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29. Juni 2015

Atypische Beschäftigung: beruflich und privat riskant

Wer befristet oder in Leiharbeit, in Teilzeit oder im Minijob arbeitet, ist meist gegenüber Arbeitnehmern in „normalen“ Arbeitsverhältnissen benachteiligt. Die Risiken der atypischen Beschäftigung reichen aber auch ins Privatleben hinein, zeigt eine aktuelle Studie.

Die Zahl der sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnisse  ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Abhängig von der Definition rechnen Experten mit acht Millionen oder sogar mit mehr als 13 Millionen betroffenen Arbeitnehmern (Stand 2012). Viele von ihnen sind Frauen. Dabei wird der Teilzeit- oder Minijob oft bewusst aufgrund familiärer Verpflichtungen gewählt. Anders sieht es mit der Leiharbeit und den befristeten Stellen aus. Hier geht es eher um Arbeitsplätze von Männern und um unfreiwillige Entscheidungen mangels besserer Alternativen. Aber auch die Wahl der Frauen hängt letztlich meist davon ab, dass die entsprechenden Rahmenbindungen fehlen, um in einem Normalarbeitsverhältnis tätig zu sein.

Betroffen sind vor allem Frauen

Irene Gerlach, Regina Ahrens, Inga Laß und Henning Heddendorp vom Forschungszentrum Familienbewusste Personalpolitik (FFP) in Münster sind in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie der Frage nachgegangen: Wie wirken sich atypische Arbeitsverhältnisse auf  Familie und Partnerschaft, soziale Netzwerke und gesellschaftliche Teilhabe aus? Dazu haben sie Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ausgewertet.

Wer in Minijob oder Teilzeit arbeitet, leistet – wenig überraschend – die höchsten Stundenzahlen in der Kinderbetreuung. Frauen in Normalarbeitsverhältnissen sind dagegen mehrheitlich ledig.

Finanziell sind atypisch beschäftigte Frauen stärker von ihrem Partner abhängig und werden zudem überdurchschnittlich oft von anderen Familienmitgliedern unterstützt, die nicht zum Haushalt gehören. Im Fall einer Trennung oder auch im Alter ist ihr Armutsrisiko erhöht.

Auch Beziehungen unverheirateter Paare leiden offenbar: Wenn ein Partner als Leiharbeiter tätig ist oder beide atypische tätig sind, kommt es häufiger zur Trennung.  

Noch ein interessantes Ergebnis: Geringfügig Beschäftige sind selten gewerkschaftlich organisiert oder gehören einem Betriebsrat an. Bei den Normalarbeitsverhältnissen ist dies deutlich stärker ausgeprägt; Arbeitnehmer in Teilzeit und Leiharbeit liegen hier im Mittelfeld.

Quelle: Böckler-Impuls vom 25.6.2015

 

 


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