Fußball-WM 2026: Kein Eigentor im Arbeitsrecht

Public Viewing, Nachtschichten vor dem Fernseher und Fan-Trikots in der Apotheke: Wenn die Fußball-Weltmeisterschaft läuft, dreht sich für Angestellte oft alles um den Ball. Doch was ist arbeitsrechtlich erlaubt – und wo drohen Konflikte mit den Arbeitgebenden? ADEXA erklärt die wichtigsten Regeln für Apothekenangestellte.
Die Fußball-Weltmeisterschaft sorgt regelmäßig für Ausnahmezustände. Fans verfolgen Spiele live, diskutieren Ergebnisse im Kollegenkreis und fiebern bis spät in die Nacht mit ihrer Mannschaft mit. Auch wenn viele WM-Spiele aufgrund der Austragungsorte außerhalb der regulären Öffnungszeiten deutscher Apotheken stattfinden dürften, können sich dennoch arbeitsrechtliche Fragen ergeben – etwa bei Urlaubswünschen, Müdigkeit am Arbeitsplatz oder der Frage, ob das Nationaltrikot hinter dem HV-Tisch getragen werden darf.
Spiele während der Arbeitszeit: Der Job geht vor
So groß die Begeisterung auch ist: Während der Arbeitszeit besteht grundsätzlich die Pflicht zur Arbeitsleistung. Wer ein WM-Spiel verfolgen möchte, darf dies deshalb nicht einfach nebenbei oder zwischendurch tun.
Livestreams auf dem Smartphone, das Verfolgen von Spielständen am Computer oder längere Diskussionen über das laufende Spiel sind nur zulässig, wenn Chefin oder Chef dies ausdrücklich erlauben. Auch ein spontanes Verlassen des Arbeitsplatzes am HV-Tisch, um wichtige Spielminuten im Backoffice zu sehen, ist nicht zulässig. Wer bestimmte Spiele unbedingt verfolgen möchte, sollte daher frühzeitig das Gespräch suchen.
Urlaub für die WM? Kein automatischer Anspruch
Das gilt besonders für Begegnungen, die Fans auf keinen Fall verpassen wollen, etwa spät in der Nacht. Ein besonderer Urlaubsanspruch ergibt sich daraus jedoch nicht.
Urlaubsanträge müssen wie üblich gestellt und genehmigt werden. Arbeitgebende müssen einen Urlaubswunsch nicht allein wegen eines Fußballspiels erfüllen. In vielen Apotheken können betriebliche Gründe, Personalengpässe oder bereits genehmigte Urlaubsanträge anderer Mitarbeiter:innen Vorrang haben.
Nachtschicht vor dem Fernseher – und morgens müde in die Apotheke?
Selbst wenn kein Urlaubstag nötig ist, kann die Zeitverschiebung zum Problem werden: Etliche WM-Partien werden spätabends, nachts oder frühmorgens übertragen. Wer deshalb deutlich weniger schläft, trägt das Risiko grundsätzlich selbst.
Angestellte sind verpflichtet, ihre Arbeitsleistung ordnungsgemäß zu erbringen. Wer nach einer langen Fußballnacht übermüdet oder angeheitert erscheint, Fehler macht oder die erforderliche Konzentration nicht aufbringen kann, verletzt unter Umständen arbeitsvertragliche Pflichten und gefährdet zudem die Sicherheit von Patient:innen. Gerade bei Abendspielen mit gemeinsamem Public Viewing und dem ein oder anderen Bier sollte deshalb bedacht werden, dass am nächsten Morgen wieder volle Aufmerksamkeit gefragt ist – Alkoholkonsum am Vorabend kann sich negativ auf Reaktionsfähigkeit und Urteilsvermögen am Arbeitsplatz auswirken.
Gerade in Apotheken kann Müdigkeit problematisch werden. Beratung, Arzneimittelabgabe und Laborarbeit erfordern Aufmerksamkeit und Sorgfalt. Beschäftigte sollten deshalb realistisch einschätzen, ob eine lange Fußballnacht mit dem nächsten Arbeitstag vereinbar ist.
Krankmeldung wegen des Fußballmatches? Keine gute Idee
Noch heikler wird es, wenn Beschäftigte sich wegen eines wichtigen Spiels krankmelden, obwohl sie arbeitsfähig sind.
Wer eine Erkrankung vortäuscht oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung missbraucht, riskiert erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen. Im schlimmsten Fall kann dies sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Fan-Trikot in der Apotheke – erlaubt oder verboten?
Neben Spielzeiten und Schlafmangel stellt sich für viele Fans auch die Frage nach dem richtigen Outfit. Ob Nationaltrikot, Fan-Schal oder andere Fanartikel während der Arbeit getragen werden dürfen, hängt jedoch von den betrieblichen Vorgaben ab.
In Apotheken spielen neben dem äußeren Erscheinungsbild auch Hygienevorschriften und ein einheitliches Auftreten gegenüber Patienten eine Rolle. Arbeitgeber können deshalb Vorgaben zur Arbeitskleidung machen und das Tragen von Fanbekleidung untersagen.
Gibt es keine entsprechenden Regelungen, spricht häufig nichts gegen dezente Fan-Accessoires. Empfehlenswert ist jedoch, vorab Rücksprache mit der Apothekenleitung zu halten.
Fazit: Rücksicht und Kommunikation vermeiden Konflikte
Die WM schafft Gemeinschaft und sorgt für Gesprächsstoff – auch im Apothekenteam. Gleichzeitig darf sie den Arbeitsablauf nicht beeinträchtigen. Für Apothekenangestellte gilt daher: Wer Urlaubswünsche frühzeitig anmeldet, betriebliche Regeln respektiert und trotz Fußballbegeisterung seine Arbeitsleistung zuverlässig erbringt, vermeidet unnötige Konflikte.
Die beste Strategie bleibt eine offene Kommunikation mit Vorgesetzten und Kolleg:innen. Dann steht dem WM-Spaß meist auch aus arbeitsrechtlicher Sicht nichts im Wege.
mvdh