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12. Juli 2019

ADEXA unterstützt FilialleiterInnen: Interview mit ADEXA-Juristin Minou Hansen

Filialverbünde haben sich zu einem integralen Bestandteil der deutschen Apothekenlandschaft entwickelt. Doch noch ist die Schlüsselposition Filialleitung nicht zur reinen Routine geworden. Arbeitsrechtlich stellen sich viele Fragen rund um die Rechte und Pflichten, die Haftungsrisiken und die Vergütung – gerade auch mit Blick auf die Notdienstregelung, Minou Hansen, Rechtsanwältin bei ADEXA, zeigt, wo juristisch der Schuh drückt.

Frau Hansen, Filialapotheken gibt es jetzt seit 2004. Was sind heute nach 15 Jahren die wichtigsten rechtlichen Anliegen dieser Gruppe?

Minou Hansen: Viele FilialleiterInnen, die sich bei uns melden, sind unsicher, wie sich ihre Leitungsfunktion mit ihrer Stellung als ArbeitnehmerIn vereinbaren lässt. Einerseits gibt es den Arbeitsvertrag als Filialapotheker, in dem zum Beispiel eine bestimmte wöchentliche Arbeitszeit festgehalten ist. Andererseits sind sie dafür verantwortlich, dass die Apotheke geöffnet ist und gleichzeitig genügend vertretungsberechtigtes Personal zur Verfügung steht. Wer sich auf seine tarifvertraglichen Rechte, wie zum Beispiel die Anzahl der selbst zu leistenden Notdienste berufen möchte, hat bei Unterbesetzung der Apotheke das Problem, die Verpflichtung zum Bereitschaftsdienst dann nicht erfüllen zu können. Erfahrene Apothekerinnen und Apotheker tappen nicht so schnell in diese Falle. Gerade Berufseinsteiger können aber oft gar nicht überblicken, welche Verantwortung sie mit dieser Position übernehmen. Ebenso ist oft nicht klar geregelt, wer das Personal einsetzen kann und wer hier weisungsbefugt ist. Eine „neue“ Filialleitung, die sich weigert, die in der Hauptapothekenleitung gelebte Praxis „Stammkunden bekommen im Zweifelsfall ihre Medikamente auch ohne Rezept“ auch in ihrer Filiale umzusetzen, gerät vielleicht mit dem Team aneinander, das sich Rückendeckung vom Chef holt.

Welche Unterstützung bietet ADEXA dabei an?

Der erste Zeitpunkt, bei dem ADEXA unterstützen kann, ist der Moment, bevor ein Arbeitsvertrag unterzeichnet wird. Gerade bei Filialleiterverträgen ist die Ausgestaltung ihrer besonderen Pflichten und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit den Befugnissen wichtig, um hier Klarheit zu schaffen. Ebenso kann es relevant sein, wer die Befugnis hat, Personal einzustellen. Ist der zukünftigen Filialleitung die Apotheke bekannt, kann er oder sie einschätzen, ob dort verantwortungsvoll für eine ausreichende Personaldecke gesorgt wird.     Andernfalls kann man versuchen, bestimmte Verpflichtungen auch mit der Apothekenleitung schon im Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Nicht uninteressant ist schließlich        auch die Vereinbarung eines übertariflichen Gehalts. Hier hat die ADEXA-Arbeitsgruppe Filialleitung Vorschläge für eine tarifliche Eingruppierung erarbeitet, bei denen der übertarifliche Gehaltsanteil vom Umfang der Verpflichtungen abhängt: eine Orientierungshilfe für Arbeitsverträge. Auch die Anzahl der zu leistenden Dienste kann man von vornherein festzulegen, falls nicht genügend vertretungsberechtigtes Personal verfügbar ist.

Wie sieht es mit der tariflichen Einstufung aus, die ADEXA fordert und die sich viele Filialapotheken wünschen?

Wie eben erwähnt, hat sich die ADEXA-Arbeitsgruppe intensiv mit den Möglichkeiten einer tariflichen Vergütung und Eingruppierung für Filialapothekenleiter beschäftigt. Dabei wurden sehr unterschiedlich gestalteten Arbeitsbedingungen berücksichtigt und Stufen für prozentuale übertarifliche Vergütungssysteme erarbeitet. Einige Filialleitungen arbeiten vergleichbar mit „normalen“ Apothekern, hier wird die Leitungsfunktion komplett von der Hauptapotheke übernommen. Andere wiederum sind völlig selbständig und haben wirtschaftliche und personelle Verantwortung für ihre Filiale. Dies würde bei unseren Vorstellungen berücksichtigt werden.

Es geht aber nicht nur um das Gehalt. Die Filialleiterin bzw. der Filialleiter ist eine „Rechtsfigur“, die in der Apothekenbetriebsordnung auftaucht, im Tarifvertrag aber gar nicht erwähnt wird. Wir möchten, dass die besondere Position und Verantwortlichkeit sich in den Rahmen- und Gehaltstarifverträgen wieder findet. Leider ist der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) absolut nicht bereit, Filialleiter in irgendeiner Form im Tarifvertrag sichtbar zu machen. Auf Seiten der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) wurde uns signalisiert, dass man um die besondere Position der Filialleitungen weiß und das Thema anpacken wird. In Sachsen starten wir ja gerade erst mit Verhandlungen, da können wir die Position der Arbeitgeberseite noch nicht abschätzen.

Wer ist bei ADEXA Ansprechpartner für die berufspolitischen Interessen von Filialapothekerinnen und -apothekern?

Für berufspolitische Fragen sind die Kolleginnen der ADEXA-Arbeitsgruppe Filialleitung, Elfriede Hoffmann und Elke Fischer, kompetente Ansprechpartnerinnen bei ADEXA. Beide Kolleginnen sind erfahrene Filialleiterinnen. Wir möchten das ADEXA-Netzwerk für Filialleiter unter unseren Mitgliedern noch weiter ausbauen. Deshalb freuen wir uns sehr, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen. Sprechen Sie Elke Fischer und Elfriede Hoffmann gerne direkt an.

Fragen: Sigrid JoachimthalerInfos zur Filialleitung und Kontaktmöglichkeiten: www.adexa-online.de/aktuelles/themen/filialapothekenleitung/

 

Neu: Arbeitsrechtliche Sprechstunde zur Filialleitung

Ab dem 17. Juli gibt es ein neues Angebot speziell für Filialapothekenleitungen: mittwochs von 13:30 bis 14:30 Uhr können sich ADEXA-Mitglieder, die als Filialleitung tätig sind oder dies planen, mit ihren Fragen an ADEXA-Juristin Minou Hansen wenden (Tel. 040/80030817).

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