Betriebsrente für alle? Was die DGB-Forderung für Apothekenangestellte bedeutet

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge für alle Beschäftigten in Deutschland. Arbeitgeber sollen sich dabei verbindlich an der Finanzierung beteiligen. Für viele Angestellte in öffentlichen Apotheken wäre eine solche Reform allerdings kaum spürbar, denn dort bestehen bereits Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge. Für alle anderen Beschäftigten würde die gesetzliche Regelung gelten.
Eine Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BAV 2023) zeigt, dass Ende 2023 lediglich rund 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zwischen 25 und 67 Jahren über eine betriebliche Altersversorgung verfügten. Bezogen auf alle rund 34,9 Millionen Beschäftigten ergibt sich laut DGB, dass rund 20 Millionen keine entsprechende Absicherung haben – häufig, weil sie in Unternehmen ohne Tarifbindung arbeiten.
Vor diesem Hintergrund fordert der DGB eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge für alle Arbeitnehmer. Unterstützung erhält die Initiative von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD).
Betriebliche Altersvorsorge als zweite Rentensäule
Nach den Vorstellungen des DGB soll die betriebliche Altersvorsorge künftig als feste Ergänzung zur gesetzlichen Rente etabliert werden. Dabei legen die Gewerkschaften besonderen Wert darauf, dass die Finanzierung nicht allein zulasten der Beschäftigten geht. Arbeitgeber sollen sich verpflichtend an den Beiträgen beteiligen. Einzelheiten des Konzepts will der DGB Ende Juni 2026 vorstellen.
Hintergrund der Forderung ist die Sorge, dass die gesetzliche Rente künftig für viele Menschen nicht ausreichen wird, um ihren bisherigen Lebensstandard im Alter zu sichern.
Apothekenangestellte vielfach abgesichert
Für die meisten tarifgebundenen Beschäftigten in öffentlichen Apotheken hätte eine solche Reform voraussichtlich kaum Auswirkungen. Im Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags (alle Kammerbezirke außer Nordrhein und Sachsen) existieren bereits tarifliche Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge. Im Vergleich zu vielen anderen Branchen ist die Absicherung der Beschäftigten damit bereits heute gut geregelt.
Anders sieht es in nicht tarifgebundenen Betrieben aus. Sollte die betriebliche Altersvorsorge verpflichtend werden, hätten künftig alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Anspruch auf eine Betriebsrente – unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber bzw. ihre Arbeitgeberin tarifgebunden ist oder nicht.
Rentenpolitik bleibt eine Herausforderung
Ob und in welcher Form die Forderung des DGB tatsächlich umgesetzt wird, ist derzeit noch offen. Fest steht jedoch, dass die Diskussion über zusätzliche Formen der Altersvorsorge angesichts des demografischen Wandels weiter an Bedeutung gewinnen dürfte.
Für Beschäftigte in tarifgebundenen öffentlichen Apotheken zeigt die Debatte vor allem eines: Was der DGB nun für alle Arbeitnehmer fordert, gehört in der Branche vielerorts bereits zum Standard. Im Mittelpunkt der Reformdiskussion stehen daher vor allem Angestellte, die aufgrund fehlender Tarifbindung bislang keinen Zugang zu einer betrieblichen Altersvorsorge haben.
Michael van den Heuvel

