ADEXA zur Gegenäußerung der Bundesregierung zum ApoVWG: Kein Kurswechsel – Beschäftigte bleiben außen vor

Die Bundesregierung hat ihre Gegenäußerung zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz veröffentlicht. Aus Sicht der Apothekengewerkschaft ADEXA bleibt sie dabei jedoch entscheidende Antworten schuldig – insbesondere zur Honorarentwicklung, zur Rolle der PTA sowie zu besseren Arbeitsbedingungen in den Vor-Ort-Apotheken.
Zwar verweist die Bundesregierung erneut auf das Ziel, die flächendeckende Arzneimittelversorgung zu sichern und die wirtschaftliche Situation der Apotheken zu stabilisieren. Aus Sicht von ADEXA bleibt jedoch offen, wie diese Ziele erreicht werden sollen, solange verbindliche Regelungen zur Personalfinanzierung, zur Absicherung zusätzlicher Verantwortung und zu fairen Arbeitsbedingungen fehlen. Gerade hier zeigt sich, dass die Perspektive der Beschäftigten im weiteren Gesetzgebungsverfahren weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Honorarfrage vertagt – falsches Signal an Beschäftigte
Besonders kritisch bewertet ADEXA, dass die Bundesregierung an der Entscheidung festhält, die im Koalitionsvertrag zugesagte Anhebung des Apothekenhonorars weiter zurückzustellen. Der Verweis auf die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung mag haushaltspolitisch nachvollziehbar sein, greift jedoch arbeitsmarktpolitisch zu kurz. Ohne eine verlässliche und planbare Honorarentwicklung fehlt die Grundlage, um steigende Personalkosten, tarifliche Lohnsteigerungen und den zunehmenden Fachkräftemangel in den Apotheken nachhaltig zu bewältigen.
Hinweise auf künftige Verhandlungslösungen, wiederermöglichte Skonti oder erhöhte Nacht- und Notdienstzuschläge ersetzen keine strukturelle Finanzierung des Personals. Auch bleibt offen, ob und in welchem Umfang zusätzliche Mittel tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen. Die von ADEXA geforderte verbindliche Personalumlage wird in der Gegenäußerung nicht aufgegriffen.
PTA-Vertretungsregelung: Risiken werden ausgeblendet
Mit besonderer Sorge bewertet ADEXA, dass die Bundesregierung ausdrücklich an der vorgesehenen „praktischen Erprobung“ einer befristeten Vertretung der Apothekenleitung durch PTA nach § 29 ApoG festhält. Während der Bundesrat diese Regelung aus fachlichen und rechtlichen Gründen ablehnen will, weist die Bundesregierung die Einwände zurück und verweist pauschal auf den Fachkräftemangel, insbesondere im ländlichen Raum. Damit blendet sie zentrale arbeits- und haftungsrechtliche Risiken aus.
Ungeklärt bleiben unter anderem Fragen der zivil- und strafrechtlichen Haftung der PTA in Vertretungssituationen, der Vergütung zusätzlicher Verantwortung sowie der Auswirkungen auf Arbeits- und Ruhezeiten, Dienstpläne und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auch Zuständigkeiten bei Ausbildung, Impfleistungen und weiteren delegierten Aufgaben sind nicht eindeutig geregelt.
ADEXA sieht die Gefahr, dass PTA zur Kompensation struktureller Versorgungsprobleme eingesetzt werden, ohne dass ihr Berufsbild rechtlich, finanziell und organisatorisch aufgewertet wird. Höhere Verantwortung darf es nur geben, wenn sie mit klaren Qualifikationsstufen, angemessener Vergütung und verbindlichen Schutzmechanismen einhergeht. Dass die Bundesregierung den Bedenken des Bundesrates nicht folgt, sendet aus Sicht von ADEXA ein problematisches Signal an die Beschäftigten.
Flexibilisierung mit Schattenseiten
ADEXA begrüßt, dass die Bundesregierung geteilte Leitungsmodelle unterstützt und den Vorschlag des Bundesrates zur klaren Abgrenzung von Verantwortlichkeiten in Filial- und Zweigapotheken aufgreift. Diese Klarstellungen sind notwendig, um Verantwortlichkeit und Arzneimittelsicherheit im Apothekenalltag eindeutig zu regeln.
Gleichzeitig verschärfen andere Entscheidungen die Belastungsrisiken für die Apothekenteams. So hält die Bundesregierung an der erleichterten Weiterentwicklung der Zweigapotheken fest und lehnt die Streichung des neuen § 16 ApoG ab – trotz erheblicher Bedenken hinsichtlich Wettbewerbsverzerrungen und Versorgungsqualität. Für die Beschäftigten droht damit eine Ausweitung kleiner, personell knapp besetzter Einheiten mit reduzierter Ausstattung bei gleichzeitig unverändert hohen Anforderungen an Sicherheit, Verantwortung und Erreichbarkeit.
Auch beim Notdienst bleibt die Bundesregierung bei einer engen zeitlichen Zuschusslogik. Aus Sicht von ADEXA bestehen damit Zweifel, ob die tatsächliche zeitliche und gesundheitliche Belastung der Beschäftigten – insbesondere in Regionen mit hoher Notdienstfrequenz – ausreichend berücksichtigt wird. Jede Erweiterung von Versorgungsformen muss daher mit verbindlichen Vorgaben zu Personalbemessung, Dienstplangestaltung und Vergütung zusätzlicher Belastungen einhergehen.
Fazit: Versorgung sichern heißt Beschäftigte ernst nehmen
Die Gegenäußerung der Bundesregierung macht deutlich, dass das ApoVWG auch im weiteren Verfahren vor allem als Struktur- und Betriebsgesetz verstanden wird. Die Arbeitsrealität der Apothekenbeschäftigten findet dabei weiterhin keine ausreichende Berücksichtigung. Damit bleibt ein zentraler Erfolgsfaktor für eine stabile und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung außen vor: ausreichend Personal mit klar definierten Aufgaben, verlässlicher Finanzierung und fairen Arbeitsbedingungen.
ADEXA fordert den Gesetzgeber daher auf, im parlamentarischen Verfahren nachzusteuern und die Perspektive der Beschäftigten verbindlich einzubeziehen. Dazu gehören insbesondere die sofortige Anhebung des Apothekenfixums auf 9,50 Euro, die Einführung einer verbindlichen Personalumlage, die Kopplung zusätzlicher Honorare an Tarifbindung sowie eine grundlegende Überarbeitung der PTA-Vertretungsregelungen in § 29 ApoG.
Nur wenn wirtschaftliche Stabilisierung und faire Arbeitsbedingungen gemeinsam gedacht und verbindlich geregelt werden, kann das ApoVWG seinem Anspruch gerecht werden, eine flächendeckende, sichere und zukunftsfähige Arzneimittelversorgung zu gewährleisten – mit und nicht auf dem Rücken der Beschäftigten.
Andreas May, Tanja Kratt
ADEXA-Bundesvorstand




