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Gut vorbereitet mit ADEXA: So gelingt der erfolgreiche Berufseinstieg

Der Start ins Berufsleben bringt viele Fragen mit sich – besonders, wenn es um Arbeitsverträge, Gehalt und Arbeitszeiten geht. Bei einem ADEXA-Webinar gab Rechtsanwältin und Business Coach Minou Hansen jungen PKA, PTA und Approbierten wertvolle Tipps.

Der erste Job ist mehr als nur der Einstieg ins Berufsleben – er ist häufig auch mit vielen Fragen verbunden. Ist das Vorstellungsgespräch gemeistert, geht es um den Arbeitsvertrag. Doch die Konditionen werfen bei Apothekenangestellten zahlreiche Fragen auf. Worauf ist zu achten? 

Gespräche auf Augenhöhe führen

Hansen betont, ein unterschriftsreifer Arbeitsvertrag sei kein einseitiges Angebot der Apothekenleitung, sondern das Ergebnis von Verhandlungen auf Augenhöhe. Wer gut vorbereitet in die Gespräche geht, hat deutlich bessere Chancen auf faire Konditionen. Wichtig ist, sich vorab Gedanken zu machen: Mit welchem Gehalt bin ich wirklich zufrieden? Wo liegt meine persönliche Untergrenze? Und was wäre ein sinnvoller Plan B, wenn mein Wunschgehalt nicht durchsetzbar ist – etwa mehr Urlaub oder eine 4-Tage-Woche?

Auch bei der Gehaltsnennung im Vorstellungsgespräch gilt: Wer zuerst eine Zahl nennt, setzt den Anker – also ruhig selbstbewusst agieren, wie Hansen rät. Eine leicht höhere Forderung ist legitim, um später im Gespräch auf das eigentliche Ziel zu kommen.

Der richtige Zeitpunkt für Gehaltsgespräche

Gehaltsverhandlungen lassen sich nicht nur beim Berufseinstieg führen. Auch im laufenden Arbeitsverhältnis gibt es geeignete Anlässe – etwa nach bestandener Probezeit, bei neuen Aufgaben oder nach einer Fortbildung. Besonders günstig ist der Herbst, da Apothekenleitungen dann oft ihre wirtschaftliche Planung fürs kommende Jahr machen. Weniger geeignet sind Jahresanfang oder Phasen mit hohen betrieblichen Belastungen.

Worauf man im Vertrag achten sollte

Hansen gibt zu bedenken, ein Vertrag sollte niemals spontan unterschrieben werden. Besser: mitnehmen, in Ruhe lesen und prüfen lassen. ADEXA-Mitglieder erhalten dazu zeitnah eine konkrete Rückmeldung von der Rechtsabteilung der Apothekengewerkschaft. 

Besonders wichtig sind eindeutige Formulierungen beim Gehalt – z. B. „das jeweils gültige Tarifgehalt plus xx Prozent“. Festbeträge oder Formulierungen wie „freiwillige Leistung“ oder „anrechenbar auf künftige Tariferhöhungen“ sollten vermieden oder gestrichen werden, da sie zu Nachteilen bei zukünftigen Tariferhöhungen führen können.

Auch bei der Arbeitszeit sind transparente Formulierungen entscheidend. Die genauen Zeiten sollten konkret im Vertrag festgehalten und nur im gegenseitigen Einvernehmen änderbar sein. Kompromisslösungen wie feste freie Tage oder Vormittagsarbeit bieten Gestaltungsspielraum.

Zeiterfassung: Pflicht mit Tücken

Ist der Arbeitsvertrag unterzeichnet, können weitere Tücken lauern. Chefin oder Chef sind nämlich verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen. Zu den technischen Details gebe es laut Hansen aber noch keine klaren gesetzlichen Regelungen.

Viele Apotheken setzen auf elektronische Systeme, was grundsätzlich sinnvoll ist. Probleme entstehen, wenn die Software beispielsweise mit Durchschnittswerten arbeitet. An Feiertagen muss genau die Zeit gutgeschrieben werden, die tatsächlich ausfällt. Hansen rät deshalb, Zeitsaldenlisten genau zu prüfen. 

Michael van den Heuvel