CDU-Wirtschaftsflügel will Teilzeitrecht abschaffen: ADEXA warnt vor Rückschritt

Der Wirtschaftsflügel der CDU fordert die Abschaffung des gesetzlichen Anspruchs auf Teilzeitarbeit. Aus Sicht der Apothekengewerkschaft ADEXA wäre dies ein massiver Rückschritt für die Beschäftigten in Apotheken und stünde im klaren Widerspruch zu den Interessen von Frauen, Familien sowie der langfristigen Sicherung qualifizierter Fachkräfte.
Rund zwei Drittel der angestellten Apotheker:innen, PTA und PKA in Deutschland arbeiten in Teilzeit. Der Frauenanteil in den Apothekenberufen ist besonders hoch. Teilzeitarbeit ist hier kein freiwilliges „Lifestyle-Modell“, sondern für viele Beschäftigte eine notwendige Voraussetzung, um Beruf, Familie und Pflege miteinander vereinbaren zu können.
ADEXA weist seit Jahren darauf hin, dass flexible Arbeitszeiten entscheidend sind, um qualifiziertes Personal zu halten und Nachwuchs für Apothekenberufe zu gewinnen. Eine politische Debatte, die das Teilzeitrecht infrage stellt, ignoriert die Realität eines weiblich geprägten Gesundheitsberufs mit hoher gesellschaftlicher Verantwortung. „Das ist ein armseliger und hilfloser Versuch, die deutsche Wirtschaft zu beflügeln“, erklärt ADEXA-Vorstandsmitglied Tanja Kratt. „Arbeitnehmer:innen arbeiten aus guten Gründen nicht Vollzeit – und das längst nicht nur wegen familiärer Verpflichtungen. In Zeiten des Fachkräftemangels lässt sich der Arbeitsmarkt nicht per Gesetz regulieren. Vielmehr stehen die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden im Vordergrund.“
Gesetzliche Grundlage schafft Fairness und Rechtssicherheit
Das Recht auf Teilzeit ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eindeutig geregelt. Nach § 8 TzBfG haben Arbeitnehmer:innen einen Anspruch auf eine dauerhafte Verringerung ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, sofern das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb regelmäßig mehr als 15 Beschäftigte hat.
Daneben sieht § 9a TzBfG einen Anspruch auf zeitlich befristete Teilzeit („Brückenteilzeit“) vor. Dieser besteht unter vergleichbaren Voraussetzungen, setzt jedoch eine Betriebsgröße von mehr als 45 Mitarbeitenden voraus. Die Arbeitszeit kann hierbei für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr und höchstens fünf Jahren reduziert werden.
Sowohl bei der dauerhaften als auch bei der zeitlich begrenzten Verringerung der Arbeitszeit ist der Arbeitgeber berechtigt, einen entsprechenden Antrag aus entgegenstehenden betrieblichen Gründen abzulehnen.
In Apotheken spielt dieses Gesetz in der Praxis zwar selten eine zentrale Rolle – viele Arbeitsverhältnisse sind ohnehin in Teilzeit angelegt und oft finden Teams individuelle Lösungen. Trotzdem bietet der gesetzliche Anspruch eine wichtige Absicherung, wenn persönliche oder gesundheitliche Gründe eine flexible Arbeitszeit nötig machen.
ADEXA verteidigt das Recht auf Teilzeit
ADEXA setzt sich seit Jahren für ein modernes Arbeitszeitrecht sowie für verlässliche Teilzeit- und Elternzeitmodelle ein. Eine Abschaffung oder Einschränkung des Teilzeitrechts würde den Druck auf Beschäftigte erhöhen, sich trotz familiärer oder persönlicher Verpflichtungen für eine Vollzeittätigkeit entscheiden zu müssen. Die Konsequenzen wären erheblich: Rückschritte bei der Gleichstellung, Beeinträchtigungen von Gesundheit und Arbeitszufriedenheit sowie eine weitere Minderung der Attraktivität der Apothekenberufe. Und: Ein Abbau des Teilzeitrechts würde den Fachkräftemangel weiter verschärfen!
ADEXA fordert klare politische Signale
Statt die Rechte der Beschäftigten einzuschränken, fordert ADEXA die Stärkung der Rahmenbedingungen für gute und flexible Arbeit in Teilzeit durch:
- den Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten,
- die Entbürokratisierung von Eltern‑ und Teilzeitmodellen,
- sowie die konsequente Einbeziehung der Beschäftigteninteressen in arbeitsrechtliche und apothekenpolitische Reformen.
Ein Angriff auf das Teilzeitrecht wäre ein Angriff auf sozialen Fortschritt, Gleichstellung und die Zukunftsfähigkeit der Apothekenberufe.

