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Faktencheck. Die Pflegeversicherung zwischen Reformbedarf und Mythen

Hohe Eigenanteile und steigende Beitragssätze setzen die Pflegeversicherung unter Druck. Eine sachliche Debatte über diese Problematik wird allerdings durch populäre Fehleinschätzungen erschwert. Zwei besonders verbreitete Mythen stehen im Zentrum einer Analyse der Hans-Böckler-Stiftung.

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine „große Pflegereform“ angekündigt – eine politische Weichenstellung, die angesichts steigender Eigenanteile in der stationären Pflege und wachsender Beitragssätze dringend notwendig ist. Doch weit verbreitete Fehlmeinungen erschweren objektive Debatten – und verschleiern tatsächliche Probleme, so Gesundheitsexperte Heinz Rothgang von der Universität Bremen. 

Mythos 1: Die überraschende Kostenexplosion

Im Jahr 2024 hatte der damalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach vom „explosionsartigen Anstieg“ der Pflegebedürftigen gesprochen. Damit hat er viele Menschen auf eine bis dahin eher in Fachkreisen bekannte Problematik aufmerksam gemacht. 

Doch ein Anstieg der Beitragssätze war lange absehbar. Schon 1997 wurde für 2016 ein Beitragssatz von 2,2 Prozent prognostiziert, was nahezu der tatsächlichen Entwicklung entsprach. 

Der stärkere Anstieg ab 2017 ist laut Böckler-Analyse politisch gewollt: Die Ausweitung des Pflegebegriffs und steigende Pflegegehälter erhöhten das Leistungsniveau und sollten den Beruf attraktiver machen.

Hinzu kommt ein strukturelles Problem: Die Einnahmebasis der Pflegeversicherung wächst langsamer als die Gesamtwirtschaft. Während das Bruttoinlandsprodukt von 2000 bis 2024 um 102 Prozent zulegte, stieg die Bemessungsgrundlage nur um 67 Prozent. Die Folge: eine strukturelle Finanzierungsschwäche.

Die These von der „Kostenexplosion“ verkenne also, dass der Beitragssatzanstieg politisch verursacht und strukturell begünstigt worden seien – und nichts mit unkontrollierten Ausgaben zu tun habe, so Rothgang. 

Mythos 2: Hohe Eigenanteile sind systemkonform

Doch damit nicht genug. Auch die Eigenanteile für die Pflege in Heimen sind stark gestiegen. Selbst mit Zuschüssen zahlen Pflegebedürftige heute über 3.100 Euro monatlich – deutlich mehr als eine durchschnittliche Rente. Bis 2029 wird ein Anstieg auf über 4.000 Euro erwartet.

Häufig ist auch zu lesen, die Pflegeversicherung sei als „Teilkasko“ konzipiert gewesen. Doch das greift zu kurz: Beim echten Teilkasko-Prinzip trägt die Versicherung alle Kosten oberhalb eines festen Selbstbehalts. Bei der Pflegeversicherung ist es umgekehrt – alles über dem Leistungsbetrag zahlt die versicherte Person. 

Auch die Aussage, die Pflegeversicherung sei „kein Erbenschutzprogramm“, ist problematisch. Wer Pflegebedürftige auf ihre Rolle als Erblasser reduziert, verkennt, dass es um ihre letzten Lebensjahre geht – um Würde, Selbstbestimmung und soziale Teilhabe. Dafür müsse finanzielle Handlungsfähigkeit erhalten bleiben, so Rothgang weiter.

Lebensstandard sichern, nicht Sozialhilfe ersetzen

Die Pflegeversicherung sollte Menschen mit durchschnittlicher Rente vor dem Gang zum Sozialamt bewahren, so der eigentliche Anspruch. Geplant war eine Absicherung, die pflegebedingte Heimkosten im Regelfall deckt – keine Minimalversorgung. Erst mit der Umstellung auf Pauschalen wuchsen die Eigenanteile deutlich an.

Ohne realistische Analyse keine tragfähige Reform

Ein Fazit des Experten: Die geplante Reform müsse sich an realen Herausforderungen orientieren. Weder sei der Kostenanstieg überraschend noch seien hohe Eigenanteile systemimmanent. Wer die Pflegeversicherung zukunftsfest machen wolle, brauche einen klaren Blick auf Ursachen – frei von Mythen.

Michael van den Heuvel

Quelle

Heinz Rothgang: „Missverstandene Pflegeversicherung“. Böckler Impuls, Ausgabe 11/2025