Die wichtigsten Aufgaben für Filialleitungen im November und Dezember

Urlaubsplanung, Mitarbeitergespräche, Vertragsprüfung – für Filialleitungen steht zum Jahresende einiges an. Minou Hansen hat bei einem Webinar zusammengefasst, worauf es in den letzten Wochen des Jahres besonders ankommt – und wie gute Kommunikation rechtliche Stolperfallen verhindert.
„Urlaub muss bis zum 31. Dezember beantragt und genommen werden“, betont Minou Hansen, Leiterin der Rechtsabteilung der ADEXA. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei Krankheit oder aus dringenden betrieblichen Gründen, darf der Resturlaub ins Folgejahr übertragen werden. Doch selbst dann läuft die Frist schnell ab: „Bis spätestens 31. März des neuen Jahres muss der Urlaub beantragt und genommen sein“, so Hansen weiter.
Besonders wichtig: Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin ist verpflichtet, rechtzeitig auf drohenden Urlaubsverfall hinzuweisen. Geschieht das nicht, bleibt der Anspruch bestehen. „Ohne einen klaren Hinweis verfallen Urlaubsansprüche nicht – das hat der Europäische Gerichtshof bestätigt“, erinnert Hansen.
Mitarbeitergespräche als Chance zur Bindung
Zum Jahresende ist außerdem der richtige Zeitpunkt, um Feedback-Gespräche zu führen. „Apothekenangestellte wünschen sich Wertschätzung – und die lässt sich in einem gut vorbereiteten Gespräch vermitteln“, sagt Hansen.
In solchen Gesprächen sollten Mitarbeitende Wünsche und Belastungen offen ansprechen. Ob neue Aufgabenfelder, flexible Arbeitszeiten oder Fortbildungspläne – entscheidend ist, gemeinsam Lösungen zu finden. „Zuhören ist das A und O. Nur wer die Bedürfnisse seines Teams kennt, kann passende Maßnahmen ergreifen“, betont Hansen.
Verträge und Sonderzahlungen prüfen
Für Filialleiterinnen und Filialleiter lohnt es sich außerdem zum Jahresende, Arbeitsverträge zu überprüfen. Haben sich Stundenumfänge geändert, steht eine Elternzeit bevor oder wurde ein Inhaberwechsel nicht schriftlich fixiert? „Solche Punkte werden im Alltag leicht übersehen, können aber praktische Konsequenzen haben“, warnt Hansen.
Ein besonderer Stichtag gilt für Apotheken im Tarifgebiet des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA). Dazu gehören alle Kammerbezirke außer Nordrhein und Sachsen. „Planen Chefin oder Chef eine Kürzung der Sonderzahlung, müssen sie das bis spätestens 31. Oktober ankündigen – mit Nachweis über die wirtschaftliche Lage“, erklärt die ADEXA-Expertin. Details seien in § 18 Absatz 8 des Bundesrahmentarifvertrags festgelegt. Spätere Kürzungen seien nicht mehr möglich.
Fazit: Struktur und Kommunikation sind entscheidend
Der Jahresabschluss in der Apotheke bedeutet mehr als nur Zahlen und Bilanzen. Es geht auch um Teamstimmung, rechtliche Sicherheit und Zukunftsplanung. Minou Hansen fasst zusammen: „Wer frühzeitig strukturiert plant, spart nicht nur Stress – sondern stärkt auch das Vertrauen im Team.“
Michael van den Heuvel

