19. August 2024
Das plant die Regierung an Entlastungen für Familien und Steuerzahler: Freibeträge, Kindergeld, Steuerklassen
Die Bundesregierung will Familien und Steuerzahler entlasten. Rückwirkend zum 1. Januar 2024 sollen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag steigen. Ab 1. Januar 2025 ist unter anderem auch eine geringfügige Erhöhung des Kindergelds geplant. Voraussetzung ist allerdings, dass Bundestag und Bundesrat den Plänen der Regierung zustimmen.
Jeder, der Steuern zahlen muss, hätte nach dem im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf* für das Steuerjahr 2024 einen um 180 Euro erhöhten jährlichen Grundfreibetrag an steuerfreiem Einkommen von 11.784 Euro. Für 2025 und 2026 sind weitere Erhöhungen auf 12.084 Euro und dann 12.336 Euro vorgesehen.
Der Kinderfreibetrag soll nach dem Willen der Regierung für das Steuerjahr 2024 um 228 Euro steigen auf 6.612 Euro. Für 2025 sind 6.672 Euro (plus 60 Euro) und für den Veranlagungszeitraum 2026 6.828 Euro vorgesehen (ein weiteres Plus von 156 Euro).
Das Kindergeld soll ab dem 1. Januar 2025 um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind erhöht werden, ab 2026 noch einmal um 4 Euro auf dann 259 Euro.
Steuerklassen 3 und 5 entfallen ab 2030
Ab dem Jahr 2030 soll für verheiratete Paare sowie Lebenspartnerinnen und -partner automatisch die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren gelten. Die Steuerklassen 3 und 5 werden dann entfallen. Das Bundesfinanzministerium schreibt dazu: „Ab dem 1. Januar 2030 kann die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug für den eigenen Arbeitslohn berücksichtigt werden. Damit wird eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung anhand der in der Ehe oder Lebenspartnerschaft gemeinsam bezogenen Arbeitslöhne erreicht.“
Was bringt die steuerliche Entlastung?
Nach Berechnungen des Finanzministeriums, die die Haufe Online Redaktion veröffentlicht hat, sollen die geplanten Änderungen folgende Entlastungen bringen:
- Single-Haushalt mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.500 Euro: jährliche Entlastung von knapp 200 EUR,
- Single-Haushalt bei monatlichen Bruttoeinkommen von 6.000 Euro: knapp 300 Euro Entlastung jährlich.
- Für Alleinerziehende liegen die Entlastungen etwas höher.
- Verheiratete mit einem monatlichen Einkommen von 4.500 Euro: Entlastung ca. 400 Euro jährlich
- Familie mit 2 Kindern: bei einem Einkommen von 3.000-4.000 Euro jährliche Entlastung ca. 500 Euro.
Welche Erhöhungen der Sozialabgaben und der Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie für die Kranken- und Pflegeversicherung ab 2025 auf die Beschäftigten, Steuerzahlenden und Familien zukommen und wie diese im Verhältnis zu den geplanten Entlastungen stehen, lässt sich derzeit noch nicht absehen.
sjo
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