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ADEXA: Stellungnahme zum Beschluss des ApoVWG

Mit dem heutigen Beschluss des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) im Deutschen Bundestag ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Apothekenversorgung in Deutschland getan. ADEXA – Die Apothekengewerkschaft begrüßt das Gesetz in wesentlichen Teilen – und bewertet es auch als Signal für die Beschäftigten in den Apotheken.

ADEXA hat den Gesetzgebungsprozess von Beginn an aktiv begleitet. In den vergangenen Monaten stand der Vorstand im direkten Austausch mit Politikerinnen und Politikern, hat die Perspektive der Apothekenteams in die parlamentarischen Beratungen eingebracht und die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Politik sichtbar gemacht. Wir freuen uns, dass einige unserer zentralen Anliegen im Ergebnis Berücksichtigung gefunden haben.

Erhöhung des Fixums: Endlich eine überfällige Weichenstellung

Der für ADEXA zentrale Punkt ist die Erhöhung des Apothekenfixums. Die in der begleitenden Verordnung verankerte Anhebung in zwei Schritten – zunächst auf 9,00 Euro zum 1. Juli 2026 und auf 9,50 Euro zum 1. Januar 2027 – ist ein wirtschaftspolitisches Signal, das wir seit Langem eingefordert haben. Die bisherige Vergütung von 8,35 Euro je abgegebener Packung war angesichts gestiegener Personal- und Betriebskosten nicht mehr zeitgemäß. Apotheken konnten unter diesen Bedingungen kaum wirtschaftlich arbeiten – mit unmittelbaren Folgen für Arbeitsplätze und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten.

ADEXA verbindet mit dieser Fixumerhöhung die klare Erwartung, dass die verbesserte wirtschaftliche Situation der Apotheken auch bei den Angestellten ankommen wird. Die Arbeitgeberseite hat in der Vergangenheit signalisiert, dass eine Fixumerhöhung den Spielraum für künftige Tarifverhandlungen erweitern würde. Wir nehmen dieses Signal ernst und gehen davon aus, dass es bei den nächsten Tarifverhandlungen mit konkreten Angeboten hinterlegt wird. Die Beschäftigten haben diese Anerkennung verdient.

PTA: Weiterentwicklung des Berufsbilds bleibt auf der Agenda

Das ApoVWG enthält in seiner beschlossenen Fassung verschiedene Regelungen, die das Berufsbild der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten berühren. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung einzelner Regelungen im parlamentarischen Verfahren gilt für ADEXA: Die berufliche Weiterentwicklung der PTA bleibt ein zentrales gewerkschaftliches Anliegen. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass PTA echte Perspektiven für Qualifizierung, Kompetenzentwicklung und beruflichen Aufstieg erhalten – und dass diese Perspektiven mit angemessener tariflicher Anerkennung verbunden sind. 

ADEXA wird die praktische Umsetzung der neuen Regelungen begleiten und aktiv mitgestalten. Dort, wo die gesetzlichen Vorgaben Spielräume lassen, besteht die Gefahr, dass rechtliche Grauzonen entstehen oder neue Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf die Beschäftigten übertragen werden, ohne dass dies angemessen vergütet oder arbeitsrechtlich klar geregelt ist. Wo Nachbesserungsbedarf erkennbar wird, werden wir dies gegenüber Politik und Arbeitgebern klar benennen.

Neue Aufgaben brauchen neue Vergütung

PTA, Pharmazieingenieur:innen und Pharmazeuten im Praktikum sollen künftig nach erfolgreicher ärztlicher Schulung Impfstoffe unter Aufsicht des verantwortlichen Apothekers verabreichen dürfen – eine Möglichkeit, die das ApoVWG neu schafft. ADEXA begrüßt grundsätzlich, dass damit Kompetenzen dieser Berufsgruppen ausgebaut werden. Wir betonen jedoch ausdrücklich: Erweiterter Verantwortungsrahmen muss sich in der Vergütung niederschlagen. Wer mehr leistet und mehr Verantwortung trägt, muss entsprechend entlohnt werden. ADEXA wird darauf achten, dass die für die Schulung erforderliche Zeit als Arbeitszeit anerkannt und etwaige Zusatzaufgaben tariflich abgebildet werden.

Bürokratieabbau: Entlastung muss beim Personal ankommen

Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zum Bürokratieabbau. ADEXA begrüßt Erleichterungen in der Dokumentation und Administration – allerdings nur dann, wenn die gewonnene Zeit tatsächlich für Beratung, Versorgung und Erholung genutzt wird und nicht in Form von Personalabbau oder Arbeitsverdichtung aufgezehrt wird. Wir werden die praktischen Auswirkungen des Gesetzes auf die Arbeitssituation der Beschäftigten aufmerksam verfolgen.

Fazit

Das ApoVWG ist kein Allheilmittel, es setzt in einigen Punkten richtige Akzente. Die Fixumerhöhung ist der wichtigste Schritt – ADEXA wird genau im Blick behalten, ob die Arbeitgeber ihr Wort halten und diese Verbesserung tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt. Die Umsetzung des Gesetzes werden wir konstruktiv begleiten und uns überall dort einbringen, wo die Interessen der Apothekenteams auf dem Spiel stehen.

Andreas May und Tanja Kratt 

 

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