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Anhörung zum ApoVWG im Bundestag: Strukturreformen reichen nicht

Am 4. März fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die öffentliche Anhörung zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) statt. Vertreterinnen und Vertreter zahlreicher Verbände, Organisationen und Institutionen äußerten sich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Auch ADEXA, vertreten durch Bundesvorstand Andreas May, brachte als Sachverständigenorganisation die Perspektive der Apothekenbeschäftigten ein. In der Anhörung standen insbesondere Fragen zur zukünftigen Struktur der Apothekenversorgung, zu möglichen neuen Aufgaben für Apotheken sowie zur wirtschaftlichen Lage der Betriebe im Mittelpunkt. Ein zentrales Thema war dabei auch die Vergütung der Apotheken. Vertreter der Apothekerschaft mahnten an, dass eine Anpassung des Apothekenhonorars dringend notwendig sei. Kritisch bewertet wurden unter anderem die vorgesehenen erleichterten Regelungen für Zweigapotheken, da diese die klassische Vor-Ort-Apotheke schwächen könnten.

ADEXA begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, die flächendeckende Arzneimittelversorgung zu sichern, stellt aber klar: Nur gute Arbeitsbedingungen sichern die Versorgung langfristig. Deshalb fordert die Gewerkschaft ein umfassendes Maßnahmenpaket:

  • Honorar und Personalumlage: Sofortige Anhebung des Fixums von 8,35 Euro auf 9,50 Euro und Einführung einer verbindlichen Personalumlage von 0,80 Euro, zur direkten Gehaltssteigerung, um Apothekenberufe attraktiver zu machen.
  • Tarifgebundene Zuschläge: Da Tarifbindung nicht flächendeckend besteht, müssen Zuschläge für Landapotheken oder Nacht- und Notdienste ausschließlich an tarifgebundene Apotheken fließen – öffentliche Mittel sollen faire Bedingungen fördern, nicht umgehen – Stichwort Tariftreue.
  • Aufwertung des PTA-Berufs: Einführung eines Aufbaustudiums mit Bachelor-Abschluss für PTA, inklusive klarer Qualifikationsstufen, Haftungsregelungen und arbeitgeberfinanzierter Weiterbildung.
  • Regulierung des Versandhandels: Echten Wettbewerb ohne Personalabbau durch gleiche Standards (z.B. für Ausstattung, Personalbesetzung, Erreichbarkeit) für Versand- und Vor-Ort-Apotheken sowie Verbot ausländischer Rx-Rabatte
  • Zweigapotheken und Leitungsflexibilität
    Bundeseinheitliche Mindeststandards für Personalstärke, Dienstpläne und Haftungsregeln bei geteilten Leitungsmodellen, um Alleinarbeit, Kostenoptimierung und Vereinbarkeitskonflikte zu verhindern – Flexibilität nur mit Arbeitsschutz. Zweigapotheken dürfen nicht zu unterbesetzten Mini-Standorten werden – das gefährdet Arbeitsbedingungen und Patientensicherheit.

Auf Nachfrage von Ates Gürpinar (Die Linke) unterstützte Andreas May ausdrücklich die Forderung nach einer gesetzlichen Personalbemessung auf Basis der abgegebenen Packungszahlen: „Ich finde diese Forderung sehr gut. Es gibt bisher keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung, die sagt, wie viel Personal vorgehalten werden muss. Eine Ausgestaltung würde auf jeden Fall Sinn ergeben.“

Aus Sicht von ADEXA zeigt die Anhörung, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch erheblicher Diskussionsbedarf besteht. Die Gewerkschaft fordert daher, die Arbeitsbedingungen und die Personalsituation in den Apotheken stärker in den Mittelpunkt der Reform zu stellen. Denn eine stabile Arzneimittelversorgung ist langfristig nur möglich, wenn auch die Beschäftigten in den Apotheken nachhaltig gestärkt werden.

Martina Schiffter-Weinle