PTA zwischen Verantwortung und Rechtsunsicherheit: ApoVWG beschlossen – viele Fragen offen

Am 22. Mai 2026 hat der Deutsche Bundestag das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) verabschiedet. Das Gesetz enthält eine Regelung, die lange heftig umstritten war – und die im finalen Text so formuliert ist, dass sie mehr Fragen aufwirft als beantwortet.
Die viel diskutierte PTA-Vertretungsregelung findet sich im ApoVWG nicht mehr unter diesem Namen. Stattdessen ist dort die „vorübergehende Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs durch erfahrene PTA unter bestimmten Voraussetzungen“ vorgesehen. Klingt ähnlich – ist es aber nicht zwingend. Der Gesetzgeber hat damit bewusst einen engeren Rahmen gezogen. Erfahrene PTA sollen künftig unter behördlicher Genehmigung und ausschließlich in ländlichen Regionen eine Apotheke vorübergehend aufrechterhalten dürfen, wenn keine approbierte Fachkraft vor Ort ist – höchstens 20 Tage pro Jahr, davon maximal zehn Tage am Stück. Die Regelung ist als auf fünf Jahre befristete Erprobungsphase angelegt und soll anschließend evaluiert werden.
Bereits im April hatte CSU-Gesundheitssprecher Stephan Pilsinger im Gespräch mit ADEXA klargestellt, dass die Regelung in der Praxis nur kurze Abwesenheiten des Apothekers abdecken solle. Eine dauerhafte Übernahme von Leitungsaufgaben durch PTA sei damit ausdrücklich nicht gemeint. Soweit die politische Botschaft. Doch politische Botschaften schaffen kein Recht. Genau darin liegt die Schwachstelle der Neuregelung: Zwischen der kommunizierten Zielsetzung und dem tatsächlichen Gesetzestext bleibt Interpretationsspielraum.
Vieles bleibt ungeklärt
Denn was konkret gilt, steht noch nicht fest. Welche Qualifikationsanforderungen für PTA gelten, die eine Apotheke aufrechterhalten, und wie die behördliche Genehmigung in der Praxis gehandhabt wird – das sollen nachgelagerte Verordnungen regeln, voraussichtlich noch in diesem Jahr. Wie die pharmazeutische Verantwortung bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel und Betäubungsmittel ohne approbierte Fachkraft geregelt wird, ist ebenfalls offen. Besonders heikel ist die Haftungsfrage: Bislang ist nicht eindeutig geklärt, welche Verantwortung PTA in dieser Konstellation tragen und welche haftungsrechtlichen Folgen sich daraus im Schadensfall ergeben könnten. Sie sollen zusätzliche Aufgaben übernehmen, ohne zugleich die rechtliche Stellung einer Apothekenleiterin oder eines Apothekenleiters zu erhalten. Und schließlich fehlt es noch an einer tariflichen Regelung für die erweiterte Verantwortung. Ohne eine entsprechende Vergütung droht die Betriebserhaltungsregelung schlicht zur Zusatzbelastung zu werden.
Was ADEXA jetzt einfordert
ADEXA sieht hier weiterhin erheblichen Klärungsbedarf. Bundesvorstand Andreas May steht dazu im Austausch mit dem Bundesgesundheitsministerium und den zuständigen Abgeordneten. Die Gewerkschaft wird sich dafür einsetzen, dass die noch ausstehenden Verordnungen klare Vorgaben zu Qualifikation, Verantwortung und Haftungsschutz enthalten. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die neue Regelung in der Praxis tragfähig ist und PTA die zusätzlichen Aufgaben unter rechtssicheren Bedingungen übernehmen können.
Offen ist zudem die tarifliche Absicherung der erweiterten Verantwortung. Da die aktuellen Tarifverträge in diesem Jahr auslaufen, wird das Thema in den kommenden Tarifverhandlungen eine wichtige Rolle spielen.
Fixumserhöhung gesichert
Ein positives Signal ist die vom Bundeskabinett am 3. Juni beschlossene Verordnung zur Erhöhung des Apothekenfixums. Die zweistufige Anhebung auf 9,00 Euro zum 1. Juli 2026 und 9,50 Euro zum 1. Januar 2027 soll die wirtschaftliche Situation der Apotheken verbessern. Dass die zusätzlichen Mittel auch bei den Beschäftigten ankommen, wird ADEXA in den laufenden und kommenden Tarifverhandlungen fordern. Einen realen Unsicherheitsfaktor stellt jedoch das parallel verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz dar: Der GKV-Spitzenverband hat die durch die Fixumserhöhung entstehenden Mehrausgaben bereits als unvereinbar mit dem Spargesetz kritisiert. Umso mehr ist es als echter Teilerfolg zu werten, dass die volle Fixumsanhebung dennoch gesichert werden konnte und von der Finanzkommission ins Spiel gebrachte Aufschübe abgewendet wurden.
Martina Schiffter-Weinle