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Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge

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Durch den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge wollen die Tarifvertragsparteien ADEXA und ADA (Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken) einen Beitrag zur Verbesserung der Altersbezüge von Mitarbeitern in Apotheken leisten, indem sie die Möglichkeit zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge schaffen.

Dieser Tarifvertrag gilt ab 1. Januar 2012 für alle Kammerbezirke mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen. Er gilt für tarifgebundene Mitarbeiter in öffentlichen Apotheken und für PKA-Auszubildende.

Arbeitgeberbeitrag (§ 2)

ADEXA-Mitglieder erhalten zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorgeleistung nach § 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) von dem Apothekeninhaber einen Beitrag gemäß folgender Staffelung:

Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden

27,50 € monatlich

Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden

22,50 € monatlich

Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 10 Stunden

15,00 € monatlich

Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 10 Stunden

10,00 € monatlich

Auszubildende zur / zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten erhalten nach einer Probezeit von maximal vier Monaten 

10,00 € monatlich

Arbeitgeberzuschuss (§ 5)

Macht ein tarifgebundener Mitarbeiter von der Möglichkeit zur Entgeltumwandlung Gebrauch, erhält er einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge von 20 Prozent des umgewandelten Betrags. Eine Muster-Entgeltumwandlungsvereinbarung finden Sie im Mitglieder-Loginbereich.

Informationen zur ApothekenRente

Informationen zur ApothekenRente, die von ADEXA und ADA für die tarifliche Altersvorsorge empfohlen wird, finden Sie hier als PDF-Download.

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Tarifvertrag als Download

ADEXA-Mitglieder finden den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge und die überarbeitete Muster-Vereinbarung zur Entgeltumwandlung (Stand September 2011) im Anhang des Bundesrahmentarifvertrages im Mitglieder-Loginbereich.

Landesgruppen- und Tarifzugehörigkeit in NRW

Die Zugehörigkeit zur jeweiligen ADEXA-Landesgruppe (Westfalen-Lippe bzw. Nordrhein) richtet sich nach Ihrem Wohnort. Für die Tarifbindung (ADA bzw. TGL-Nordrhein) ist dagegen Ihr Arbeitsplatz ausschlaggebend, denn dafür zählt die Mitgliedschaft des Arbeitgebers in der jeweiligen Tariforganisation. Die zum Kammerbezirk Nordrhein gehörenden Orte finden Sie auf der Website der Apothekerkammer Nordrhein (www.aknr.de) unter Apothekensuche.

Leitfaden

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Häufige Fragen

Lesen Sie hier die Antworten auf typische Fragen zur tariflichen Altersvorsorge [mehr ...]

Kein Buch mit sieben Siegeln

Susanne Kazemieh, Gründerin der FrauenFinanzGruppe Hamburg, erläutert den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge. [Beitrag aus Spektrum 2/2011]

Infos der FrauenFinanzGruppe zur ApothekenRente finden Sie hier.