Stellungnahme von ADEXA zum ApoVWG-Kabinettsentwurf

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 17. Dezember 2025, den Entwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) beschlossen. Das Gesetz zielt auf die Stärkung des flächendeckenden Apothekennetzes ab, insbesondere im ländlichen Raum. ADEXA blickt mit Sorge auf die Auswirkungen für das Personal.
ADEXA zeigt sich enttäuscht über den vorliegenden Gesetzentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Der Entwurf bleibt deutlich hinter den Erwartungen der Apothekenangestellten zurück. Trotz vielfacher Hinweise aus der Berufspraxis und intensiver Verbandsarbeit werden zentrale Anliegen der Beschäftigten in öffentlichen Apotheken nicht ausreichend berücksichtigt.
Besonders unverständlich ist die erneute Verschiebung der im Koalitionsvertrag zugesagten Honorarerhöhung.
Statt die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken und damit auch die Gehalts- und Entwicklungsperspektiven der Beschäftigten zu sichern, wird die dringend benötigte finanzielle Anerkennung weiter vertagt. Dieses Signal ist demotivierend für die Mitarbeitenden, die in der patientennahen Arzneimittelversorgung unverzichtbar sind.
Trotz bekannter Personalengpässe und stetig wachsender Anforderungen in den Apotheken enthält der Kabinettentwurf keine substanziellen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. Maßnahmen zu Entlastung, auskömmlicher Personalbemessung oder nachhaltiger Attraktivierung der Berufe fehlen vollständig – stattdessen wird der PTA-Beruf durch die geplante Vertretung „zur praktischen Erprobung“ nicht aufgewertet, sondern instrumentalisiert, um ländliche Versorgungslücken zu schließen – ohne jegliche Honoraranpassung oder Qualifikationsförderung. Damit bleibt der PTA-Beruf nicht nur ohne Aufwertung, sondern wird systematisch entwertet – indem zusätzliche Aufgaben ohne entsprechende rechtliche Absicherung, finanzielle Vergütung oder strukturelle Unterstützung übertragen werden sollen.
Arbeits- und haftungsrechtliche Bedenken
ADEXA äußert zudem gravierende arbeits- und haftungsrechtliche Bedenken zum ApoVWG-Entwurf: § 29 Abs. 4 überträgt PTA faktisch Pflichten einer Apothekenleitung, ohne zentrale Fragen zu Haftung, Bereitschaftsdiensten, Vergütung, Ruhezeiten, Ausbildungsbetreuung oder Impfaufgaben zu klären. § 29 Abs. 2 verlangt darüber hinaus eine durchgängige Erreichbarkeit der Filialleitung auch während des Urlaubs – ein Eingriff in die Erholungszeit, der nur mit angemessenem Ausgleich vertretbar wäre. Außerdem fehlt eine Regelung, die PTA ein Recht auf Ablehnung fachlich unzumutbarer Aufgaben einräumt, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Ohne diese Schutzmechanismen drohen Überlastung, rechtliche Unsicherheit und eine Schwächung der PTA-Berufs.
„Gute Versorgung setzt gute Arbeitsbedingungen voraus“, betont ADEXA-Bundesvorstand Andreas May. „Ohne verbindliche Regelungen zu Personalstärke, Arbeitszeiten und Vergütung verschärft sich der Fachkräftemangel weiter. Und das wirkt sich auch auf die Versorgungsqualität aus.“
ADEXA fordert den Gesetzgeber daher dringend auf, den Dialog mit den Berufsvertretungen fortzusetzen und den Gesetzentwurf zu überarbeiten – im Interesse einer flächendeckenden, sicheren und zukunftsfähigen Arzneimittelversorgung.
(aktualisiert am 19.12.2025)






