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Fachgruppe PharmazieingenieurInnen / ApothekerassistentInnen

Berufsbild PharmazieingenieurIn / Diplom-PI

PharmazieingenieurInnen (PI) haben in der ehemaligen DDR ein Diplomstudium an der Ingenieurschule für Pharmazie in Leipzig absolviert, entweder als dreijähriges Direktstudium oder als viereinhalbjähriges Fernstudium. Die Inhalte waren u. a. die Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln. Pharmazieingenieure dürfen neben den apothekenüblichen Tätigkeiten, also der Beratung/Arzneimittelabgabe bzw. der Herstellung von Arzneimitteln, die Apothekenleitung bis zu einem Monat pro Jahr vertreten.

Nach der Wende wurden die bis 1989 begonnenen Pharmazieingenieursstudien mit Änderungen bei den nicht pharmazeutischen Fächern fortgeführt, so dass die letzten PI ihre Ausbildung im Jahre 1994 beendeten. Heute kann der Beruf nicht mehr erlernt werden.

Alle PI, die ihren Abschluss bis zum 31. Dezember 1990 erworben haben, können sich auf Antrag beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (Musteranschreiben Nachdiplomierung.rtf) nachdiplomieren lassen. Dies wirkt sich jedoch weder auf die Rente noch auf das Tarifgehalt aus. Da es nur die Pharmazieschule in Leipzig gab, müssen die Anträge beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst eingereicht werden, auch bei PI, die mittlerweile in anderen Bundesländern arbeiten.

Berufsbild ApothekerassistentIn  

ApothekerassistentInnen (auch Vorexaminierte) sind AbsolventInnen der pharmazeutischen Vorprüfung (bis 1973). Diese dürfen unter Verantwortung eines Apothekers alle pharmazeutischen Tätigkeiten ausführen sowie die Apothekenleitung bis zu einem Monat pro Jahr vertreten. Bis 1971 bestand die Ausbildung zum(r) Apotheker(in) aus einem Praktikum in einer Apotheke (zwei Jahre) und im Anschluss daran aus dem Studium der Pharmazie (mindestens sechs Semester). Abschluss des Praktikums war das sogenannte pharmazeutische Vorexamen. Mit der damaligen Änderung der Studienordnung – der praktische Teil wird seitdem nach Abschluss des Pharmaziestudiums absolviert – werden keine ApothekerassistentInnen mehr ausgebildet.

Vergütung

Das Gehalt wird durch den Tarifvertrag festgelegt, den ADEXA – Die Apothekengewerkschaft (für die Arbeitnehmer) mit den Arbeitgeberverbänden aushandelt. Voraussetzung für die Zahlung des Tarifgehalts ist, dass sowohl die Angestellten Mitglied bei ADEXA sind, als auch die Chefin/der Chef in der Arbeitgebervertretung organisiert ist. Letzteres ist bei über 90 Prozent der ApothekenleiterInnen der Fall!

Fort- und Weiterbildung

Die Pharmazie ist durch die zahlreichen Forschungsaktivitäten der Hochschulen und der Industrie ständig in Weiterentwicklung. Für alle Apothekenangestellten bedeutet dies, sich ein Berufsleben lang weiterzuentwickeln. ADEXA organisiert regelmäßig Fortbildungstage speziell für PI.

Über die ADEXA-Fachgruppen

Wer Mitglied bei ADEXA ist, gehört automatisch je nach Berufsgruppe zu einer der vier Fachgruppen. Im Gegensatz zu den Landesvorständen ist keine Kandidatur/Bewerbung oder Wahl nötig! Das bedeutet auch, dass jedes Mitglied an den Treffen der betreffenden Fachgruppe teilnehmen kann.