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Die wichtigsten Neuerungen 2026: Höherer Mindestlohn, mehr Kindergeld, neue Steuerfreibeträge

Zum Jahresbeginn 2026 treten zahlreiche Neuerungen in Kraft: Der Mindestlohn steigt deutlich, die Minijobgrenze wird angepasst und Familien erhalten spürbare Entlastungen bei Kindergeld und Steuerfreibeträgen. Auch in der Steuerpolitik und bei den Sozialleistungen stehen die Weichen für das neue Jahr fest. 

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde – ein kräftiger Sprung von bislang 12,82 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von rund 8,4 Prozent. Damit reagiert die Mindestlohnkommission auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten und die anhaltende Lohnentwicklung in Deutschland.

Höhere Verdienstgrenze für Minijobs

Auch die Grenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs) steigt entsprechend: von 556 auf 603 Euro im Monat (Jahresgrenze: 7.236 Euro). Die Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze sorgt dafür, dass Minijobber trotz höherer Stundenlöhne nicht sozialversicherungspflichtig werden.

Kindergeld und Freibetrag steigen

Auch Familien können sich 2026 über etwas mehr Unterstützung freuen: Das Kindergeld steigt um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat. Parallel wächst der steuerliche Kinderfreibetrag auf 6.828 Euro pro Jahr (3.414 Euro pro Elternteil) – ein Plus von 156 Euro. Ziel dieser Anpassung ist es, Familien mit Kindern weiterhin steuerlich zu entlasten und die Kaufkraft zu stabilisieren. 

Beim Elterngeld bleibt es 2026 zunächst bei den im Jahr 2025 eingeführten strengeren Regelungen: Eltern mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen oberhalb von 175.000 Euro haben keinen Anspruch mehr auf die Leistung. Für Paare mit mittleren Einkommen und für Alleinerziehende bleibt das Elterngeld hingegen weiterhin ein wichtiger finanzieller Ausgleich in der Familienzeit.

Wichtige Steuerentlastungen 

In der Steuerpolitik ist für 2026 ein Teil der geplanten Maßnahmen fixiert. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie soll dauerhaft wieder eingeführt werden – Getränke bleiben davon ausgenommen und unterliegen weiterhin dem regulären Steuersatz von 19 Prozent. 
Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro (bei Zusammenveranlagung 139.758 Euro). Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro für Alleinstehende (24.696 Euro bei Zusammenveranlagung), die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag auf 20.350 Euro Einkommensteuer (40.700 Euro bei Paaren).

Reguläre Rentenanpassung im Sommer erwartet

Im Bereich der Altersvorsorge stehen zum Jahreswechsel keine größeren Reformen an. Die nächste Rentenanpassung erfolgt wie üblich zum 1. Juli 2026. Nach aktuellen Prognosen dürften die Renten um etwa 3,7 Prozent steigen – abhängig von der Lohnentwicklung des Vorjahres. Damit setzt sich die moderate Anhebung der vergangenen Jahre fort. 

Bei den Sozialleistungen zeichnet sich eine Stagnation ab: Das Bürgergeld sowie die Regelbedarfe in der Sozialhilfe bleiben laut Regierungsbeschluss vorerst unverändert bei 563 Euro für Alleinstehende (Nullrunde). 

Steuerliche Entlastung von Ehrenamtlichen 

Ehrenamtlich Tätige profitieren von einer spürbaren steuerlichen Entlastung durch die Anhebung der Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro jährlich sowie der Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro auf 3.300 Euro. Diese Pauschalen gelten für Aufwandsentschädigungen in gemeinnützigen Vereinen, Sportvereinen, Hilfsorganisationen oder kulturellen Einrichtungen und bleiben steuer- sowie sozialversicherungsfrei, solange sie die Grenzen nicht überschreiten. 

mvdh/msw