Serie zur Elternzeit, Teil 1: So gelingt der Start in die Familienphase

Apothekenangestellte haben einen klaren gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Wer Fristen einhält, Anträge rechtzeitig stellt und sich früh mit der Apothekenleitung abstimmt, kann Familie und Beruf meist problemlos miteinander vereinbaren.
Die Elternzeit ermöglicht es, für einen festgelegten Zeitraum aus dem Berufsalltag auszusteigen und sich vollständig dem eigenen Kind zu widmen. Gerade vor der ersten Geburt stellen sich viele Fragen: Wann muss die Elternzeit beantragt werden? Welche Fristen gelten? Und wie lässt sich das Elterngeld optimal damit kombinieren? Ein Überblick.
Wann und wie wird Elternzeit beantragt?
Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn in Textform bei der Apothekenleitung beantragt werden – per Brief oder E-Mail. Falls andere Elternteile bzw. Familienmitglieder, etwa der Vater, Adoptiv-/Pflegeeltern oder Großeltern (siehe Teil 3 und 4 der Serie) Elternzeit beantragen möchten, müssen sie den Antrag bei ihrem eigenen Arbeitgeber stellen.
Im Schreiben sollten Beginn und Ende der Elternzeit klar angegeben werden. Auch eine Aufteilung in mehrere Abschnitte ist möglich. Das schafft zusätzliche Flexibilität. Eine schriftliche Bestätigung der Apothekenleitung verhindert spätere Missverständnisse. Gerade in kleineren Teams empfiehlt sich ein frühzeitiger Austausch mit Chefin oder Chef, um Planungssicherheit für beide Seiten zu schaffen.
Elternzeit und Elterngeld sinnvoll kombinieren
Eltern haben pro Kind Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Zwei Zeitabschnitte können frei gewählt werden, ein dritter Abschnitt ist zustimmungspflichtig. Für die ersten zwei Lebensjahre muss man sich im Antrag festlegen. Da spätere Änderungen nur noch in Ausnahmefällen möglich sind, empfiehlt ADEXA, für diesen Zeitraum Elternzeit zu beantragen.
Da das Basiselterngeld maximal 14 Monate gezahlt wird, lohnt es sich, früh zu planen, wie sich Elternzeit und finanzielle Leistungen bestmöglich aufeinander abstimmen lassen. Besonders das ElterngeldPlus bietet zusätzliche Spielräume – etwa, wenn parallel eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit geplant ist.
ElterngeldPlus ist eine flexible Form des Elterngeldes, die sich besonders für Eltern eignet, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Es wird doppelt so lange gezahlt wie das Basiselterngeld – allerdings beträgt der monatliche Betrag ungefähr die Hälfte.
Die Zeiträume der Elternzeit können flexibel zwischen den Eltern aufgeteilt werden, auch parallele Phasen sind möglich. Für den Apothekenbetrieb bedeutet das allerdings zusätzlichen organisatorischen Aufwand. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Abstimmung, damit sowohl Team als auch werdende Eltern verlässlich planen können.
Michael van den Heuvel




