„Wege in den Ruhestand“: Chancen, Hürden und Handlungsbedarf für einen fairen Renteneintritt

Viele Betriebe, auch einige Apotheken, bieten Angestellten Wege für einen gleitenden Ausstieg aus dem Arbeitsleben. Doch das Angebot ist ungleich verteilt, der Bedarf steigt und gesundheitliche Belastungen bleiben ein zentrales Problem. Der aktuelle WSI-Report der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, wo die Stellschrauben für eine sozialverträgliche und gesunde Gestaltung des Beginns des Ruhestands liegen.
Der Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand verläuft in Deutschland sehr unterschiedlich. Während viele Beschäftigte direkt aus regulärer Arbeit in die Altersrente wechseln, nutzen andere betriebliche Vorruhestandsregelungen oder verringern ihre Arbeitszeit schrittweise. Wiederum andere scheiden aufgrund von Arbeitslosigkeit, gesundheitlichen Einschränkungen oder familiären Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus.
Bekannte Instrumente sind vor allem die Altersteilzeit, Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonten, die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung bei vorgezogener Rente oder betriebliche Zuschüsse zum Arbeitslosengeld. Ziel dieser Maßnahmen ist es, einen sozialverträglichen Übergang zu ermöglichen – sowohl im Interesse der Beschäftigten als auch der Unternehmen. Doch wie häufig setzen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber solche Möglichkeiten ein?
Angebote mit großen Unterschieden
Laut der WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung 2023 gibt es in fast zwei Dritteln aller Betriebe mindestens ein Instrument des Altersübergangs. Am weitesten verbreitet ist mit 41,5 % die Altersteilzeit, gefolgt von der Weiterbeschäftigung bei vorgezogener Altersrente mit 29,2 %. Lebensarbeitszeitkonten oder betriebliche Zuschüsse zum vorzeitigen Renteneintritt spielen eine geringere Rolle.
Deutliche Unterschiede zeigen sich zwischen Branchen und Betriebsgrößen: Finanz- und Versicherungsdienstleister sind Spitzenreiter bei unterschiedlichen Angeboten, während im Handel, Verkehr und Gastgewerbe die Möglichkeiten begrenzt sind. Auch Tarifbindung wirkt positiv – Betriebe mit Tarifvertrag bieten häufiger Übergangsmodelle an als Unternehmen ohne solche Regelungen.
Nutzung und Entwicklung
Trotz rückläufiger Angebote zum Übergang in den Ruhestand hat die Nutzung der vorhandenen Modelle in den letzten fünf Jahren eher zugenommen. Das liegt nicht zuletzt am demografischen Wandel: Die geburtenstarken Jahrgänge erreichen das Rentenalter – und der Bedarf an flexiblen Ausstiegswegen wächst.
Etwa 54 % der älteren Beschäftigten gehen direkt in die Rente, rund 27 % nutzen Vorruhestandsregelungen, und knapp 20 % wählen andere Wege – etwa einen Arbeitsplatzwechsel oder den Rückzug aus dem Arbeitsmarkt ohne Sozialleistungsbezug.Wo es betriebliche Instrumente gibt, werden diese meist intensiv genutzt.
Gesundheit als zentraler Faktor
Wenn Beschäftigte vorzeitig ausscheiden, liegt dies häufig an zu hoher Arbeitsbelastung oder gesundheitlichen Problemen. Fast zwei Drittel der Betriebs- und Personalräte berichten, dass mindestens die Hälfte der vorzeitig Ausgeschiedenen diese Gründe hatte.
Das zeigt, wie wichtig präventive Maßnahmen sind. Besonders die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz kann helfen, psychische und physische Belastungen frühzeitig zu erkennen und zu verringern. Doch in der Praxis bleiben diese Analysen oft ohne konkrete Verbesserungen – laut WSI-Studie eine vertane Chance.
Fazit: Mehr Fairness und mehr Prävention sind nötig
Der WSI-Report macht deutlich: Altersübergangsinstrumente tragen dazu bei, den Ruhestand sozialverträglich zu gestalten. Sie sollten flächendeckender angeboten und konsequent mit einem wirksamen betrieblichen Gesundheitsmanagement verknüpft werden. Nur so können ältere Beschäftigte länger gesund im Beruf bleiben – und wer dennoch früher aussteigen muss, sollte dies ohne finanzielle Härten tun können.
Michael van den Heuvel
Quelle
Verdienstmöglichkeiten parallel zur Rente
- Reguläre Altersrente: Sie können unbegrenzt hinzuverdienen; es ist keine Meldung an die Rentenversicherung nötig. Allerdings können sowohl die Rente als auch der Zuverdienst steuerpflichtig sein.
- Vorgezogene Altersrente: Seit 2023 können Sie ebenfalls unbegrenzt hinzuverdienen.
- Steuerfrei: Übungsleiterpauschale bis 3.000 €/Jahr + 840 €/Jahr für Ehrenamt; Minijob bis 556 €/Monat (6.672 €/Jahr), bei Ehepaaren ist die doppelte Summe möglich.
- Hinterbliebenenrente: Anrechnung ab 1.076,86 € Einkommen/Monat; viele Einkommensarten sind relevant (u. a. Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Betriebsrenten).
- Geplante Neuerung im Koalitionsvertrag („Aktivrente“): Rentner, die über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten, sollen bis zu 2.000 € pro Monat (24.000 € pro Jahr) steuerfrei hinzuverdienen dürfen.
Quellen


