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Expopharm bringt Fortbildungspunkte: Diverse Vorträge sind akkreditiert

Die internationale Fachmesse in Düsseldorf bietet nicht nur eine gute Gelegenheit, sich über aktuelle Trends und Themen im Pharmabereich zu informieren. Auch für das freiwillige Fortbildungszertifikat kann man bei rund 35 Vorträgen Punkte erwerben, laut Veranstalter pro Tag maximal neun.

Thematisch geht es bei den akkreditierten wissenschaftlichen Vorträgen unter anderem um Medizinal-Cannabis (Dienstag), um Impfangebote in der Apotheke (Mittwoch) und um Frauengesundheit (Donnerstag). 

Am Expopharm-Mittwoch um 17 Uhr gibt es sogar eine hochkarätig besetzte Diskussionsrunde zu der Frage „Brauchen wir eine Fortbildungspflicht?“ Ein durchaus aktuelles Thema, wie das gemeinsame Statement* der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) und der Stiftung für Arzneimittelsicherheit vom Februar 2025 zeigt. Derzeit kontrolliert nur die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern, wer sich wie oft fortbildet. 

Tarifliche Freistellungsansprüche

Gut zu wissen: ADEXA hat bundesweit in allen drei Tarifgebieten für Apothekenangestellte Freistellungsansprüche für die Teilnahme an fachlich-wissenschaftlicher Fortbildung in Präsenz oder digital mit den Arbeitgeberverbänden vereinbart. 

Hier lohnt sich aber ein genauerer Blick, denn es gibt einige Unterschiede zwischen dem Bundesrahmentarifvertrag (BRTV), dem Rahmentarifvertrag (RTV) Nordrhein und dem RTV Sachsen, was den Umfang betrifft. 

BRTV

Im Gebiet des ADA – das sind alle Kammerbezirke außer Nordrhein und Sachsen – erhalten in Vollzeit tätige Mitarbeitende innerhalb von zwei Kalenderjahren sechs Werktage Fortbildungszeit. Es wird also eine Woche das Gehalt weitergezahlt und die Mitarbeitenden können während dieser Zeit an fachlich-wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen ihrer Wahl teilnehmen.

Bei Teilzeitbeschäftigten wird die Freistellungszeit entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit umgerechnet. Dies gilt auch für die beiden anderen Tarifbereiche.

Nordrhein

Im Bereich Nordrhein wird zwischen den Berufsgruppen unterschieden. Dort erhalten Apothekerinnen und Apotheker ebenfalls sechs Werktage sogenannten Bildungsurlaub innerhalb von zwei Kalenderjahren. Für Pharmazie-Ingenieur:innen und PTA sind es fünf Werktage innerhalb von zwei Kalenderjahren. PKA können drei Werktage freigestellt werden.

Sachsen

Auch im Kammerbezirk Sachsen wird unterschieden zwischen dem nicht-pharmazeutischen und dem pharmazeutischen Personal. Approbierte, PI und PTA erhalten sechs Werktage Freistellung für fachlich-wissenschaftliche Fortbildungen. Filialleitungen können darüber hinaus noch zwei Tage Freistellung für die Teilnahme an Veranstaltungen erhalten, die spezifische Kenntnisse für Filialleitungen vermitteln, also zum Beispiel Betriebswirtschaft oder Recht. Das kaufmännische Personal erhält drei Werktage innerhalb von zwei Kalenderjahren.

Voraussetzungen

Der Anspruch entsteht in allen drei Tarifgebieten, sobald eine Wartezeit von sechs Monaten seit Beginn des Arbeitsverhältnisses vergangen ist. Kein Anspruch besteht, wenn Beschäftigte für den laufenden Zweijahreszeitraum bereits von einem früheren Arbeitgeber Fortbildungszeit erhalten haben. Die in Anspruch genommene Fortbildungszeit muss von den Arbeitgebenden bescheinigt werden.

Die Formalien, die eingehalten werden müssen, sind ebenfalls identisch in allen drei Kammerbezirken. Beschäftigte, die Freistellung beantragen möchten, müssen dies mindestens einen Monat vorher tun und im Nachgang der Veranstaltung die Teilnahme nachweisen. Eine Schriftform ist hier zwar nicht vorgeschrieben, es ist allerdings empfehlenswert, den Antrag schriftlich zu stellen, damit man später nachweisen kann, dass die Monatsfrist eingehalten worden ist.

Nur wenn die personellen Umstände in der Apotheke es auf keinen Fall zulassen, dass der Fortbildungsurlaub gewährt wird, kann die Teilnahme verweigert werden. Allerdings muss die bezahlte Freistellung für die Fortbildung dann zu einem späteren Zeitraum gewährt werden.

In allen Fällen kann die Freistellung für zwei Jahre angesammelt werden und dann auch am Stück genommen werden. Fortbildungsurlaub bzw. Freistellungsanspruch, der nicht genommen wird, verfällt ersatzlos.

Und was ist mit Bildungsurlaub? 

Falls gleichzeitig ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, können allerdings nicht beide Ansprüche im gleichen Zeitraum parallel geltend gemacht werden.

Gut zu wissen: Derzeit sind Bayern und Sachsen die einzigen Bundesländer, in denen es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt.

Ausblick

Zurück zur Expopharm: An den Wochentagen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ist es für Apothekenangestellte mit Blick auf die oft angespannte Personallage oft nicht leicht, sich allein für Vorträge freizunehmen. Wer in Düsseldorf zusätzlich noch mit anderen Aufgaben beispielsweise für den Einkauf betraut wird, hat hier bessere Chancen. 

Auf jeden Fall möchten wir Sie ermuntern, Ihre tariflichen Ansprüche nicht verfallen zu lassen – das kommt nämlich auch der Apotheke und Ihren Patientinnen und Patienten zugute (s. o.). 

Minou Hansen, Sigrid Joachimsthaler

 

*https://www.dphg.de/artikel/stellungnahme-der-stiftung-fur-arzneimittelsicherheit-dphg-zur-umsetzung-der-pharmazeutischen-fortbildung

Weitere Infos zur Expopharm:www.expopharm.de

Eintrittsgutscheine für ADEXA-Mitglieder: Hierfür genügt eine E-Mail mit Ihrer Mitgliedsnummer und dem geplanten Besuchszeitraum an b.schmidt[at]adexa-online.de.

Unterschiede der Tarifbereiche: Serie im Mitgliedermagazin Spektrum

ADEXA-Juristin Minou Hansen hat im ADEXA-Spektrum 2/2025 eine dreiteilige Serie gestartet, bei der sie wichtige Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den Tarifverträgen der drei Tarifgebiete erläutert. 

Der dritte und abschließende Teil der Serie wird im kommenden Spektrum 4/2025 veröffentlicht. Hier geht es neben dem Freistellungsanspruch für Fortbildung um die Berechnung der Berufsjahre sowie um die tarifliche Sonderzahlung.

ADEXA-Mitglieder finden die ersten beiden Teile im Spektrum-Archiv im passwortgeschützten Mitgliederbereich: weiter

Das neue Magazin wird in der 38. Kalenderwoche an die Mitglieder verschickt und ist für interessierte Apothekenangestellte auch am Messestand von ADEXA erhältlich (Halle 1, Stand A5).