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17. September 2019

ADEXA-Rechtstipp: "Klimastreik" ist kein Arbeitskampf

ADEXA unterstützt den Aufruf zum Klimastreik am Freitag, den 20.9.2019, mit dem die Bundesregierung und die internationalen Staats- und Regierungschefs zu klaren Schritten in der Klimapolitik und konsequentem Handeln in Sachen Klimaschutz bewegt werden sollen. Aber aufgepasst: Dies ist kein Aufruf zum Streik am Arbeitsplatz, denn mit der Bundesregierung oder dem Klima befinden wir uns nicht im Arbeitskampf! Das Wort „Streik“ ist hier insofern ein wenig irreführend.

Es ist nicht erlaubt, für ein politisches Anliegen der Arbeit einfach fernzubleiben, weder bezahlt noch unbezahlt. Natürlich aber kann Urlaub beantragt oder ein Freizeitausgleich für geleistete Überstunden vereinbart werden. Vielleicht können Sie auch als Team den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin für eine gemeinsame Teilnahme begeistern? Bedenken Sie dabei, dass die Inhaberin oder der Inhaber den ordnungsgemäßen Betrieb der Apotheke sicherstellen muss. Vielleicht ist  immerhin ein gemeinsamer Ausflug in Sachen Klima in der Mittagspause möglich. Sinnvoll ist es allemal!

Christiane Eymers
Fachanwältin für Arbeitsrecht bei ADEXA

 

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