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Überlastet, aber unterbezahlt: Höchste Zeit für eine faire Vergütung öffentlicher Apotheken

Obwohl Angestellte in öffentlichen Apotheken eine zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung spielen, spiegelt sich ihre Verantwortung kaum im Gehalt wider. Besonders PKA arbeiten knapp über dem Mindestlohnniveau. Warum das Vergütungssystem an seine Grenzen stößt, welche politischen Lösungen diskutiert werden und was sich dringend ändern muss.

Öffentliche Apotheken sind ein tragender Pfeiler der medizinischen Grundversorgung in Deutschland. Ihre Aufgaben gehen weit über die reine Abgabe von Arzneimitteln hinaus. Tag für Tag beraten Apothekenteams Patientinnen und Patienten, begleiten Therapien im Rahmen des Medikationsmanagements, erbringen pharmazeutische Dienstleistungen und übernehmen die oft aufwendige Abwicklung der Abrechnung mit den Krankenkassen.

Die Anforderungen an Genauigkeit, Fachwissen und Kommunikationsstärke sind hoch – ebenso die Verantwortung, die das Apothekenpersonal täglich trägt. Umso ernüchternder ist der Blick auf die Bezahlung: Trotz der komplexen und verantwortungsvollen Tätigkeiten spiegeln die Gehälter diese Leistung oft nur unzureichend wider. Zwischen Anspruch und finanzieller Anerkennung klafft eine immer größere Lücke.

Gehälter an der Grenze zum Mindestlohn 

Besonders deutlich wird das bei den pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA). Laut Gehaltstarifvertrag zwischen ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) liegt das Bruttogehalt für PKA im ersten Berufsjahr bei 2.306 Euro – das entspricht einem Stundenlohn von etwa 13,64 Euro. Die Gehälter liegen nur knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro. 

Zwar stehen pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) etwas besser da, aber keineswegs gut: Sie erhalten im ersten Berufsjahr monatlich 2.569 Euro brutto, was einem Stundenlohn von rund 15,20 Euro entspricht. 

Angesichts steigender Lebenshaltungskosten und der jetzt absehbaren Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro ab Januar 2026 und auf 14,60 Euro zum Jahresbeginn 2027 ist diese Entlohnung mehr als problematisch.

Denn schaut man auf die mit dem ADA für 2026 vereinbarte Tariferhöhung um 3,0 %, werden die PKA-Berufsanfängerinnen dann nur noch um 15 Cent über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Der Abstand wäre damit noch deutlich geringer.

Tarifpartner unter Druck: Kaum Spielraum für Anpassungen

Zum Hintergrund: Die tarifliche Vergütung in Apotheken wird zwischen dem ADA, dem Sächsischen Apothekerverband bzw. der TGL Nordrhein und der Apothekengewerkschaft ADEXA ausgehandelt. Doch der Spielraum für echte Lohnsteigerungen ist begrenzt. 

Denn die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken ist seit Jahren angespannt. Zahlreiche Betriebe kämpfen mit sinkenden Einnahmen, steigenden Ausgaben und einem stetig wachsenden bürokratischen Aufwand. Einer der Hauptgründe liegt in der seit Langem stagnierenden Vergütung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Das gesetzlich festgelegte Fixhonorar wurde über Jahre hinweg nicht an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst – trotz deutlich gestiegener Betriebskosten, nicht zuletzt aufgrund der Inflation.

Gleichzeitig nimmt der administrative Aufwand spürbar zu. Neue Vorgaben wie das E-Rezept oder zusätzliche Nachweispflichten bei der Abrechnung mit Krankenkassen binden Zeit und Personal, ohne dass diesem Mehraufwand eine angemessene Vergütung gegenübersteht. Hinzu kommt der wachsende Wettbewerbsdruck durch Versandapotheken, die dank schlanker Strukturen und aggressiver Preisstrategien Vorteile am Markt haben. 

Ein weiteres Problem ist der zunehmende Fachkräftemangel. Apotheken müssen immer größere Anstrengungen unternehmen, um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten oder neu zu gewinnen. Das erfordert konkurrenzfähige Gehälter. Doch ohne steigende Einnahmen ist dies nicht möglich. 

Was die Politik verspricht – und was bisher passiert ist

Politische Versprechungen zur Verbesserung der Apothekenvergütung gibt es seit Jahren. In Sonntagsreden wird die Systemrelevanz der Apotheken betont, nicht zuletzt während der Pandemie. Doch tiefgreifende Reformen gab es bislang nicht. Zwar werden mittlerweile pharmazeutische Dienstleistungen honoriert – doch diese Zusatzeinnahmen reichen bei Weitem nicht aus, um strukturelle Probleme zu beheben.

Mehrere Reformansätze stehen im Raum:

  • eine Anhebung des Fixhonorars,
  • eine Anpassung des Fixhonorars an die wirtschaftliche Gesamtentwicklung,
  • ein Ende des Skonto-Verbotes,
  • ein neuer Grundkostenzuschlag,
  • ein erweiterter Leistungskatalog,
  • regionale Zuschläge für ländliche Apotheken. 

Bislang ist die Umsetzung am politischen Willen gescheitert. Ohne wirkliche Reformen drohen jedoch nicht nur Personallücken, sondern auch ein schleichender Abbau wohnortnaher Gesundheitsversorgung. Politik und Kassen sind jetzt gefordert, nicht nur Lippenbekenntnisse abzugeben, sondern faire und zukunftssichere Rahmenbedingungen zu schaffen.

Ein wichtiger Baustein wäre dabei die von ADEXA schon mehrfach geforderte Personalzulage von 80 Cent auf das Apothekenhonorar! Damit wäre auch klar, dass ein konkreter Vergütungsanteil direkt für die Apothekenangestellten bestimmt ist.

Andreas May 
ADEXA-Bundesvorstand