

Die vom Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und der Apothekengewerkschaft ADEXA zum 1. Januar 2012 vereinbarte tarifliche Altersvorsorge hat Arbeitgeber wie Mitarbeiter überzeugt: Ende 2011 waren schon über 18.000 Verträge für die von den Tarifvertragsparteien empfohlene ApothekenRente abgeschlossen. Für Neuverträge bietet der Konsortialführer, die R+V Versicherung, ab sofort einen Unisextarif an. Dies ist für den hohen Anteil an Frauen unter den Apothekenangestellten äußerst günstig.
Versicherungen dürfen ab Ende 2012 keine neuen Verträge mit unterschiedlichen Tarifen für Frauen und Männer mehr anbieten. Denn der Europäische Gerichtshof hält es mit Blick auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie für eine unzulässige Diskriminierung, das Geschlecht als Risikofaktor zu berücksichtigen.
„Wir begrüßen es sehr, dass für den Gruppenvertrag der ApothekenRente bereits jetzt ein Unisextarif eingeführt worden ist“, so der Vorsitzende des ADA, Theo Hasse, und ADEXAs Zweite Vorsitzende Tanja Kratt. Denn ein sehr hoher Prozentsatz der tarifgebundenen Apothekenangestellten sind Frauen, die bisher aufgrund ihrer höheren statistischen Lebenserwartung im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen mit Abschlägen bei der Leistung bzw. höheren Beiträgen „bestraft“ wurden.
Und Kratt ergänzt: „Frauen sind besonders von Altersarmut bedroht. Deshalb ist es richtig, sie bei der Umsetzung der tariflichen Altersvorsorge in den Mittelpunkt zu stellen.“
„Die ApothekenRente als tarifvertragskonforme Branchenlösung mit sehr guten Konditionen ist schon jetzt eine Erfolgsstory“, so Hasse. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass AXA und Alte Leipziger aus dem Versicherungskonsortium aus kalkulatorischen Gründen ausgestiegen seien und durch die Condor als Konsortialpartner ersetzt wurden.
Wer seinen Versicherungsvertrag, wie von ADA und ADEXA empfohlen, bereits 2011 mit Wirkung zum 1.1.2012 abgeschlossen hatte, profitiert für die ganze Laufzeit noch vom höheren Garantie- bzw. Rechnungszins von 2,25 %. Die bestehenden Verträge werden nicht auf den Unisextarif umgestellt, da dieser mit dem aktuell geltenden, gesetzlichen Rechnungszins von 1,75 % kalkuliert sind. Diese Verträge werden zudem unverändert unter dem alten Konsortium unter Beteiligung der R+V, der AXA und der Alten Leipziger fortgeführt, sind von dem Ausstieg der beiden letztgenannten Versicherungen aus dem Konsortium also nicht betroffen.
Tariflicher Anspruch
Zur Erinnerung: Seit Januar 2012 gilt im Tarifgebiet des Tarifvertrages zur betrieblichen Altersvorsorge, d. h. im Bundesgebiet mit Ausnahme von Sachsen und Nordrhein, die zwischen den Tarifvertragsparteien ADA und ADEXA vereinbarte tarifliche Altersvorsorge mit einem arbeitszeitabhängigen Arbeitgeberbeitrag von 10,00 bis 27,50 Euro sowie einem 20-prozentigen Arbeitgeberzuschuss für Mitarbeiter, die eine eigene, freiwillige Entgeltumwandlung vornehmen.
Pressekontakt:
Tanja Kratt
ADEXA, Zweite Vorsitzende
Tel./Fax 0 43 28/72 26 30
E-Mail: t.kratt(at)adexa-online.de

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