

Pharmazeutisch-technische AssistentInnen üben einen wichtigen Beruf im Gesundheitswesen aus: In öffentlichen Apotheken sind sie die Schnittstelle zwischen Ärzten und Patienten, sie beraten in Arzneimittelfragen, stellen selbst Rezepturen her oder überwachen die Qualität von Substanzen.
Voraussetzung für diesen Beruf ist neben einem Interesse an den Naturwissenschaften auch eine aufgeschlossene, freundliche und teamfähige Persönlichkeit – für den richtigen Umgang mit den Kunden bzw. Patienten und den Kolleginnen und Kollegen in der Apotheke. Mehr Informationen über den PTA-Beruf und die Fachgruppe PTA bei ADEXA finden Sie hier.
DEXI, die junge Goldfischdame, wagt ihre ersten Schritte in die Arbeitswelt der PTA - mit ADEXA-Rechtstipps vom ersten Vorstellungsgespräch über den schriftlichen Arbeitsvertrag bis zum Arbeitszeugnis.
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Voraussetzung für den Besuch einer PTA-Schule ist der Realschulabschluss, wobei gute Noten in den Naturwissenschaften bzw. in Mathematik von Nutzen sind. Auch manuelles Geschick sollte man mitbringen – speziell für die praktischen Inhalte.
Die PTA-Ausbildung dauert insgesamt 2 ½ Jahre. Details regelt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für PTA vom 23. September 1997. Sie bildet die Grundlage der Lehrpläne auf Landesebene. Eine Übersicht der PTA-Fachschulen ist zu finden unter www.pta-online.de -> Schulen.
Zwei Jahre lang wird den angehenden PTA im Schulunterricht theoretisches und praktisches Wissen vermittelt, etwa in den Bereichen Botanik (Arzneipflanzen), allgemeiner und pharmazeutischer Chemie, Galenik, Physik, Arzneimittel- und Drogenkunde. Im Labor lernen die Schülerinnen verschiedene analytische Techniken kennen, untersuchen Drogen und werden an die Zubereitung verschiedener Rezepturen herangeführt. Weitere Schwerpunkte sind EDV/Informatik, Rechtskunde (z.B. Rezeptpflicht, Abgabe von Betäubungsmitteln, Gefahrstoffverordnung) und Ernährungskunde bzw. Diätetik sowie Körperpflegekunde. Auch ein 4-wöchiges Praktikum in einer öffentlichen Apotheke (Famulatur; s. u.) ist Teil der Schulausbildung. Außerdem ist ein Kurs in erster Hilfe zu belegen.
Im Anschluss müssen die theoretischen und praktischen Kenntnisse in diversen Fächern im ersten Abschnitt der Prüfung unter Beweis gestellt werden. Im schriftlichen Teil werden Arzneimittelkunde, allgemeine und pharmazeutische Chemie, Galenik sowie Botanik und Drogenkunde geprüft. Mündlich werden die SchülerInnen in Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltkunde, Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde und Medizinproduktekunde abgefragt. Schließlich werden die Bereiche chemisch-pharmazeutische Übungen, Übungen zur Drogenkunde und galenische Übungen praktisch geprüft.
Danach folgt eine sechsmonatige praktische Ausbildung in einer Apotheke. Ziel ist, das erlernte Wissen in der Praxis zu vertiefen. Dann folgt der zweiten Abschnitt der staatlichen Prüfung (mündlich; Schwerpunkt Apothekenpraxis).
1. Woche
Mitarbeit bei der Warenbearbeitung: Ware annehmen, nach Beschaffenheit, Art, Menge und Preis überprüfen, Wareneingänge erfassen, dokumentationspflichtige AM erfassen, Verfalldaten kontrollieren, Waren unter Beachtung apotheken- und arzneimittelrechtlicher Vorschriften sowie warenspezifischer Erfordernisse lagern. Wege der Beschaffung von AM kennenlernen (Großhandel, Direktbelieferung, ausländische AM).
2. Woche
Vertiefung der in der ersten Woche durchgeführten Arbeiten, Mitarbeit bei Rezeptur und Defektur, Herstellung von Teemischungen, Individualrezepturen nach ärztlicher Verordnung, Abfassen von Drogen und Flüssigkeiten, kennzeichnen und zur Abgabe vorbereiten, Dokumentation der Herstellung; Arbeitsgeräte bedienen, pflegen und instand halten, Standgefäße besprechen (Salzkottener Gefäße)
3. Woche
Vertiefung der in der ersten und zweiten Woche durchgeführten Arbeiten.
