Die aktuellen Tarif-Entwicklungen finden Sie hier
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Die Tarifverträge im Apothekenwesen werden zwischen ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) bzw. der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein abgeschlossen.
Sie finden nur dann automatisch Anwendung, wenn beide - ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn - Mitglied ihrer jeweiligen Tariforganisation sind. Sie als Angestellte/r einer öffentlichen Apotheke müssten also Mitglied bei ADEXA sein, Ihr/e ApothekenleiterIn Mitglied im ADA bzw der TGL. Nur dann haben Sie einen Rechtsanspruch auf alle Leistungen der Tarifverträge, und die Bedingungen Ihres Arbeitsverhältnisses werden automatisch an die verbesserten Tarife angeglichen. Fast 90% der ApothekenleiterInnen sind übrigens durch ihre Mitgliedschaft im Landesapothekerverband automatisch Mitglied in ihrem Arbeitgeberverband – nutzen Sie also durch eine Mitgliedschaft bei ADEXA die Vorteile der Tarifverträge! Bundesrahmentarifvertrag Seit Dezember 1997 sind nach den Rahmenbedingungen auch die Gehälter in den neuen Bundesländern (bis auf eine Ausnahme) an das Westniveau angeglichen – einer der großen Erfolge der Tarifpolitik von ADEXA in den vergangenen Jahren. Mit Abschluss des Gehaltstarifvertrages 2007 haben auch die Pharmazieingenieure in den neuen Bundesländern das Westniveau erreicht. Automatischen Anspruch auf die Regelungen des Gehaltstarifes haben Sie aber nur, wenn Sie tarifgebunden sind – nutzen Sie die Vorteile des Gehaltstarifvertrages, etwa die 100%ige Angleichung der Gehälter im Osten an das Westniveau, durch eine Mitgliedschaft bei ADEXA. Den aktuellen Gehaltstarifvertrag für das Bundesgebiet (mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen) finden Sie hier:
Den aktuellen Gehaltstarifvertrag für den Kammerbezirk Nordrhein finden Sie hier:
Den aktuellen Stand der Tarifsituation finden Sie auf dieser Website unter Das Aktuelle/Tarife. Besonderheiten Zurück zur Übersicht |