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Tarifpartner ADEXA

ADEXA – Ihr Partner für die gesicherte Tarifbindung!

Die Tarifverträge im Apothekenwesen werden zwischen ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) bzw. der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL-Nordrhein) abgeschlossen.

Sie finden nur dann automatisch Anwendung, wenn beide - ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn - Mitglied ihrer jeweiligen Tariforganisation sind. Sie als Angestellte/r einer öffentlichen Apotheke müssten also Mitglied bei ADEXA sein, Ihr/e ArbeitgeberIn Mitglied im ADA bzw. der TGL-Nordrhein.

Nur dann haben Sie einen Rechtsanspruch auf alle Leistungen der Tarifverträge, und die Bedingungen Ihres Arbeitsverhältnisses werden automatisch an die verbesserten Tarife angeglichen.

Fast 90 Prozent der ApothekenleiterInnen sind übrigens durch ihre Mitgliedschaft im Landesapothekerverband automatisch Mitglied in ihrem Arbeitgeberverband – nutzen Sie also durch eine Mitgliedschaft bei ADEXA die Vorteile der Tarifverträge!

ADEXA-Gehaltsumfrage 2012: Bitte beteiligen Sie sich!

In regelmäßigen Abständen fragen wir nach wichtigen Basisdaten Ihrer Arbeitsverhältnisse wie Gehalt, Arbeitszeit und Sonderzahlung. Diese Daten benötigen wir für die tarif- und berufspolitische Arbeit von ADEXA.
Ein besonderer Schwerpunkt sind in diesem Jahr die Gehalts- und Arbeitsbedingungen in Sachsen.

Um wirklich aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, brauchen wir eine breite Datengrundlage, also möglichst viele Apothekenangestellte, die an der Umfrage teilnehmen! ADEXA-Mitglieder bekommen den Fragebogen per Post zugeschickt. Auch wer nicht Mitglied von ADEXA ist, kann online mitmachen. Sprechen Sie also bitte auch Ihre Kolleginnen und Kollegen darauf an. Die Daten werden vollständig anonymisiert!

Zur Umfrage...