Mitarbeit bei der Prüfung von Ausgangsstoffen und Fertigarzneimitteln. Umgang mit Arzneibüchern und anderen Fachbüchern für das Labor z.B. apothekengerechte Prüfvorschriften; Prüfung von
Ausgangsstoffen nach geltenden Vorschriften, Dokumentation der Ergebnisse; Prüfung von Fertigarzneimitteln und Dokumentation der Ergebnisse.
4. Woche
Vertiefung der bisherigen Kenntnisse und Fertigkeiten, Mitarbeit bei der Bearbeitung von Rezepten. Rezepte kennenlernen, auf Vollständigkeit der Angaben prüfen, Verordnungen zusammenstellen, Arzneiformen kennenlernen, besondere Verordnungen erkennen (BTM) und dokumentieren, Dokumentation von Blutprodukten beachten; arbeiten mit Fachliteratur und Datenträgern, Beschaffung von Informationen zu Arzneimitteln.
Nach dem ersten Prüfungsabschnitt müssen angehende PTA einen sechsmonatigen praktischen Ausbildungsteil in einer Apotheke absolvieren. Hier einige Hinweise:
Ausbildungsvertrag
Ein Ausbildungsvertrag sollte in jedem Fall – möglichst noch vor Beginn des Praktikums – abgeschlossen werden. Wichtige Vertragsinhalte wie beispielsweise die Länge der Probezeit, die wöchentliche Ausbildungszeit, der Urlaubsanspruch und die Höhe der Ausbildungsvergütung sollten schriftlich festgehalten werden.
Ein Leitfaden für die praktische Ausbildung inkl. Ausbildungsvertragsformular ist beim Deutschen Apotheker Verlag erhältlich*.
Probezeit
In der Regel wird eine vierwöchige Probezeit vereinbart. Achtung: In einigen Standard-Ausbildungsverträgen ist geregelt, dass man während der Probezeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist (und ohne Angabe von Gründen) jederzeit kündigen kann. Empfehlenswert ist jedoch eine Kündigungsfrist von wenigstens einer Woche zu vereinbaren, wenn man bedenkt, dass eine Praktikantin bei Kündigung von Arbeitgeberseite von heute auf morgen auf der Straße stehen könnte.
Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in jedem Fall erhalten.
Urlaub
Der Urlaubsanspruch beträgt 1/12 des Jahresurlaubsanspruches für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit. Geht man vom tariflichen Urlaubsanspruch aus, ergibt sich folgende Berechnung:
33 (Tage Jahresurlaub) : 12 (Monate) x 6 (Monate Praktikum) = 16,5** = 17 Werktage Urlaub.
Urlaubsanspruch für volljährige Praktikanten ohne Tarifbindung:
24 (Tage Jahresurlaub) : 12 (Monate) x 6 (Monate) = 12 Werktage Urlaub
Fehlzeiten / Krankheit
Nach § 17 der Ausbildungs- u. Prüfungsordnung für PTA darf die praktische Ausbildung (inkl. Urlaub!) nicht länger als 4 Wochen unterbrochen werden. Die darüber hinaus gehende Zeit muss nachgeholt werden.
Vergütung
Die Vergütung wird sich in aller Regel nach dem Gehaltstarifvertrag für Apothekenmitarbeiter richten. Zurzeit (Stand 1/2011) beträgt die tarifliche Praktikantenvergütung monatlich 533,00 Euro (brutto).
Ein konkreter Anspruch lässt sich allerdings nur bei beiderseitiger Tarifbindung ableiten bzw. aus dem Ausbildungsvertrag, wenn dort die tarifliche Ausbildungsvergütung vereinbart wurde.
Andernfalls gilt laut Berufsbildungsgesetz, dass ein Praktikum als Lernverhältnis „angemessen“ vergütet werden muss.
* Herbert Gebler, Leitfaden für die praktische Ausbildung der PTA-AnwärterInnen in Apotheken, Govi-Verlag, 13., überarbeitete Auflage 2010, ISBN 978-3-7741-1114-1, Euro 7,50.
** Ergibt sich bei der Urlaubsberechnung eine ungerade Summe, so ist ab 0,5 auf einen vollen Urlaubstag aufzurunden. Ergebnisse unter 0,5 werden in Arbeitsstunden umgerechnet.

ADEXA-Referat Schulen & Unis
Michaela Freudenfeld
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