein „Muss“.
In der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur PKA vom 3. März 1993 ist die Ausbildungsdauer mit drei Jahren angegeben. Der Zeitraum kann sich aber auch verkürzen, etwa aufgrund sehr guter Leistungen.
Die Ausbildung erfolgt in einer öffentlichen Apotheke. Dabei sollen die SchülerInnen an die Tätigkeiten, die sie später ausüben, herangeführt werden. Zwischen der Apotheke und der/dem Auszubildenden wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen, der sowohl die Rechte als auch die Pflichten beider Vertragspartner niederlegt. Parallel dazu vermittelt die Berufsschule theoretische Inhalte.
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres ist eine schriftliche Zwischenprüfung Pflicht, um den Wissensstand in den Bereichen Apothekenbetrieb und spezifische Rechtsvorschriften, Wareneingang und -lagerung, Umgang mit Arzneimitteln, Bestellwesen, apothekenspezifische Fachsprache bzw. Wirtschafts- und Sozialkunde zu ermitteln. Am Ende der Ausbildungszeit wird vor der Apothekerkammer eine Abschlussprüfung abgelegt. Inhalte des schriftlichen Teils sind Apothekenbetriebslehre, Warensortimente und Verkauf bzw. Wirtschafts- und Sozialkunde. In den Fächern Warenbewirtschaftung bzw. Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung müssen sich die angehenden PKA einer praktischen Prüfung unterziehen.

ADEXA-Referat Schulen & Unis
Michaela Freudenfeld
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Tarifgebundene PKA-Azubi haben nach einer Probezeit von max. 4 Monaten Anspruch auf monatlich 10,00 Euro Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge. Dieser tarifliche Anspruch gilt ab 1.1.2012 im ganzen Bundesgebiet mit Ausnahme der Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen. [mehr]
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