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Rechte kennen, Konflikte vermeiden: So hilft die ADEXA-Rechtsberatung Apothekenangestellten

Vom Arbeitsvertrag bis zum Urlaub und zur Elternzeit: Warum rechtliche Beratung für Apothekenangestellte entscheidend ist und wie ADEXA Mitglieder unterstützt, hat Minou Hansen bei einem Webinar erklärt. Sie ist Leiterin der ADEXA-Rechtsabteilung.

Im Berufsalltag von Apothekenangestellten taucht so manche arbeitsrechtliche Frage auf. Eine häufige Situation: Viele Kolleginnen und Kollegen unterschreiben ihren Arbeitsvertrag, ohne alle Details zu prüfen.

Doch gerade scheinbar harmlose Standardformulierungen können zum Problem werden. „Oft greifen Apothekenleitungen auf Musterverträge zurück. Das wirkt auf den ersten Blick seriös, doch nicht immer ist klar, ob darin wirklich eine Tarifbindung erkennbar ist“, warnt Hansen. 

Verträge: Der Teufel steckt im Detail

Ein besonders heikler Punkt ist die Gehaltsregelung. Wer Klauseln akzeptiert, nach denen Zulagen auf spätere Tariferhöhungen angerechnet werden, riskiert später finanzielle Nachteile. Hansen empfiehlt deshalb transparente Formulierungen wie „das jeweils gültige Tarifgehalt plus XX Prozent“. 

Auch bei den Arbeitszeiten lohnt ein genauer Blick. Während feste Wochenstunden für Klarheit sorgen, bringen Jahresarbeitszeitkonten zwar mehr Flexibilität, bergen aber auch Unsicherheit. Zulässig sind sie nur, wenn eine verbindliche Musterwoche schriftlich fixiert ist – und freie Tage oder Vormittage bzw. Nachmittag ebenfalls im Vertrag stehen. 

Zeugnisse: Sprachcodes entschlüsseln

Geht es um den Wechsel in eine neue Apotheke, rückt das Arbeitszeugnis in den Vordergrund. Apothekenangestellte unterschätzen oft, wie entscheidend dieses Dokument für die berufliche Zukunft ist. 

Auf den ersten Blick freundlich klingende Formulierungen können versteckte Botschaften enthalten. „‚Stets zur vollsten Zufriedenheit‘ entspricht der Bestnote, während ‚zur Zufriedenheit‘ nur Mittelmaß bedeutet“, erklärt Hansen. Selbst eine fehlende Schlussformel – etwa gute Wünsche für die Zukunft – kann beim nächsten Arbeitgeber negativ auffallen. Neben den Formulierungen spielt auch die äußere Form eine Rolle: Briefpapier, das korrekte Datum und keine Rechtschreibfehler sind wichtig. 

Hansen betont: „Innerhalb von drei Monaten nach Ende des Arbeitsverhältnisses müssen Sie Ansprüche auf Korrekturen geltend machen.“

Urlaub, Mutterschutz und Elternzeit

Urlaubsansprüche sind ebenfalls ein häufiges Thema in der ADEXA-Rechtsberatung. Sie unterscheiden sich je nach Kammerbezirk. In Nordrhein sind es 33 Werktage, in Sachsen 34, im restlichen Bundesgebiet 35. Nach vier bzw. fünf Jahren Betriebszugehörigkeit kommt ein weiterer Tag hinzu. 

Der 31. Dezember gilt als Stichtag: Bis dahin müssen Angestellte ihren Urlaub genommen haben. Nur ausnahmsweise können die Tage ins neue Jahr übertragen und bis Ende März genommen werden. Bei Langzeiterkrankungen bleibt der gesetzliche Mindesturlaub bis zu 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres bestehen.

Noch komplexer wird es bei der Schwangerschaft und der Elternzeit. Apothekenleitungen müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und Schwangere vor riskanten Substanzen schützen. Arbeitszeiten von mehr als 8,5 Stunden täglich sind verboten. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin und endet acht Wochen nach der Geburt.

Im Anschluss eröffnet die Elternzeit Spielräume für Mutter und Vater. Bis zu drei Jahre pro Kind sind möglich, davon müssen die ersten zwei Jahre verbindlich beantragt werden. Hansen empfiehlt, zunächst zwei Jahre festzulegen und gegebenenfalls in Teilzeit zu arbeiten. „Wer nur ein Jahr beantragt, muss danach wieder voll einsteigen – und das ist oft nicht praktikabel.“

Details zur Sonderzahlung

Neben Urlaub und Elternzeit sorgt auch die tarifliche Sonderzahlung für Diskussionen. Sie entspricht einem tariflichen Monatsgehalt und setzt eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit voraus.

Doch hier gibt es Einschränkungen: Wer zu einem Termin in der ersten Jahreshälfte kündigt oder aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt wird, verliert den Anspruch für das laufende Jahr.

Apothekenleitungen können die Sonderzahlung unter bestimmten Bedingungen kürzen. Hier lohnt sich ein Blick in den jeweils geltenden Tarifvertrag und für die betroffenen Mitglieder der Kontakt zur ADEXA-Rechtsberatung

Konflikte im Alltag: ADEXA unterstützt Angestellte

Doch nicht nur arbeitsrechtliche Themen landen bei Hansen und ihren Kolleginnen der ADEXA-Rechtsberatung. Oft geht es auch um alltägliche Konflikte mit Vorgesetzten oder mit Kolleginnen und Kollegen. Hier versteht sich ADEXA als Partnerin an der Seite der Beschäftigten. „Unser Ziel ist es, Sicherheit zu geben und Betroffene in schwierigen Situationen nicht allein zu lassen“, sagt Hansen. 

Das nächste Webinar – jetzt schon vormerken

Am 26. November 2025 um 19:30 Uhr lädt Sie ADEXA zum nächsten Webinar für alle Berufsgruppen ein. Weitere Informationen und den Anmeldelink finden Sie hier: weiter

Und das nächste Webinar für die Filialleitung findet am 29. Oktober 2025 statt, ebenfalls um 19:30 Uhr: weiter 

Michael van den Heuvel