

Arbeit oder Auszeit: Für den Karneval gibt es keine gesetzlichen Regelungen, nach denen Apotheken schließen müssten.
Von Rosenmontag bis Aschermittwoch geht es zwar mancherorts hoch her. Handel und Behörden sind von dieser Hochstimmung aber üblicherweise ausgenommen. Für die Faschingszeit gibt es nämlich keine gesetzlichen Regelungen, nach denen Geschäfte – und damit sind auch Apotheken gemeint – schließen müssten.
Es handelt sich weder um gesetzliche Feiertage noch um Tage, an denen durch das Ladenschlussgesetz ein Zeitpunkt festgelegt ist, zu dem Geschäfte geschlossen sein müssen.
Keine „Narrenfreiheit“ für ApothekenleiterInnen
Soll die Apotheke dennoch an diesen Tagen ganz oder teilweise – aus welchen Gründen auch immer – geschlossen werden, dann darf das nicht zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen. Im Klartext: Es dürfen keine Minusstunden oder gar Urlaubszeiten angerechnet werden!
Dieser Grundsatz gilt immer, wenn MitarbeiterInnen an regulären Arbeitstagen ihre Arbeitsleistung zur Verfügung stellen. Werden sie durch die Schließung der Apotheke an ihrer Arbeitsleistung gehindert, dann befindet sich der Arbeitgeber rechtlich im „Annahmeverzug“. In der Konsequenz muss das Gehalt wie üblich gezahlt werden.
In der Regel wird es am besten sein, wenn rechtzeitig vorher in einer Teambesprechung alle Interessen offen auf den Tisch kommen und sich Karnevalsfreunde und jene, die sich der organisierten Lustigkeit verweigern, auf eine für alle Seiten akzeptable Lösung einigen.
Tanja Kratt
ADEXA, Zweite Vorsitzende
ADEXA
Die Apothekengewerkschaft
Deichstraße 19
20459 Hamburg
Tel.: 0 40 / 36 38 29
Fax: 0 40 / 36 30 58
info(at)adexa-online.de
Sprechzeiten
Mo & Do
08:30-12:30 Uhr
13:30-16:30 Uhr
Di, Mi & Fr
08:30-12:30 Uhr
Rechtsberatung und
Abendsprechstunden [weiter]

Mit dem ADEXA-Newsletter sind Sie immer auf dem Laufenden, was das Tarifgeschehen, berufspolitische Kommentare aus Arbeitnehmersicht oder wichtige arbeitsrechtliche Informationen angeht. Jetzt anmelden ...
Informationen über die "Apotheken- Rente" und den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge finden Sie hier. Weiter...