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Zweiter Bildungsweg oder Aufstiegsfortbildungen: Perspektiven für PKA

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Bis zur Rente zwischen Warenlager, Computer und Telefon arbeiten? Für manche PKA schwer vorstellbar: Immer mehr KollegInnen suchen nach beruflichen Perspektiven diesseits und jenseits der öffentlichen Apotheke.

Je nach Interessen und Stärken haben PKA zahlreiche Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten innerhalb ihres erlernten Berufs. Die Angebote reichen vom Ausbau der Computerkenntnisse über Werbung, Dekoration und Warenpräsentation bis hin zur Weiterbildung in Richtung Fachkosmetiker/in für Dermopharmazie. Besonders in großen Apotheken mit eigenständigem Freiwahlbereich und regelmäßigem Kundenansturm sind PKA mit entsprechenden Fachkenntnissen sehr gefragt.

Abends schon für morgen lernen

Größere Sprünge erfordern allerdings den entsprechenden Schulabschluss. Mittlerweile bieten manche Ausbildungseinrichtungen wie die Robert-Gerwig-Schule in Singen sogar eine Doppelqualifikation an, das heißt, parallel zur beruflichen Ausbildung lässt sich die Fachhochschulreife erwerben. Außerdem lässt sich über den zweiten Bildungsweg berufsbegleitend die mittlere Reife oder das Abitur nachholen. Eine entsprechende Lernzeit ist so oder so einzuplanen – falls finanziell möglich, sollten die Arbeitsstunden reduziert werden.

Je nach persönlicher Situation besteht dabei die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu bekommen: Das sogenannte Schüler- BAföG etwa gewährt der Staat als Zuschuss, und kein Euro ist zurückzuzahlen. Auch wurden die Altersgrenzen im Oktober von 30 auf 35 Jahre angehoben. Eine andere Option: Weiterbildungsstipendien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung helfen PKA mit guten Noten, die nicht älter als 25 Jahre sind, bei der Finanzierung berufsbegleitender Maßnahmen. Und Aufstiegsstipendien greifen ohne Altersgrenze beruflich besonders begabten Erwachsenen unter die Arme, um zum Beispiel ein Studium zu absolvieren.

Wer eine PTA-Fachschule besuchen möchte, muss als Voraussetzung einen mittleren Bildungsabschluss mitbringen. Alternativ gilt der Nachweis des qualifizierten beruflichen Bildungsabschlusses der Berufsschule bzw. eines vergleichbaren Zeugnisses. Unter bestimmten Voraussetzungen können PKA mit Berufserfahrung und einem entsprechenden Notendurchschnitt auch ohne Realschulabschluss eine PTA-Fachschule besuchen – aufgrund verschiedener Regelungen lohnt es sich, vor Ort nachzufragen.

Schnittstelle zwischen Industrie und Gesundheitsberufen

Genug von der öffentlichen Apotheke, aber nicht von der Pharmazie? Die Industrie sucht PKA, die sich im Rahmen interner Lehrgänge über Aufstiegsfortbildungen zur Pharma-referentIn weiterentwickeln wollen. Auch Pharmaschulen schnüren entsprechende Ausbildungspakete. Nach gründlicher Vorbereitung gilt es, eine Prüfung vor der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) zu meistern. Die gesetzlichen Grundlagen werden dabei von der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte/r Pharmareferent/ in“ (PharmRefPrV) geregelt. Und dann ab in den Job: Aufgabe der PharmareferentInnen ist, die Heilberufe über entsprechende Arzneimittel zu informieren und letztlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für diese Präparate zu werben.

Kaufmännische Kompetenzen vertiefen

Größere Verantwortung im Kaufmännischen gefragt? Aufstiegsfortbildungen sind auch hier das Mittel der Wahl. Speziell für PKA bieten sich die Abschlüsse Handelsfachwirt/in bzw. Handelsassistent/in an. Eine andere Option: Mit ihrer abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung können PKA „staatlich geprüfte/r Betriebswirt/ in (IHK)“ werden. Alle Kurse werden sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend angeboten. Egal ob Handelswirt oder Betriebswirt: Mit diesen Abschlüssen öffnen sich die Türen für Managementaufgaben der mittleren Führungsebene. 

Aufstiegsfortbildungen

Aufstiegsfortbildungen sind Kurse und Trainings im erlernten Job. Nach einem entsprechenden Abschluss, etwa vor der Industrie- und Handelskammer, können besser bezahlte Tätigkeiten mit mehr Entscheidungsfreiheit und Gestaltungsspielraum ausgeübt werden. Einige Beispiele: Betriebswirte, Fachwirte, Meister oder Techniker.

Weitere Informationen:

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Pharmareferent / Geprüfte Pharmareferentin": Weiter...

Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung: Weiter...

Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendien bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung: Weiter...