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Aktuelles

03. Februar 2012

Kabinettsentwurf zur Apothekenbetriebsordnung: Besser, aber nicht einfacher

v.l. Tanja Kratt, Barbara Neusetzer

Nun haben sie doch zugehört und reagiert, der Bundesgesundheitsminister und die Verantwortlichen im Ministerium, und das Bundeskabinett hat den überarbeiteten Entwurf der Apothekenbetriebsordnung durchgewinkt. Auch die Zustimmung des Bundesrates ist nun relativ sicher. Wie viel dazu letztlich der konzertierte Widerstand aus allen Interessenlagern der öffentlichen Apotheken beigetragen hat und welchen Anteil die Kritik der Bundesländer hatte, wird sich wohl nicht endgültig bewerten lassen.

Für die Angestellten gibt es überwiegend positive Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf vom Oktober. Begrüßenswert ist vor allem, dass bei der personellen Besetzung für den ordnungsgemäßen Betrieb (§ 3 Ab. 2) jetzt nicht nur das pharmazeutische Personal genannt wird. Das ist eine wichtige und angemessene Würdigung der wichtigen Rolle von PKA im Apothekenteam. Die Forderung von ADEXA nach einem auf handfesten Kriterien beruhenden Personalschlüssel bleibt weiter bestehen.

Andererseits kann auch das pharmazeutische Personal zufrieden sein, denn die Aufgabenteilung wird nicht, wie ursprünglich vorgesehen, bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln, für die ein QMS vorgesehen wird, aufgeweicht. Die neue Regelung entspricht dem jetzigen Stand.

Die schriftlich festzulegende Übertragung der Beratungsverpflichtung auf nichtapprobiertes pharmazeutisches Personal unterstreicht, was allgemein bekannt ist: In der Apotheke wird der größte Teil der Beratung heute von PTA und PI geleistet. Hier sind die Apothekenleiter in der expliziten Verantwortung, ihre Mitarbeiter nach Erfahrung und Kompetenz  richtig einzusetzen. Wenn die Zuständigkeit und Grenzen in den Teams klar definiert und dokumentiert sind, kann dies nur im Interesse aller Beteiligten sein.

Bei allen Angestellten, die Notdienst leisten, muss allerdings genauer hingeschaut werden: Führt die Möglichkeit, im Filialverbund einzelne Filialen befreien zu lassen, unter Umständen zu einer übermäßigen Belastung der Mitarbeiter in den dienstbereiten Apotheken? Hier sind zum einen die Kammern und Aufsichtsbehörden gefragt, andererseits aber auch die Tarifvertragspartner, um gegebenenfalls neue tariflichen Lösungen zu finden, die den neuen Möglichkeiten Rechnung tragen.

Die QMS-Pflicht für alle Apotheken verspricht ein einheitlicheres Qualitätsniveau in den Apotheken, so dass negative Ausreißer weniger Chancen haben, das Image der Apotheken generell zu beschädigen. Auch die Konkretisierung der Hygienevorschriften in § 4a ist in diesem Zusammenhang sinnvoll.

Was fehlt, ist u. a. eine Regelung, die den Pick-ups den Garaus macht. Hier warten die Präsenzapotheken immer noch darauf, dass die Politik ihr Versprechen umsetzt.

Alles in allem werden die Anforderungen an die Apotheken also eher steigen als sinken. Deshalb ist es klar, dass die Apothekenhonorierung steigen muss und dass beim Kassenabschlag, aber auch bei der Rezeptgebühr für BtM-Rezepte, Rezepturen und Notdienste neue Werte her müssen. Die notwendigen jährlichen Gehaltssteigerungen für die Mitarbeiter sind dabei eines der wichtigsten Argumente der Standesvertretung gegenüber der Politik – oder sollten es zumindest sein!

Barbara Neusetzer, Tanja Kratt
ADEXA, Erste und Zweite Vorsitzende

 

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