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60 Prozent als Messlatte: WSI fordert gesetzlichen Referenzwert für den Mindestlohn

Die EU-Richtlinie zu angemessenen Mindestlöhnen verlangt klare Orientierungswerte. WSI-Experte Dr. Malte Lübker fordert, dass der Bundestag 60 Prozent des Medianlohns als verbindlichen Referenzwert im Mindestlohngesetz festschreibt – für mehr Rechtsklarheit und eine stärkere Mindestlohnkommission.

Die Europäische Union will die Lebens- und Arbeitsbedingungen in ihren Mitgliedstaaten verbessern. Ein wichtiges Instrument ist die EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne (Oktober 2022). Sie sieht unter anderem vor, dass Länder mit nationalen Referenzwerten arbeiten. 

Nach Ansicht von Dr. Malte Lübker, Mindestlohnexperte im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, sollte Deutschland diese Vorgabe ernst nehmen: 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten müssten als Referenzwert gesetzlich verankert werden. Lübker gehört zu den Sachverständigen, die kürzlich im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales angehört wurden.

Mehr Stabilität für die Mindestlohnkommission

Zum Hintergrund: Die Mindestlohnkommission – besetzt mit Vertreter:innen von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Wissenschaft – orientierte sich bislang vor allem an der Tarifentwicklung. Doch inzwischen gewinnt ein neuer Maßstab an Bedeutung: Der frühere Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) beauftragte die Kommission im Jahr 2024, künftig auch den international üblichen Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns einzubeziehen. Der Medianlohn ist der mittlere Lohn: 50 Prozent der Beschäftigten verdienen mehr, 50 Prozent verdienen weniger.

Die Kommission übernahm diesen Wert zudem in ihre Geschäftsordnung. Lübker sieht darin einen Beleg dafür, dass die Kommission trotz schwieriger Lage handlungs- und kompromissfähig bleibt.

Die Erhöhung auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 folgte noch stark der Tarifentwicklung. Der Einfluss des Referenzwertes wird jedoch im nächsten Schritt sichtbar: 14,60 Euro ab Januar 2027 entsprechen etwa 60 Prozent des Medianlohns zum Stand April 2025. Eine gesetzliche Festschreibung würde der Kommission den Rücken stärken, diesen Kurs fortzusetzen – und politische Sondereingriffe wie im Jahr 2022, also eine Anhebung auf 12 Euro per Gesetz, künftig unnötig machen.

Rechtsklarheit statt Kompetenzstreit

Lübker kritisiert die aktuelle Debatte in Politik und Gesellschaft als gefährlich für die Autorität der Kommission. Debattiert wird darüber, wie hoch der Mindestlohn künftig sein soll – und ob er stärker politisch vorgegeben werden sollte als bislang. 

Einerseits werde erwartet, den EU-Referenzwert europarechtskonform zu berücksichtigen. Andererseits werde der Kommission vorgeworfen, sie dürfe dies ohne Gesetzesänderung nicht – bis hin zu Vorwürfen eines Verfassungsbruchs. Das schwäche ihre Legitimität.

Deshalb müsse der Bundestag den Referenzwert gesetzlich festschreiben, um Rechtsklarheit zu schaffen und das Mandat der Mindestlohnkommission zu stärken. 

Michael van den Heuvel

Quelle

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, 12.01.2026