News

zurück zur Übersicht AKTUELLES >>

24. Januar 2016

ADEXA-Steuertipp: Blechschaden: kein Hals- und Beinbruch

Winterzeit – Unfallzeit: Bei Schnee und Eis werden Autofahrten schnell zur Rutschpartie. Hat der Schneepflug morgens gerade in ländlichen Gegenden seine Runden noch nicht gedreht, sind Unfälle vorprogrammiert. Angestellte können die Kosten steuerlich geltend machen.

„Nachdem Schnee und Eisglätte zu vielen Unfällen geführt haben, steht für viele nun die Schadensregulierung an“, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine. Ist das Malheur auf einer beruflich bedingten Fahrt, zum Beispiel auf dem Weg zur oder von der Arbeit passiert, haben Angestellte Glück – auch bei selbst verschuldeten Kollisionen. Nöll: „Sofern der Arbeitgeber diese Kosten nicht steuerfrei erstattet, können sie den erlittenen Schaden zumindest steuermindernd geltend machen.“ Dabei handelt es sich um abzugsfähige Werbungskosten. „Unfallkosten, die auf einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entstanden sind, können neben dem pauschalen Kilometersatz berücksichtigt werden“, schreibt das Bundesfinanzministerium in einer Stellungnahme. Wer einen privaten Umweg macht, kommt nicht in den Genuss dieser Vergütung. Besondere Fahrtstrecken, um Kollegen mitzunehmen oder um zu tanken, sind aber erlaubt.

Kosten dokumentieren

Bei der Steuererklärung sollten schriftliche Zeugenaussagen oder polizeiliche Protokolle eingereicht werden. Hinzu kommen Quittungen für Reparaturkosten, Selbstregulierung, Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung, Schäden an privaten Gegenständen, Kosten für Gutachter, Anwälte oder Gerichte. Bei einem Totalschaden oder einem Bagatellschaden, der nicht repariert wird, ist eine „Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung“ (AfaA) möglich.

Michael van den Heuvel

Quelle

BMF-Rundschreiben zu Entfernungspauschalen: http://bit.ly/1ZLN8Pr

Die Steuererklärung – ein Buch mit sieben Siegeln?

Nicht jeder hat die Zeit und Geduld, seine Steuererklärung selber zu machen. Für Arbeitnehmer sind Lohnsteuerhilfevereine eine preisgünstige Alternative zum Steuerberater. Die Apothekengewerkschaft hat deshalb eine Kooperation mit dem Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BDL) abgeschlossen. ADEXA-Mitglieder profitieren von günstigeren Konditionen. Für sie entfällt die Aufnahmegebühr.

 

zurück zur Übersicht AKTUELLES >>