Podcast: Betriebsrat in der Apotheke – so läuft die Wahl Schritt für Schritt ab

Ein Betriebsrat kann die Zusammenarbeit zwischen Apothekenleitung und Team stärken und die Interessen der Mitarbeitenden bündeln. Doch wie läuft eine Betriebsratswahl konkret ab? ADEXA-Rechtsanwältin Minou Hansen informiert in der neuesten Folge ihres Podcasts “ArbeitsgeRECHT für die Apotheke”, wie Sie vorgehen sollten.
Im Apothekenbereich kommt fast immer das vereinfachte Wahlverfahren zur Anwendung. Es gilt für kleinere Betriebe mit bis zu 100 Beschäftigten – eine Größenordnung, die für die meisten Apotheken typisch ist.
Unterstützung im Team
Wer einen Betriebsrat gründen möchte, beginnt meist damit, im Team nach Unterstützung zu suchen. Wichtig ist zunächst die Frage: Gibt es unter den Kolleginnen und Kollegen überhaupt Interesse an einer solchen Interessenvertretung?
Ist die Bereitschaft vorhanden, kann der Prozess starten. Entscheidend ist, dass genügend Beschäftigte die Initiative unterstützen – dann kann der nächste Schritt folgen.
Der Wahlvorstand nimmt die Arbeit auf
Der formale Start ist die Wahl eines Wahlvorstands, der in Betrieben ohne Betriebsrat in einer Betriebsversammlung gewählt wird. Dieses Gremium ist dafür zuständig, die Wahl zu organisieren und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Auch wenn das zunächst kompliziert wirken mag: Die Regeln sind im Betriebsverfassungsgesetz sowie in der Wahlordnung festgelegt.
Der Wahlvorstand kümmert sich unter anderem darum,
- dass Fristen eingehalten werden,
- alle Wahlberechtigten informiert werden,
- gültige Wahlvorschläge eingereicht werden,
- und die Stimmen später korrekt ausgezählt werden.
Zu den ersten Aufgaben des Wahlvorstands gehört, eine Wählerliste zu erstellen. Darin werden alle wahlberechtigten Mitarbeitenden erfasst, getrennt nach Geschlechtern. Diese Liste wird veröffentlicht und ist Grundlage für die weitere Organisation der Wahl.
Der nächste Schritt ist das Wahlausschreiben. Darin werden alle wichtigen Informationen zur Wahl bekanntgegeben, unter anderem:
- Datum der Wahl,
- Ort der Stimmabgabe,
- Ort, an dem die Wählerliste eingesehen werden kann,
- Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder,
- Anteil der Geschlechter im Betrieb,
- Fristen für Wahlvorschläge,
- Zeitpunkt der öffentlichen Stimmauszählung.
Im vereinfachten Verfahren gilt außerdem: Für Wahlvorschläge muss eine Frist von mindestens sieben Tagen eingeräumt werden. Zusätzlich besteht eine dreitägige Einspruchsfrist gegen das Wahlausschreiben.
Die Wahlversammlung
Die zweite Wahlversammlung, in der dann tatsächlich der Betriebsrat gewählt wird, findet eine Woche nach der Wahl des Wahlvorstands statt. Sie wird von der oder dem Vorsitzenden des Wahlvorstands eröffnet. Dabei werden zunächst einige Punkte erläutert:
- Wie viele Betriebsratsmitglieder werden gewählt?
- Welche Wahlvorschläge liegen vor?
- Wie genau läuft die Wahl ab?
Oft stellen sich die Kandidatinnen und Kandidaten in diesem Rahmen kurz vor – verpflichtend ist das allerdings nicht.
Anschließend erfolgt die eigentliche Stimmabgabe. Die Beschäftigten erhalten einen Stimmzettel und geben ihre Stimme geheim ab, meist in einer Wahlkabine oder einem abgeschirmten Bereich. Die Betriebsratswahl ist frei, geheim und unmittelbar. Das bedeutet:
- Niemand darf sehen, wie jemand abstimmt.
- Niemand darf unter Druck gesetzt werden.
- Jede Stimme hat das gleiche Gewicht.
- Es gibt eine Wählerliste und ein Wahlausschreiben.
Sind alle Stimmen abgegeben, beginnt die Auszählung. Diese erfolgt öffentlich durch den Wahlvorstand, also transparent und nachvollziehbar für alle Anwesenden. Nachdem der Wahlvorstand alle Stimmen gezählt hat, wird das Wahlergebnis offiziell bekanntgegeben.
Der neue Betriebsrat nimmt seine Arbeit auf
Im nächsten Schritt müssen die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten zunächst erklären, ob sie die Wahl annehmen. Dies wird protokolliert.
Danach lädt der Wahlvorstand zur konstituierenden Sitzung ein. In dieser ersten Sitzung organisiert sich der neue Betriebsrat selbst und wählt unter anderem eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung. Mit dieser Sitzung beginnt offiziell die Arbeit des Betriebsrats. Der Wahlvorstand beendet damit seine Aufgabe.
Fortbildungen helfen beim Einstieg
Für viele neu gewählte Betriebsratsmitglieder ist die Tätigkeit zunächst Neuland. Wichtig zu wissen: Betriebsrätinnen und Betriebsräte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Schulungen, die vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin finanziert werden müssen.
Solche Seminare helfen dabei, sich schnell in die rechtlichen Grundlagen und praktischen Aufgaben einzuarbeiten.
Gerade im Apothekenbereich kann es aber hilfreich sein, sich frühzeitig Hilfe zu holen. ADEXA unterstützt alle Mitglieder bei konkreten Fragen rund um die Betriebsratsarbeit.
Betriebsrat als Stimme der Mitarbeitenden
Ein Betriebsrat kann eine wichtige Brücke zwischen Team und Apothekenleitung sein. Wer frühzeitig und kooperativ zusammenarbeitet, schafft die Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit im Betrieb.
Genau das ist auch die Idee hinter dem Betriebsverfassungsgesetz: Die Interessen der Beschäftigten zu bündeln und sie gegenüber der Arbeitgeberseite strukturiert zu vertreten – im besten Fall im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit.
Podcast: Jetzt reinhören
Der ADEXA-Podcast „ArbeitsgeRECHT für die Apotheke“ kann zum Beispiel bei Spotify oder Apple Podcasts abonniert werden: www.adexa-online.de/podcast
mvdh

