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Pharmaziestudium und Praktisches Jahr

Das Pharmaziestudium

Das Studium der Pharmazie vermittelt neben den naturwissenschaftlichen Grundlagen in Biologie, Chemie und Physik alle pharmazeutisch und medizinisch relevanten Inhalte nach aktuellem Stand der Forschung. Seit 2001 gilt eine Neuregelung der bundeseinheitlichen Approbationsordnung für Apotheker (AAppO), die größeren Wert auf medizinisch-pharmakologische Grundlagenfächer legt und die durch die Einführung der Klinischen Pharmazie der intensivierten Beratungstätigkeit der Apotheker Rechnung trägt.

Wer sich an welcher Hochschule einschreiben darf, entscheidet die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund. Kriterien sind dabei neben der Note des Abiturzeugnisses der gewünschte Studienort, die Wartezeit oder eine bereits abgeschlossene Ausbildung (z. B. PTA).

Die Ausbildung zum Apothekerberuf ist in drei Abschnitte gegliedert, die jeweils mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen werden: Grundstudium, Hauptstudium und praktische Ausbildung. Die Regelstudienzeit beträgt vier Jahre.

Pharmaziestudium und Praktisches Jahr

1. Grundstudium

Den Schwerpunkt der ersten vier Semester bilden die naturwissenschaftlichen Grundlagen der Pharmazie und ihrer Hilfswissenschaften (allgemeine, anorganische und organische Chemie, pharmazeutische Biologie und Humanbiologie, physikalische Chemie und Arzneiformenlehre sowie pharmazeutische Analytik).

Außerdem muss ein achtwöchiges Praktikum, die Famulatur, abgeleistet werden, um Einblicke in die Praxis zu bekommen: davon vier Wochen in einer öffentlichen Apotheke, die restliche Zeit wahlweise in einer öffentlichen Apotheke, in der Industrie, in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke oder einer Bundesinstitution.

Das Grundstudium endet mit dem ersten Staatsexamen: Bei diesem bundesweit einheitlichen, schriftlichen Multiple Choice-Test werden allgemeine, anorganische und organische Chemie, Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und Humanbiologie, Grundlagen der Physik, physikalische Chemie, Arzneiformenlehre und pharmazeutische Analytik geprüft.

2. Hauptstudium

Im viersemestrigen Hauptstudium stehen pharmazeutische und medizinische Chemie, pharmazeutische Biologie, pharmazeutische Technologie und Biopharmazie, Pharmakologie und Toxikologie sowie klinische Pharmazie im Vordergrund. Dieser Abschnitt endet mit dem zweiten Staatsexamen, bei dem die Kandidaten/innen ihr Wissen im Rahmen von mündlichen Prüfungen bei Hochschuldozenten in den pharmazeutischen Fachgebieten Pharmakologie, Chemie, Biologie, Technologie und klinische Pharmazie unter Beweis stellen müssen.

3. Praktisches Jahr

Nachdem die Prüfungen erfolgreich absolviert wurden, schließt sich das Praktische Jahr an: Mindestens ein halbes Jahr muss dabei in der öffentlichen Apotheke absolviert werden; ein halbes Jahr kann auch an einer anderen pharmazeutischen Institution unter Aufsicht eines Apothekers stattfinden. Der begleitende Unterricht, der von den Apothekerkammern mit organisiert wird, vermittelt Kenntnisse der pharmazeutischen Praxis und spezieller Rechtsgebiete und bereitet so auf das dritte Staatsexamen vor. Danach kann bei der zuständigen Landesbehörde die Approbation beantragt werden, die zur Ausübung des Apothekerberufs legitimiert.

Informationen für Pharmazeuten im Praktikum (PhiP)

Über ADEXA

Wir sind der alleinige Tarifpartner des Arbeitgeberverbandes Deutscher Apotheken (ADA) und der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL Nordrhein) und damit für Apothekenangestellte der Anlaufpunkt Nummer eins bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.

Durch die Mitgliedschaft werden verschiedene Ansprüche, wie beispielsweise ein 13. Tarifgehalt, ein geregelter Notdienst, 33 Tage Urlaub im Jahr und Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit von 25 bis 85 Prozent erworben.

Arbeitszeiten

ADEXA empfiehlt, die Lage der Arbeitszeiten konkret festzulegen, damit es keinen Streit wegen ausfallender Arbeitszeit z. B. an Feiertagen gibt. Insbesondere bei Teilzeittätigkeit entstehen häufig Unstimmigkeiten. Auch können so Änderungen der Arbeitszeit einvernehmlich geregelt und nicht einseitig vom Arbeitgeber vorgegeben werden.

