Die richtigen Werkzeuge zum PKA-Ausbildungsstart: ADEXA-Infos für die Apothekenleitung und Filialleitung

Die ersten Tage mit den neuen PKA-Auszubildenden sind vergangen. Mit guter Vorbereitung wird es sicherlich gelungen sein, die teilweise noch sehr jungen Menschen in den Apothekenbetrieb zu integrieren.
Haben Sie für Ihre Apotheke ein Onboarding-Programm erarbeitet? Dann haben Sie alles richtig gemacht und sowohl den neuen Azubis als auch dem Team den Einstieg erleichtert. Vielleicht geht es Ihnen und Ihrem Team aber auch so wie vielen anderen Apotheken: Die Personaldecke ist so dünn und alle Teammitglieder sind mit den täglichen Arbeiten so beschäftigt, dass keine Zeit war, diese auf den ersten Blick zusätzliche Arbeit auch noch zu stemmen. Dann hilft vielleicht ein Blick in die Pre- und Onboarding-Tipps unter anderem der IHKen, die online verfügbar sind. Oder bei etwas mehr Zeiteinsatz die Lektüre eines entsprechenden Sachbuches (s. u.).
Wichtig ist in erster Linie die richtige Einstellung: Die Apotheke hat die Aufgabe, die jungen Menschen zu richtig guten pharmazeutisch-kaufmännischen-Angestellten auszubilden. Und wenn das erfolgreich gelungen ist, hat sie sich selber die besten und loyalsten Mitarbeitenden „herangezogen“.
Eine schlechte und lieblose Ausbildung ist für beide Seiten vergeudete (Lebens)zeit und für Leitung und Team eine Belastung ohne Mehrwert.
Wer also die richtige Entscheidung getroffen hat, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und auszubilden, sollte Schwung und Motivation für die nächsten drei Jahre beibehalten und die richtigen Werkzeuge an Bord haben.
Die Basis: der Ausbildungsvertrag
Aus arbeitsrechtlicher Sicht beginnt das Ganze mit einem fairen Ausbildungsvertrag. Besteht Tarifbindung oder ist sie vereinbart, ist ein tragfähiger Grundstein gelegt. Selbstverständlich wird mindestens die tarifliche Ausbildungsvergütung gewährt und auch die Azubis nehmen – ohne Wenn und Aber – an den Tariferhöhungen teil.
Genauso wie dem Rest des Teams wird ihnen auch der tarifliche Urlaubsanspruch gewährt.
Keine Überstunden
Unterschiede zwischen Team und Azubis wird es im Hinblick auf die Arbeits- bzw. Ausbildungszeiten geben. Auszubildende sind nämlich grundsätzlich nicht verpflichtet, Überstunden zu machen! Überstunden können gegenüber Angestellten angeordnet werden, wenn begründete Ausnahmefälle vorliegen. Bei Azubis ist es grundsätzlich schwer vorstellbar, dass Mehrarbeit dem Ausbildungszweck dient!
In der Regel ist im Ausbildungsvertrag vereinbart, wie viele Stunden pro Tag und pro Woche die Auszubildenden in der Apotheke ausgebildet werden. Dabei wird der „lange“ Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden voll mit der üblichen täglichen Arbeitszeit angerechnet. An kürzeren Berufsschultagen wird die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen angerechnet. Wenn die Auszubildenden an diesen Tagen noch Ausbildungszeit in der Apotheke haben, wird auch die Wegezeit angerechnet.
Vorstellbar wäre Mehrarbeit für die zukünftigen PKA, wenn zum Beispiel ein Aktionstag der Apotheke stattfindet, der über die normalen Öffnungszeiten hinausgeht. Wenn an diesem Projekt auch die Auszubildenden beteiligt sind, könnte diese Mehrarbeit dem Ausbildungszweck dienen. Bei minderjährigen Azubis sind allerdings zusätzlich die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten von acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich zu beachten. Sollten doch einmal ausnahmsweise Überstunden für die Auszubildenden anfallen, müssen diese nach den tariflichen Regelungen mit Zuschlägen vergütet bzw. angerechnet werden (§ 8 Bundesrahmentarifvertrag).
Einige Landesapothekerkammern, wie die AK Nordrhein, bieten den Ausbilderschein für PKA an. Das ist eine gute Gelegenheit, zum einen eine hohe Ausbildungsqualität zu gewährleisten, zum anderen das Team zu entlasten und gleichzeitig auch noch die PKA, die die Fortbildung besucht, zu motivieren. Win-win-win also!
Wir wünschen allen PKA-Azubis (nicht nur) im ersten Berufsjahr eine erfolgreiche Ausbildung in diesem wichtigen und interessanten Beruf!
Minou Hansen
Leitung ADEXA-Rechtsabteilung
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