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Ganztag für Grundschulkinder: Was sich für berufstätige Eltern ändert

Seit August 2026 haben Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Zunächst profitieren Erstklässler, danach wird das Angebot Jahr für Jahr ausgeweitet. Gerade für Beschäftigte in Betrieben mit festen Öffnungs- und Arbeitszeiten – etwa in Apotheken – kann das die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern.

Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 greift der neue Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung. Er gilt zunächst für Kinder, welche die erste Klasse besuchen. In den folgenden Jahren kommt jeweils eine weitere Klassenstufe hinzu. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben alle Kinder der Klassen eins bis vier einen entsprechenden Rechtsanspruch. Grundlage ist das bereits 2021 beschlossene Ganztagsförderungsgesetz.

Vorgesehen sind grundsätzlich acht Stunden Betreuung an fünf Werktagen pro Woche, wobei die Unterrichtszeit mitgerechnet wird. Die Angebote können beispielsweise in Ganztagsschulen oder Horten stattfinden. Die Inanspruchnahme ist grundsätzlich freiwillig.

Mehr Planungssicherheit für Angestellte

Für Eltern, die in öffentlichen Apotheken arbeiten, ist eine verlässliche Betreuung besonders relevant. Öffnungszeiten und Dienstpläne lassen sich nur begrenzt an das Ende des Schultages anpassen. Ein flächendeckender Ganztag könnte deshalb die Rückkehr in den Beruf nach der Familienphase erleichtern oder eine Ausweitung der Arbeitszeit ermöglichen.

Der Bedarf ist groß: Nach Daten des Deutschen Jugendinstituts (DJI) wünschten sich zuletzt rund 75 Prozent der Eltern von Grundschulkindern eine außerunterrichtliche Betreuung.

Auch die Ferien gehören dazu

Ein wichtiger Punkt für berufstätige Eltern: Der Anspruch erstreckt sich grundsätzlich auch auf die Schulferien. Länder dürfen jedoch eine Schließzeit von bis zu vier Wochen vorsehen. Wie Betreuung, Zeiten und mögliche Elternbeiträge konkret ausgestaltet werden, unterscheidet sich regional. Kostenbeiträge für Betreuungsangebote sind nach dem Sozialgesetzbuch grundsätzlich möglich.

Ganztag kann auch Kindern Vorteile bringen

Ganztagsbetreuung soll aber mehr sein als eine Lösung für den Dienstplan der Eltern. Eine 2025 veröffentlichte Untersuchung des ifo Instituts fand positive Effekte unter anderem bei Deutschnoten, Schulzufriedenheit und Schulklima. Kinder im Ganztag waren zudem seltener von Mobbing betroffen und wechselten häufiger auf ein Gymnasium. Allerdings zeigen die Forschenden nicht für alle untersuchten Bereiche positive Effekte.

Entscheidend wird deshalb nicht allein die Zahl der Plätze sein. Das DJI betont, dass auch die Qualität der Angebote und die Bedürfnisse der Kinder im Mittelpunkt stehen müssen.

Anspruch trifft auf Realität

Ob der Start überall reibungslos gelingt, bleibt abzuwarten. Der Ausbau kommt laut DJI zwar voran, doch Kommunen müssen nicht nur Räume, sondern auch ausreichend Personal und pädagogisch überzeugende Angebote bereitstellen.

Für Eltern im Apothekenteam lohnt es sich daher, frühzeitig bei Schule, Hort oder Kommune nachzufragen: Wie sind die Betreuungszeiten? Was gilt in den Ferien? Welche Kosten entstehen – und wie passt das Angebot zum eigenen Dienstplan?

Michael van den Heuvel