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Fragebogen zur neuen Beitragsordnung

Apothekenangestellte in Europa

Unser Service für Sie

Die Tarifverträge im Apothekenwesen werden zwischen ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) bzw. der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein abgeschlossen.

  

 

 

 

Sie finden nur dann automatisch Anwendung, wenn beide - ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn - Mitglied ihrer jeweiligen Tariforganisation sind. Sie als Angestellte/r einer öffentlichen Apotheke müssten also Mitglied bei ADEXA sein, Ihr/e ApothekenleiterIn Mitglied im ADA bzw der TGL.

Nur dann haben Sie einen Rechtsanspruch auf alle Leistungen der Tarifverträge, und die Bedingungen Ihres Arbeitsverhältnisses werden automatisch an die verbesserten Tarife angeglichen.

Fast 90% der ApothekenleiterInnen sind übrigens durch ihre Mitgliedschaft im Landesapothekerverband automatisch Mitglied in ihrem Arbeitgeberverband – nutzen Sie also durch eine Mitgliedschaft bei ADEXA die Vorteile der Tarifverträge!

Bundesrahmentarifvertrag
Der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) regelt die arbeitsrechtlichen Bedingungen in der Apotheke und enthält Regelungen zu Bereichen wie Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, Notdienstbereitschaft, Gehaltsfestsetzung, Vergütung von Mehr- oder Sonntagsarbeit etc. Seit 1992 sind alle diese Regelungen in den alten und neuen Bundesländern gleich – einer der großen Erfolge der Tarifpolitik von ADEXA in den vergangenen Jahren! 

Den aktuellen Stand der Tarifsituation finden Sie auf dieser Website unter Das Aktuelle/Tarife.

Gehaltstarifvertrag
Im Gehaltstarifvertrag sind die Gehälter für die einzelnen Berufsgruppen in der Apotheke, gestaffelt nach Berufsjahren, festgelegt. Er hat meist eine Laufzeit von 12 Monaten.

Seit Dezember 1997 sind nach den Rahmenbedingungen auch die Gehälter in den neuen Bundesländern (bis auf eine Ausnahme) an das Westniveau angeglichen – einer der großen Erfolge der Tarifpolitik von ADEXA in den vergangenen Jahren. Mit Abschluss des Gehaltstarifvertrages 2007 haben auch die Pharmazieingenieure in den neuen Bundesländern das Westniveau erreicht.

Automatischen Anspruch auf die Regelungen des Gehaltstarifes haben Sie aber nur, wenn Sie tarifgebunden sind – nutzen Sie die Vorteile des Gehaltstarifvertrages, etwa die 100%ige Angleichung der Gehälter im Osten an das Westniveau, durch eine Mitgliedschaft bei ADEXA.

Den aktuellen Gehaltstarifvertrag für das Bundesgebiet (mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen) finden Sie hier:

 Gehaltstarif ADA 2009-2010.pdf

Den aktuellen Gehaltstarifvertrag für den Kammerbezirk Nordrhein finden Sie hier:

 Gehaltstarifvertrag Nordrhein 2009-2010.pdf

Den aktuellen Stand der Tarifsituation finden Sie auf dieser Website unter Das Aktuelle/Tarife.

Besonderheiten
In Sachsen haben die derzeitigen Tarifverträge keine Gültigkeit, da die sächsischen Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten sind. Die aktuelle Entwicklung finden Sie auf dieser Website unter Das Aktuelle/Tarife - oder Sie wenden sich direkt an die Hauptgeschäftsstelle.


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