Ausbildungsvertrag für das Praktische Jahr

In jedem Falle sollte ein schriftlicher Ausbildungsvertrag geschlossen werden. Von den ADEXA-Juristinnen ist extra für Pharmazeuten im Praktikum ein Vertrag entwickelt worden.  ADEXA-Arbeitsvertragsmuster für Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) 2010

Berufsanfänger

Als Berufsanfänger ist man gegenüber dem Arbeitgeber in mehrfacher Hinsicht im Hintertreffen: Es besteht ein Gefälle an Lebens- und Berufserfahrung. Fehlt es dann auch noch an der Kenntnis der elementaren eigenen Rechte können Probleme entstehen. ADEXA informiert ihre Mitglieder schnell und unkompliziert, stärkt ihnen den Rücken und hilft Berufsanfängern bei einem guten Start ins Arbeitsleben.

Bezahlung

Der ADEXA-Bundesrahmentarifvertrag gilt auch für Pharmazeuten im Praktikum (PhiP). Die Ausbildungsvergütung beträgt in den ersten sechs Monaten 670,00 Euro und danach 880,00 Euro (Stand Januar  2011; Nordrhein: 603,00 Euro in den ersten sechs Monaten und danach 836,00 Euro).

Gehaltsverhandlung

Das delikate Thema wie man mit seinem Chef/seiner Chefin über das „liebe Geld“ redet, sollte nicht dem Zufall überlassen werden. Für eine gute Arbeit sollte eine gerechte Entlohnung winken. Eine individuelle Beratung dazu können Mitglieder selbstverständlich in Anspruch nehmen.

Nach Ende des Praktischen Jahrs

Um nach dem Ende des praktischen Jahres einen nahtlosen Anschluss an das Berufsleben zu finden, sollten PhiP rechtzeitig mit der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz beginnen. ADEXA empfiehlt, damit schon möglichst ein halbes Jahr vor Ende des Praktikums anzufangen. Stellengesuche können über die Kammermitteilungen der Landesapothekerkammern aufgegeben werden, in den Fachzeitschriften oder auch bei verschiedenen Anbietern von Online-Stellenbörsen. [weiter]

Ohne Job?

Sollte sich nach dem Praktikum nicht unmittelbar eine Anstellung anschließen, kann Arbeitslosengeld beantragt werden, wenn innerhalb der letzten drei Jahre mindestens zwölf Monate lang in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt wurde. Die Anmeldung beim Arbeitsamt muss spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ende der Ausbildungszeit erfolgen.

Für ArbeitnehmerInnen, die sich arbeitsuchend melden wollen oder ALG I beziehen, gibt es eine bundeseinheitliche Service-Rufnummer: 0 18 01-555 111. Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr kann das Service-Center für Terminabsprachen und Auskünfte rund um Jobvermittlung und ALG I sowie zur Arbeitssuchend-Meldung erreicht werden.

Rechtsberatung

Stiftung Warentest empfiehlt den Arbeitsrechtsschutz der Gewerkschaften, weil er konkurrenzlos günstig ist. Günstig allein ist allerdings noch kein Prädikat. Die ADEXA-Juristinnen  kennen die spezielle Rechtsprechung für den Arbeitsplatz Apotheke und verfügen über einschlägige Erfahrungen im Bereich des Tarifrechtes gerade hinsichtlich des Bundesrahmentarifvertrages (BRTV). Von Montag bis Freitag sind wir nicht nur tagsüber zu den üblichen Bürozeiten erreichbar, sondern auch abends in den Abendsprechstunden! Rechtsberatung für Mitglieder

Mobbing

Niemand wünscht sich Ärger am Arbeitsplatz. Wer gezielt von KollegInnen oder dem Chef/der Chefin attackiert, gemieden oder ignoriert wird, sollte sich in der individuellen Beratung von ADEXA Hilfe holen. ADEXA unterstützt dabei sowohl bei rechtlichen Aspekten dieses Problems als auch bei der konkreten Konfliktlösung.

Sonderzahlung

Der Rahmentarifvertrag sieht für alle Mitarbeiter - und auch für PhiP! - eine Sonderzahlung in Höhe von 100 Prozent des tariflichen Monatsverdienstes vor. Für PhiP berechnet sich diese Sonderzahlung aus dem Durchschnitt der Ausbildungsvergütung während des Praktischen Jahres. Voraussetzung für den Erhalt der Sonderzahlung ist die Tarifbindung (siehe dort).

Tarifbindung

Darunter versteht man, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Mitglied ihrer Tarifvertragsparteien sind. In dem Fall erkennen beide den Rahmen- und Gehaltstarifvertrag als verbindliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis an.  Der Vorteil für beide Seiten besteht darin, dass wesentliche Regelungen für das Arbeitsverhältnis bereits vereinbart sind. In Tarifverträgen wird besonderes Augenmerk auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen „Geben und Nehmen“ gelegt, wodurch Arbeitsverhältnisse eine solide Basis erhalten. Darüber hinaus steht es jedem frei, einzelvertraglich weitere individuelle Regelungen zu treffen.

