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12. Juli 2019

Der neue Rahmenvertrag aus der Sicht von Angestellten: Ein Kommentar von ADEXA-Vorstand Andreas May

Seit 1. Juli regelt der neue Rahmenvertrag Details zur Importquote, zu Defektbelegen, Retaxation, Packungsgrößen und zu Korrekturen an Rezepten. In dringenden Fällen sind auch Änderungen der N-Größen möglich. Solche Themen sind kein Schwerpunkt der gewerkschaftlichen Arbeit. Trotzdem nutzen wir die Gelegenheit, auf einige generelle Aspekte hinzuweisen. 

Schulung und Teambesprechung

Derart komplexe, kleinteilige Regelungen wie sie im neuen Rahmenvertrag zu finden sind, eignet man sich nicht in wenigen Minuten an. Apothekenleiter sollten ihre Angestellten über Details informieren. Das ist sicher auch in vielen Fällen bereits geschehen, keine Frage. ADEXA weist darauf hin, dass Teambesprechungen generell Teil der Arbeitszeit sind. Das Zeitguthaben kann als Überstunden, als Teil eines Jahreszeitkontos oder als zusätzlicher Gehaltsbestandteil angerechnet werden. ADEXA betont aber, dass es sich nicht um Freizeit handelt.

Fehler haben selten juristische Konsequenzen

Damit nicht genug. Ändern sich Vorschriften, passieren im HV schnell Fehler. Leider sehen unsere Rechtsanwältinnen immer wieder die Situation, dass es – etwa bei Retaxationen aufgrund von Formalien – zu Problemen kommt. Chefs versuchen, den wirtschaftlichen Schaden auf ihre Angestellten abzuwälzen: aus unserer Sicht juristisch dünnes Eis.

Denn Apothekenleiter müssen eine sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Je nach Vertragsbedingungen werden solche Fälle abgedeckt. Auch beim Fehler selbst gibt es aus juristischer Sicht Unterschiede. Wenn die Panne aus Versehen passiert ist, obwohl Kolleginnen oder Kollegen sorgfältig gearbeitet haben, ist von leichter Fahrlässigkeit die Rede. Möglicherweise haben Chefs ihr Team nicht ausreichend über den neuen Rahmenvertrag informiert. Vielleicht ist aber auch nicht genug Personal vorhanden, so dass ein vernünftiges Arbeiten am HV-Tisch nicht mehr möglich ist. Bei mittlerer Fahrlässigkeit lehnen Gerichte die volle Haftung von Arbeitnehmern ab, sehen hier eher eine oft schwer zu kalkulierende anteilige Haftung. Das könnte sein, falls Regeln wider besseres Wissen missachtet worden sind.

Im Zweifelsfall fachlichen Rat suchen

Sie sehen: Haftungsregelungen sind tatsächlich für Laien schwer zu durchblicken. Werden Sie Mitglied bei ADEXA. Schon ab dem ersten Tag haben Sie Anspruch auf Beratung durch unsere kompetenten Juristinnen.

Andreas May
ADEXA – Die Apothekengewerkschaft
Erster Vorsitzender

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