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09. Februar 2018

Absichtserklärungen: Noch unter Vorbehalt – die Koalitionsziele

Am 7. Februar 2018 war es endlich soweit: CDU, CSU und SPD einigten sich auf einen Vertrag für eine dritte Große Koalition – inklusive der Ämterverteilung auf die drei Regierungsparteien in spe. Medien sehen Sozialdemokraten und CSU als Gewinner aufgrund der „wichtigeren“ Ministerien. Aber noch ist unklar, ob die SPD-Mitglieder ihrer Parteispitze folgen und der ungeliebten GroKo ihren Segen geben.

177 Seiten sind es geworden – manche politischen Experten sehen darin einem Hinweis auf das Misstrauen, das zwischen den Parteien herrsche. Eine Liebesheirat ist es jedenfalls nicht, höchstens eine Vernunftehe – wenn sie denn überhaupt zustande kommt. Dabei wollen Union und Sozialdemokraten eine ganze Reihe wichtiger Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger durchsetzen, wenn aus dem Vertragsentwurf ein Regierungsprogramm wird. Hier einige Punkte, die bessere Bedingungen für Arbeitnehmer und Familien bedeuten:

     

  • Es soll ein gesetzlicher Anspruch auf eine befristete Teilzeit eingeführt werden.
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  • Geplant ist eine Initiative zur stärkeren Nutzung der Teilzeitausbildung.
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  • Bis 2020 soll eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben werden.
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  • Gesundheitsfachberufe (wie PTA) sollen vom Schuldgeld befreit werden.
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  • Sachgrundlose Befristungen sollen nur noch für 18 Monate und unter strengeren Auflagen möglich sein.
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  • Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung inklusive der Zusatzbeiträge  werden wieder hälftig vom Arbeitgeber übernommen.
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  • Das Rentenniveau soll bis 2025 bei 48 Prozent gesichert werden und der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen.
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  • Eine Mütterrente II sieht einen dritten Rentenpunkt für Eltern vor, die mindestens drei vor 1992 geborene Kinder erzogen haben.
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  • Das Kindergeld soll in zwei Schritten steigen: zum 1.7.2019 um zehn Euro, zum 1.1.2021 um 15 Euro.
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  • Ab 2021 sollen 90 Prozent der Steuerzahler vom Solidaritätszuschlag befreit werden.
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Für die öffentlichen Apotheken steht noch eine besonders erfreuliche Botschaft im Vertrag: „Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.“ Nach dem Motto „doppelt hält besser“ wird dieses Ziel sogar zweimal genannt, auch schon in einem der einführenden Kapitel unter der Headline „Soziale Sicherheit gerecht und verlässlich gestalten“.

sjo

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