Arbeitsrecht: Die Filialleitung zwischen Verantwortung und Risiko

Filialleiterinnen und Filialleiter übernehmen in Apotheken zentrale Aufgaben. Mit ihrer Position gehen nicht nur Gestaltungsspielräume einher, sondern auch erhebliche Risiken. Darauf wies Minou Hansen, Leiterin der ADEXA-Rechtsabteilung, bei einem Webinar hin.
Wer zur Filialleitung ernannt wird, übernimmt automatisch Verantwortung – unabhängig davon, wie weit die eigenen Entscheidungsbefugnisse tatsächlich reichen. Bereits die offizielle Bestellung führt dazu, dass Pflichten eindeutig festgelegt und dokumentiert sind. Filialleitungen müssen sicherstellen, dass alle apothekenrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Gleichzeitig bleibt auch die Apothekenleitung in der Verantwortung.
Personalmangel als Dauerproblem
In der Praxis gibt es laut Hansen häufig Spannungen: Filialleitungen tragen Verantwortung, verfügen aber nicht immer über die notwendigen Entscheidungsbefugnisse. Wer Entscheidungen treffen soll, braucht dafür aber auch eine klare rechtliche Grundlage.
Besonders deutlich zeigt sich dieses Problem beim Thema Personal. Während Einstellungen und Kündigungen meist in der Verantwortung des Inhabers bzw. der Inhaberin liegen, können Filialleitungen den tatsächlichen Bedarf vor Ort am besten einschätzen. Zwar verlangen die gesetzlichen Vorgaben eine ausreichende Personalausstattung, konkrete Mindestzahlen sind jedoch nicht festgelegt.
Filialleitungen haften persönlich
Vor diesem Hintergrund stehen viele Filialleitungen unter erheblichem Druck, den Betrieb trotz knapper Ressourcen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig gilt: Eine Apotheke darf nur betrieben werden, wenn eine Apothekerin, ein Apotheker oder eine entsprechend vertretungsberechtigte Person anwesend ist.
Verstöße haben mitunter gravierende Folgen. Bereits Fahrlässigkeit kann zu Bußgeldern führen. Darüber hinaus drohen berufsrechtliche Maßnahmen durch die Kammern – von einer Rüge bis hin zum Entzug der Approbation. Die Position der Filialleitung ist damit stets auch mit persönlichen Risiken verbunden.
Zuständigkeiten klar regeln
Umso wichtiger ist, Zuständigkeiten eindeutig zu definieren. Ein präzise formulierter Arbeitsvertrag schafft Transparenz, erleichtert Entscheidungen und reduziert Konfliktpotenzial. Gerade im Umgang mit Mitarbeitenden zeigt sich, dass Filialleitungen häufig näher am Team sind und Situationen besser einschätzen können als die übergeordnete Apothekenleitung.
Fazit: Verantwortung braucht Handlungsspielraum
Die Filialleitung zählt zu den anspruchsvollsten Funktionen innerhalb einer Apotheke. Wer dieser Rolle gerecht werden will, benötigt klare Kompetenzen, ausreichende Handlungsspielräume und eine enge Abstimmung mit der Apothekenleitung. Nur so lässt sich das Spannungsfeld zwischen Verantwortung und persönlichem Risiko langfristig bewältigen.
Bei arbeitsrechtlichen Fragen unterstützen ADEXA-Rechtsanwältinnen Angestellte – auch Filialleitungen – ab dem ersten Tag ihrer Mitgliedschaft.
Michael van den Heuvel


