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Steuerfreie Überstunden: Großer Aufwand, kaum Nutzen

Nach Plänen der schwarz-roten Koalition sollen Überstundenzuschläge teilweise steuerfrei werden. Doch eine aktuelle Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt: Der Effekt ist minimal – und sozial unausgewogen. Nur 1,4 Prozent aller Beschäftigten könnten sich überhaupt über einen Steuerbonus freuen. Im Durchschnitt bleiben pro Person gerade einmal 0,87 Euro pro Monat steuerfrei; die mittlere Entlastung liegt bei mageren 31 Cent.

Rund 95 Prozent des Steuerbonus fließen laut Studie an Beschäftigte aus der oberen Hälfte der Lohnverteilung, während die untere Hälfte mit nur 5 Prozent fast leer ausgeht. Beschäftigte mit einem Bruttomonatsverdienst unter 3.000 Euro sparen im Schnitt ganze drei Cent pro Monat – während das oberste Einkommenszehntel immerhin 1,18 Euro zusätzlich erhält.

Anreize fehlen

Zudem schaffen die geplanten Regelungen kaum Anreize für Mehrarbeit. Laut Verdiensterhebung erhielten im April 2024 nur 5,1 Prozent der Beschäftigten Geld für Überstunden, und lediglich 1,8 Prozent bekamen einen Zuschlag. In vielen Betrieben werden Überstunden über Arbeitszeitkonten ausgeglichen oder verfallen ganz.

Überstundenberge statt Steueranreize

Anstatt das Steuerrecht weiter zu verkomplizieren, sieht das WSI dringenderen Handlungsbedarf an anderer Stelle: Mehr als die Hälfte aller geleisteten Überstunden in Deutschland verfällt laut Arbeitszeit-Statistik ohne Bezahlung oder Freizeitausgleich. Insgesamt haben sich in deutschen Arbeitszeitkonten rund 500 Millionen Überstunden angesammelt – mit einem Gegenwert von etwa 9,5 Milliarden Euro. 

Klare Regelungen bei Tarifbindung

Deutlich besser sind Apothekenangestellte bei Tarifbindung gestellt. Sie erhalten für Mehr-, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit eine Grundvergütung sowie einen Zuschlag. Details regeln die Rahmentarifverträge bzw. der Bundesrahmentarifvertrag, § 8. Diese Vergütung wird mit dem Gehalt des Folgemonats ausgezahlt. Alternativ kann sie nach vorheriger Absprache in Freizeit abgegolten werden.

mvdh

Quelle

Hans Böckler-Stiftung: Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen bringt kaum Entlastung – Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen gehen weitgehend leer aus