

Berufsabschluss im Ausland erworben? Zumindest wird es bald ein Recht auf Überprüfung innerhalb von drei Monaten geben.
Zum 1. März 2012 tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, die für ausländische Fachkräfte eine gewisse Erleichterung bei der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse verspricht. Für rund 350 Ausbildungsberufe gibt es künftig einen Rechtsanspruch, dass innerhalb von drei Monaten überprüft wird, ob eine Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen gegeben ist. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle.
In Deutschland leben geschätzte 2,9 Millionen Menschen mit einem ausländischen Berufsabschluss; davon sind 800.000 Akademiker. Die Bundesregierung geht davon aus, dass etwa 300.000 Zuwanderer vom „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ profitieren könnten.
Allerdings war und ist das Anerkennungsgesetz nicht unumstritten, denn der SPD und den von ihr geführten Bundesländern gehen die Erleichterungen nicht weit genug: Glück hat, wer bescheinigt bekommt, dass der Abschluss aus seinem Heimatland einem deutschen gleichwertig ist. Stimmt die Qualifikation aber nicht überein, gibt es keinen Rechtsanspruch auf Nachqualifizierung. Bundesbildungsministerin Annette Schavan hatte dies mit dem Hinweis auf Inländerdiskriminierung abgelehnt. Lediglich eine Bescheinigung der erworbenen Kenntnisse ist im Gesetz vorgesehen. Mit dem nachträglichen Erwerb fehlender Qualifikation haben aber viele Betroffene ein finanzielles Problem – daran wird sich durch das Gesetz nichts ändern.
Rechtssicherheit
Gerade im Arbeitsmarkt der Gesundheits- und Pflegeberufe könnte sich das Gesetz positiv auswirken. „Auch im Apothekenbereich haben diverse ausländische Kolleginnen und Kollegen bisher übermäßig lange oder sogar vergeblich auf die Anerkennung ihrer Abschlüsse gewartet“, weiß ADEXAs Erste Vorsitzende Barbara Neusetzer. „Die Neuregelung schafft Rechtssicherheit – und sie wird hoffentlich gleichzeitig persönliche Schicksale verbessern helfen und einen Beitrag gegen den wachsenden Fachkräftemangel leisten.“
Koalition beschließt Blue Card
Während der Gesetzentwurf aus dem Bundesbildungsministerium mit dem Bundesrat die letzte Hürde genommen hat, sind weitere Erleichterungen für ausländische Fachkräfte zunächst erst von der Koalition beschlossen worden:
Bürger aus dem Nicht-EU-Ausland bekommen in Zukunft dann eine dauerhafte Arbeits- und Niederlassungserlaubnis, wenn sie mehr als 48.000 Euro bei ihrem deutschen Arbeitgeber verdienen; bisher lag die Grenze bei 66.000 Euro. Allerdings droht ihnen die automatische Ausweisung, wenn sie innerhalb der ersten drei Jahre Sozialleistungen beziehen. Für hochqualifizierte Fachkräfte soll es eine sogenannte „Blue Card“ geben.
Dr. Sigrid Joachimsthaler

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