Urlaub

Der Urlaub beträgt für tarifgebundene Mitarbeiter 33 Werktage. Nach 5-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit wird ein Werktag Zusatzurlaub gewährt. Die gesetzliche Regelung umfasst lediglich einen Urlaub von 24 Tagen.

Versicherungen

Wie alle Angestellten unterliegen PhiP der Sozialversicherungspflicht. Die übliche Anmeldung und Überweisung der Beiträge im Rahmen des Angestelltenverhältnisses (gesetzliche Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung bzw. speziell Rentenversicherung) übernimmt der Arbeitgeber. Anhand der Ausbildungsvergütungsabrechnung lässt sich feststellen, ob der Arbeitgeber die Anmeldung bei diesen Versicherungen durchgeführt hat. Er zahlt übrigens die Hälfte der zu entrichtenden Beiträge.

Bei der Rentenversicherung sind Besonderheiten zu beachten. Alle Apotheker sind Pflichtmitglieder eines berufsständischen Versorgungswerkes, nicht jedoch der Deutschen Rentenversicherung Bund. Je nach Kammergebiet existieren für PhiP aber unterschiedliche Regelungen: Teils ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk verpflichtend, teils auf freiwilliger Basis oder teils auch erst nach der Approbation möglich.

PhiP können unter der Voraussetzung einer Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bleiben nur erhalten, wenn sie mindestens fünf Jahre lang eingezahlt wurden. Es ist daher zu überlegen, wenigstens für diese Zeit - je nach Regelung des Kammerbezirks - in der gesetzlichen Versicherung zu verbleiben bzw. freiwillig Beiträge einzuzahlen.

Bei der Rente werden der Wehr- bzw. Zivildienst, Elternzeiten und Ausbildungszeiten in gewissem Maße mit angerechnet. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie vom Versorgungswerk der Kammern bzw. von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Vom Leistungsumfang her bieten die Versorgungswerke neben der eigenen finanziellen Absicherung auch die Vorsorge für die Angehörigen und den Schutz vor Berufsunfähigkeit. Um in den Genuss der Steuervorteile von Altersvorsorgeaufwendungen zu kommen, muss nicht zwangsläufig ein zusätzlicher Vertrag ("Rürup-Rente") abgeschlossen werden. Die entsprechende Abzugsfähigkeit ist auch im Zuge der berufsständischen Versorgung gegeben.

Durch das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz, AltEinkG) wird schrittweise die nachgelagerte Besteuerung der Renten eingeführt:

Aufwendungen zum Aufbau der Altersvorsorge werden steuerfrei. Jedoch müssen Altersbezüge versteuert werden. Da das später zur Verfügung stehende Nettoalterseinkommen durch die Rentenbesteuerung reduziert wird, empfiehlt es sich, die steuerlichen Vorteile in der Aktivphase möglichst auszuschöpfen bzw. zusätzlich - je nach individueller Lebenssituation - ergänzende Angebote zu nutzen. Eine drohende Versorgungslücke kann dadurch geschlossen werden. Welche ergänzende Form der Altersvorsorge optimal ist, hängt von der individuellen Lebensplanung ab. Man sollte sich über die verschiedenen Angebote informieren und genau vergleichen. So kann es sinnvoll sein, sobald es der Geldbeutel erlaubt, zusätzlich zur Pflichtversicherung Kapital über Investmentfonds bzw. über den Erwerb einer Immobilie zum Eigengebrauch im Alter auf die hohe Kante zu legen.

Zum Schluss ...

... wünscht ADEXA allen PhiP eine gute, erfolgreiche und förderliche Ausbildungszeit und einen ebenso guten Start ins Berufsleben.

Viele (angehende) PharmazeutInnen sind aus gutem Grund - zum Teil schon während des Studiums - Mitglied bei ADEXA geworden. Wir würden uns freuen, auch Sie als neues Mitglied begrüßen zu können! Mitglied werden

Hier geht es zur Website des Bundesverbands der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. (BPhD): weiter ...

Ansprechpartnerin

Minou Hansen
Gerlindweg 32
22559 Hamburg
Tel.: 0 40 / 80 03 08 85
Fax: 0 40 / 80 03 08 85
m.hansen(at)adexa-online.de

Infos für das Praktische Jahr

Was man nicht an der Uni lernt:

ADEXA und die Deutsche Apotheker- und Ärztebank bieten eine Informationsveranstaltung zum Praktischen Jahr und Berufsbeginn für Pharmaziestudierende im 7. und 8. Semester. Mehr lesen...

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Bild: Fotolia.com

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