BAG stärkt Rechte Schwangerer: Kündigung kann auch nach Frist noch gekippt werden

Eine Kündigung erhalten, ohne zu wissen, dass man schwanger ist – und dadurch die Klagefrist verpassen? Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts müssen betroffene Arbeitnehmerinnen ihren Kündigungsschutz deshalb nicht verlieren. Die Richter stellten klar: Wer erst nach Ablauf der Frist von einer bereits bestehenden Schwangerschaft erfährt, hat nachträglich die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage.
Dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 3. April 2025 (Az. 2 AZR 156/24) lag der Fall einer Arbeitnehmerin zugrunde, die im Mai 2022 eine Kündigung erhalten hat. Kurz darauf fiel ein Schwangerschaftstest positiv aus. Eine ärztliche Bestätigung der Schwangerschaft erhielt sie jedoch erst nach Ablauf der regulären dreiwöchigen Klagefrist. Anschließend erhob sie Kündigungsschutzklage und beantragte deren nachträgliche Zulassung.
Schutz für Schwangere hat Vorrang
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen und erklärte die Kündigung für unwirksam. Nach Auffassung der Richter darf einer Arbeitnehmerin kein Nachteil entstehen, wenn sie ohne eigenes Verschulden erst nach Ablauf der Klagefrist sichere Kenntnis von einer bereits bestehenden Schwangerschaft erlangt. In solchen Fällen ist die verspätete Kündigungsschutzklage nachträglich zuzulassen.
Entscheidend war laut Urteil nicht bereits ein positiver Schwangerschaftstest. Maßgeblich ist vielmehr die verlässliche Kenntnis darüber, dass zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung tatsächlich eine Schwangerschaft bestand. Diese Sicherheit liegt häufig erst nach einer ärztlichen Untersuchung vor.
Signalwirkung für die Praxis
Mit dem Urteil stärkt das Bundesarbeitsgericht den besonderen Kündigungsschutz werdender Mütter. Arbeitgebende können sich nicht allein darauf berufen, dass die dreiwöchige Klagefrist verstrichen ist. Arbeitnehmerinnen, die erst später von ihrer Schwangerschaft erfahren, erhalten weiterhin die Möglichkeit, sich gegen eine Kündigung zu wehren. Das Urteil schafft mehr Rechtssicherheit und setzt den besonderen Schutzgedanken des Mutterschutzrechts konsequent um.
Michael van den Heuvel
Quellen



